Beitrag: Alpha Patentfonds Genussrechte

Erstes „Informationsschreiben“ der Vevis seit Umwandlung

des Alpha Patentfonds in Genussrechte

Nach Jahren, in denen die Gesellschaft die Inhaber der Alpha Patentfonds Genussrechte nicht über die wirtschaftliche Entwicklung unterrichtet hat, werden die Anleger nun erstmals seit der Umwandlung in Genussrechte informiert. Die Kanzlei Bender & Pfitzmann vetritt deutschlandweit bereits zahlreiche Anleger und setzt sich für die Rückzahlung des Genussrechtskapitals ein. Es dürfte auf dieses Tätigwerden zurückzuführen sein, dass die Gesellschaften nun doch zur Mitteilung von Informationen verpflichtet werden konnten.

 

Das „Informationsschreiben“ der Vevis enthält jedoch Falschdarstellungen, die wir zum Anlass nehmen möchten, Sie über den tatsächlichen Verlauf der Angelegenheit zu informieren. Vorab bereits zwei wesentliche Punkte:

 

  1. Die Gegenseite „vergisst“ in dem Schreiben zu erwähnen, dass wir inzwischen 5 Klageverfahren für unsere Mandanten auf die volle Zeichnungssumme gewonnen haben.
  1. Stattessen behauptet die Gegenseite (die sich 3 Jahre lang nicht bei den Anlegern gemeldet hat) doch tatsächlich, es sei „unsolidarisch“ seinen Anspruch aus den Genussrechten nun durchzusetzen und begründet dies auch noch damit, dass dann diejenigen, welche keine Klage einreichen, leerausgehen würden.

 

Dass diejenigen Anleger leer ausgehen, die ihren Anspruch nicht durchsetzen, haben wir schon vor 2 Jahren mitgeteilt. Dies hat also nichts mit den eingereichten Klagen zu tun.

Bahnbrechendes Urteil bei Alpha Patentfonds Genussrechte 

Landgericht Frankfurt entscheidet auf volle Rückzahlung

Die Kanzlei Bender & Pfitzmann hat vor dem Landgericht Frankfurt eine Klage im Zusammenhang mit den Genussrechten gewonnen.

 

Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 27.11.2020:

 

Das Landgericht hat unserem Mandanten die volle Rückzahlung aus den Genussrechten zugesprochen, also nahezu die gesamte ursprüngliche Zeichnungssumme.

 

Aufgrund zahlreicher Rückfragen zu dem Thema, möchten wir erneut auf die drei folgenden Besonderheiten hinweisen:

 

  1. Es kommt nicht darauf an, ob Sie der Genussrechtsübertragung damals zugestimmt hatten oder nicht.
  1. Die Rückzahlung aus den Genussrechten steht Ihnen selbst dann noch zu, wenn Sie – wie viele unserer Mandanten – die Schadenersatzansprüche schon geltend gemacht und eine Vergleichszahlung erhalten haben.
  1. Es ist noch nicht zu spät – die Verjährung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht eingetreten. Wer noch aktiv werden möchte, sollte dies allerdings nun angehen.

Jetzt Schadenersatzansprüche kostenfrei anmelden

 

Die Kanzlei Bender & Pfitzmann hat für Anleger des Alpha Patentfonds eine kostenlose Erstberatung eingerichtet.

 

Die abgesendeten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Die Beteiligung an den Fonds Alpha Patentfonds 1, 2 und 3 sollte im Jahr 2018 von der Fondsgesellschaft in sogenannte Genussrechte umgewandelt werden, ohne dass die Anleger eine echte Alternative hatten. Da die Fondsgesellschaft im Zuge der Umwandlung aufgelöst wurde, sahen sich die Anleger mit der ungeregelten Situation konfrontiert, dass es zu diesem Zeitpunkt keine Geschäftsführung des Fonds und keine Verwaltung mehr gab, die sich für die Anleger um die Auszahlung der verbleibenden Anteile kümmern und abwickeln könnte.

 

Lösen sich die Alpha Patentfonds Genussrechte in Luft auf? Zur Aktuelle Situation

 

Die hatte Fondsgesellschaft Mitte 2018 je nach Beteiligung am Alpha Patentfonds 1, 2 oder 3 einen Restwert der Teil-Genussrechte von 2 % bis 38 % der jeweiligen Anlagesumme in Aussicht gestellt. Seitdem blieben jedoch jegliche Informationen aus. Die Gesellschaft war bereits nach wenigen Monaten unter der zuvor angegebenen Adresse nicht mehr erreichbar. Erst nach entsprechenden Recherchen durch unsere Kanzlei, wurde uns ein Ansprechpartner unter einer neuen Firmenadresse genannt. Weitere Anfragen zur Geschäftsführung, Verwendung der Fondsgelder und Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen gegenüber der STEINBEIS-Gruppe blieben unbeantwortet. Anleger fragen sich daher, ob von ihrem Genussrecht am Ende noch etwas übrig bleibt.

 

Anspruch auf 100 % – solange noch Kapital vorhanden ist

 

Nach Prüfung der Vertragswerke konnte festgestellt werden, dass Betroffenen ein Anspruch aus dem Genussrecht in Höhe von 100 % der Anlagesumme zustehen müsste. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht Henry Pfitzmann rät Anlegern jedoch frühzeitig fachanwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Denn wie die Alpha Management GmbH seinerzeit bereits mitgeteilt hatte, wird das Vermögen der Portfoliogesellschaft nicht ausreichen, um alle Anleger auszuzahlen. Für Anleger, die untätig bleiben, besteht die Gefahr, am Ende gänzlich leer auszugehen.

 

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