In der Dokumentation „Die Kryptoqueen. Der große OneCoin Betrug“ berichtet Arte über die Geschichte der Pseudo-Kryptowährung. Im Interview: Fachanwalt Dr. Johannes Bender

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Pro7 berichtet in Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei in einem Galileo Spezial (Bluffen, Betrügen, Begeistern – so ziehen uns Hochstapler in ihren Bahn) über den Fall OneCoin. Im Interview: Fachanwalt Dr. Johannes Bender

OneCoin und warum daraus nichts mehr werden kann

Vor dem Landgericht Münster hat der Strafprozess gegen die Geschäftsführung der deutschen Zahlstelle von OneCoin begonnen. Angeklagt ist diese wegen Verstöße gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), Beihilfe zum Betrug und Geldwäsche. In dem Verfahren wurden mittlerweile auch Sachverständige befragt, darunter ein IT-Forensiker und ein Krypto-Forensiker. Deren Aussagen bestätigen nun nochmals, dass die angeblichen Coins im Ergebnis keine Funktion und keinen wirtschaftlichen Wert haben und diesen auch in Zukunft nicht haben werden.

 

Gleichwohl glauben viele OneCoin-Investoren in Deutschland noch immer daran, dass sich ihre Investition auszahlen könnte. Alle Warnungen, die eindeutigen Fakten und die umfangreiche Berichterstattung in der Presse werden verdrängt, in dem Glauben, dass OneCoin doch noch ein Erfolg wird. Nicht selten werden diese Hoffnungen durch OneCoin-Vermittler bestärkt. Investoren sollten sich jedoch nicht einfach auf die Aussagen der Vermittler verlassen, sondern die Situation objektiv und realistisch beurteilen, um ihr eingebrachtes Geld nicht zu verlieren.

Inzwischen steht fest, dass die Investition in OneCoin ein Totalverlust ist. Daher sollten die Betroffenen zeitnah reagieren, um ihr Kapital zurückzuholen. Denn bei Untätigkeit droht das Risiko, dass der Anspruch auf die Auszahlung der Gelder verjährt.

 

Aus diesem Grund haben wir im Folgenden die Fakten zusammengefasst:

Ein besonderes Merkmal der Blockchaintechnologie ist, dass durch Computerleistung mit immensem Stromverbrauch ein Hashwert erzeugt wird, welcher einmalig ist und vor Verfälschung schützt. Des Weiteren speichert dieser Hashwert alle vorangegangenen Transaktionen in sich und schützt dadurch weltweit vor Manipulation.

 

Wie zwischenzeitlich vor der großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Münster durch die IT-Gutachter ausgeführt wurde, hat OneCoin zwar mit einer sehr alten öffentlich zugänglichen Version des Quellcodes von Bitcoin experimentiert, jedoch zu keiner Zeit über eine funktionierende Blockchain verfügt und damit nie eine echte Kryptowährung fertiggestellt. Es wurde bestätigt, dass die Blockchainfragmente der angeblich erworbenen Coins keinerlei Funktion haben. Der zentrale Wert einer Blockchain oder eines Kryptocoins liegt in der dezentralen Sicherung und dem weltweitem Fälschungsschutz. Keiner dieser Kriterien ist bei OneCoin erfüllt.

 

„Das Unternehmen habe die Technologie für eine echte Kryptowährung nie besessen – zwei IT-Gutachter, die am Landgericht Münster gehört wurden, fanden bei OneCoin ein geschlossenes, undurchsichtiges Computersystem vor.“, berichtet die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG am 01.10.2021.

Nach Feststellung der Sachverständigen fand kein Datentransfer zwischen den Token und den angeblich geschürften Coins statt. Dies ist jedoch Voraussetzung, damit aus Token Coins entstehen können. Stattdessen muss es aus Sicht der Sachverständigen ein separates Buchungssystem gegeben haben, das für die Anzeige der Transaktionen der OneCoin-Kunden in ihren Accounts zuständig war.

Bei OneCoin wurde nahezu jeder vermeintliche Coin angeblich in dem Bruchteil einer Sekunde geschürft. Anschließend wurde der Miningprozess für 10 Minuten ausgesetzt. Erst nach Ablauf dieser 10 Minuten begann das Mining für den nächsten Coin. In dem Artikel des HANDELSBLATTES vom 01.10.2021 heißt es hierzu:

 

„So war auf der OneCoin-Website lange Zeit ein Countdown zu sehen gewesen, der die Zeit bis zum Mining des nächsten Blockes stets mit exakt zehn Minuten angab. Jedoch handele es sich bei der Darstellung auf der Internetseite um eine Fälschung‘“, so der IT-Experte.

 

Wie die Sachverständigen zudem in Erfahrung brachten, wurde auch die steigende Schwierigkeit des Mining-Prozesses nicht berücksichtigt.

Bekanntlich kann OneCoin an keiner Kryptobörse gehandelt werden. Demnach besteht auch kein freier Handelskurs am Markt. Der Kurs von OneCoin wird einzig und allein über eine Software festgelegt. Er ist nicht das Produkt von Angebot und Nachfrage und stellt damit keinen am Markt erzielbaren Preis dar. Die von OneCoin gemachten Angaben zum Kurswert sind per Hand eingegeben. Ein Marktwert haben die Coins folglich nicht.

 

Eine Verdoppelung von OneCoins, wie sie am sog. „Double Day“ erfolgt ist, hatte keinerlei Einfluss auf den Kurs des OneCoin. Dem Chart zufolge stieg der Kurs auch nach dem Split kontinuierlich an. Dieser Umstand ist ein weiterer Beleg dafür, dass hinter OneCoin keine reale Kryptowährung steht. Denn die Verdopplung der Menge von Wertpapieren hat stets einen erheblichen Einfluss auf deren Kurs. Durch eine Erhöhung der Verfügbarkeit verringert sich zwangsläufig der Kurs. Dies ist bei OneCoin jedoch nicht geschehen.

Im Gegensatz zu allen anderen Kryptobörsen fällt bei OneCoin für die Übertragung von Coins keine Transaktionsgebühr an. Nach jedem Kauf oder Verkauf von Coins muss die Blockchain geändert werden. Transaktionskosten sind also zwingende Kosten, die stets dem Veranlasser in Rechnung gestellt werden müssen, sonst kann eine Kryptowährung nicht nachhaltig wirtschaftlich betrieben werden. Der Umstand, dass bei OneCoin keine Transaktionsgebühren erhoben werden, dokumentiert somit, dass eine Aktualisierung der angeblichen Blockchain nicht stattfindet.

Trotz zahlreicher Ankündigungen und finalen Terminen ist seit der Gründung des OneCoin keinerlei freie Handelsmöglichkeit des Coins oder Akzeptanz bei Produktanbietern vorhanden. Es wird behauptet, dass über den sogenannten „Dealshaker“ die Möglichkeit besteht, mit den OneCoins zu handeln. Investoren müssen jedoch feststellen, dass auch auf dieser Webseite die Zahlung mit OneCoins und damit der Erwerb von Produkten nicht möglich ist.

Wie zahlreiche betroffene OneCoin-Investoren berichten, haben diese schon seit vielen Monaten keinen Zugriff mehr auf ihren Account und ihre OneCoins. Auch dies ist für eine Kryptowährung ein unhaltbarer Zustand, der nur verdeutlicht, dass die den Erwerbern zugewiesenen Coins keinerlei Wert haben und einen solchen nie mehr erhalten werden.

Jede Währung, auch eine Kryptowährung, lebt von dem Vertrauen, dass die angesprochenen Wirtschaftsteilnehmer in sie haben. Über keine andere Kryptowährung gibt es so viele Medienberichte über Betrug, Scam und Geldwäsche wie über OneCoin. Vor dem Hintergrund dieser Pressemitteilungen und den oben aufgeführten Fakten ist es fraglich, wie Investoren dem OneCoin weiterhin ihr Vertrauen entgegenbringen können oder darauf hoffen, dass aus dem OneCoin ein Erfolg wird.

Wie bei jedem Finanzanalagenbetrug wird auch hier der Zusammenbruch des Systems verschleiert. Entweder sind es Computerprobleme, Bankprobleme oder eine negative Presse, die dem Erfolg der Sache im Wege stehen. Nach gewisser Zeit soll ein neues Team die Leitung übernehmen und alles zum besseren wenden. Nichts davon wird geschehen. Das einzige Ziel derartiger Erklärungsversuche und Versprechungen ist, dass trotz der massiven Hinweise in der Öffentlichkeit die Anleger untätig bleiben, ihr Geld nicht zurückverlangen und ihre Ansprüche verjähren lassen.

 

Jeder OneCoin-Käufer sollte sich darüber im Klaren sein, dass der Vermittler einer fehlgeschlagenen Kapitalanlage vorrangig eigene Interessen verfolgt. Eine objektive Beurteilung der Lage ist von diesem daher nicht zu erwarten. Dabei muss sich eine Forderung nicht zwangsläufig gegen diesen richten. Eine unabhängige Beratung, die alle bestehenden Möglichkeiten umfasst, ist daher für Anleger entscheidend.

Verjährung

Von dem Fall One Coin wird nun seit Jahren in den Medien berichtet. Die Rechtslage sieht in Deutschland eine dreijährige Verjährungsfrist ab Kenntnis oder Kennenmüssen von anspruchsbegründenden Tatsachen vor. Investoren werden daher darauf hingewiesen, dass seit Jahren ein Ermittlungsverfahren gegen die Zahlstelle von OneCoin in Deutschland läuft und darüber immer wieder in der Presse informiert wurde. Die dreijährige Verjährungsfrist endet jeweils zum Ende eines Jahres. Mithin können Ansprüche, die noch in diesem Jahr vor dem 31.12. bei Gericht anhängig gemacht werden, zur Rückzahlung des investierten Kapitals führen. Nächstes Jahr können die Ansprüche bereits verjährt sein. Wir empfehlen daher eine unverzügliche Beratung durch einen Fachanwalt.

 

Jetzt Fachanwalts-Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten

Die Kanzlei Bender & Pfitzmann hat für OneCoin-Investoren eine Interessengemeinschaft mit einer kostenlosen Erstberatung eingerichtet. Hier erhalten Anleger Informationen, welche Möglichkeiten es gibt, ihr Kapital zurückzuerhalten.

Die abgesendeten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

OneCoin: Vermittler haftet - erstes Urteil rechtskräftig

Mit Urteil vom 07.09.2022 hat die Kanzlei Bender & Pfitzmann vor dem Landgericht Dresden eine Klage gegen eine Vermittlerin von OneCoins bzw. Schulungspaketen gewonnen. Die Klägerin hatte 6.030 € in die angebliche Kryptowährung investiert. Die Vermittlerin wurde nun zur Rückzahlung des gesamten Anlagebetrags verurteilt. Zudem hat die Beklagte die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

 

Bereits am 09.08.2022 war in einem Parallelverfahren vor dem Landgericht Kassel ein Versäumnisurteil gegen einen Vermittler von OneCoins ergangen, der zur Rückzahlung des gesamten Anlagebetrags, den der Kläger investiert hatte, verurteilt wurde. Das Urteil ist rechtskräftig.

Vermittler von OneCoins muss zusätzlich Zinsen an die Klägerin zahlen

Das Landgericht hat darüber hinaus entschieden, dass die Beklagte 4 % Zinsen ab dem Tag der Investition in die OneCoins an die Klägerin zu zahlen hat. Dies führt bereits heute zu einem weiteren Anspruch in Höhe von über 1.300 Euro.

OneCoin / IMS GmbH - Prozessauftakt in Münster

Ab dem 17. September 2021 wird vor der Wirtschaftstrafkammer am Landgericht Münster gegen drei Beschuldigte im Zusammenhang mit der angeblichen Kryptowährung OneCoin wegen unerlaubter Geschäfte, Betrug und Geldwäsche verhandelt. Darunter die Verantwortlichen des Zahlungsdienstleisters IMS. Darüber hinaus soll in diesem Verfahren geklärt werden, ob es sich bei OneCoin um einen groß angelegten Betrug handelt. 

 

Verantwortliche des Zahlungsdienstleisters IMS vor Gericht

Zahlreiche Anleger hatten ihr Geld auf eines der Konten der IMS International Marketing Service GmbH (IMS) bei der Kreissparkasse Steinfurt, der Commerzbank AG oder der Deutschen Bank eingezahlt, welche die Gelder an Offshore-Firmen und Konten in der ganzen Welt weiterleitete. Damit soll die IMS GmbH unerlaubte Geschäfte betrieben haben.

Dr. Johannes Bender im Bericht des WDR über den Prozessauftakt in Münster. 

Arrestierte Millionen

Die Gerichte haben bei der IMS GmbH Gelder in Millionenhöhe zur Vermögenssicherung arrestiert. Um an diese Gelder zu kommen, müssen die One-Coin-Geschädigten ihre Forderung durch ein Gericht bestätigen lassen. Die Verteilung erfolgt nach der Reihenfolge der gestellten Anträge, so dass längeres Zuwarten dazu führen kann, leer auszugehen. Von der Kanzlei Bender & Pfitzmann, Düsseldorf, sind bereits die ersten Verfahren eingeleitet worden, um die Ansprüche von OneCoin-Geschädigten gerichtlich geltend zu machen.

 

Jetzt Ansprüche anmelden und Geld zurückholen

Die Kanzlei Bender & Pfitzmann bietet Anlegern ganz aktuell die Möglichkeit, ihre Ansprüche geltend zu machen, um so das eingesetzte Geld zurückzuerhalten. Teilnehmer des Verfahrens können vor allem von einer Kostenersparnis und einem zeitnahen Ergebnis profitieren. In der kostenfreien Erstberatung der im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei erhalten OneCoin-Geschädigte unverbindlich alle weiteren Informationen.

Erste Klage auf Rückerstattung gegen Zahlungsdienstleister IMS eingereicht

Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann haben die erste Klage gegen die IMS International Marketing Service GmbH eingereicht. Bei der Firma handelt es sich um den Zahlungsabwickler der OneCoin Ldt.

 

Zahlreiche Anleger hatten ihr Geld auf eines der Konten der IMS bei der Kreissparkasse Steinfurt, der Commerzbank AG oder der Deutschen Bank eingezahlt. Es stellte sich heraus, dass die IMS GmbH die eingesammelten Gelder an Offshore-Firmen und Konten in der ganzen Welt weiterleitete. Anlegern, die das für OneCoin bestimmte Geld auf das Konto der IMS GmbH überwiesen haben, stehen Schadenersatzansprüche gegen die Firma aus dem Münsterland zu.

Anlegergelder auf dem Konto der IMS eingefroren

Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist bereits gegen die OneCoin und den Zahlungsvermittler IMS vorgegangen. Von den geschätzten 360 Millionen Euro, die über die IMS vereinnahmt wurden, hat die BaFin einen Teil der Gelder eingefroren. Derzeit befinden sich noch ca. 29 Millionen Euro auf den gesperrten Konten der IMS.

Anleger investieren hunderte Millionen Euro in OneCoin

Das Online-Portal des Wirtschaftsmagazins CAPITAL schreibt am 15.03.2020: „Der Hype um Bitcoin hat viele Betrüger angelockt. Der spektakulärste Fall: Anleger stecken mehr als 3 Mrd. Euro in die Kryptowährung einer Frau, die sich selbst ‚Cryptoqueen‘ nannte. Ihr Onecoin entpuppt sich als weitgehend wertlos.“

 

Auch Anleger aus Deutschland haben laut Schätzungen Hunderte Millionen Euro in OneCoin investiert. Die Betroffenen sahen sich mit immer mehr beunruhigenden Nachrichten konfrontiert und befürchten mittlerweile den Totalverlust des investierten Geldes. Ein Abruf und Handel der Coins ist nicht möglich.

Finanzaufsichtsbehörden warnen vor OneCoin

Bereits ab 2015 wurden von den Behörden in Bulgarien, Kroatien, Finnland, Schweden, Norwegen und Lettland Warnungen bezüglich OneCoin veröffentlicht. 2016 wurde von der italienischen Wettbewerbsbehörde AGCM eine Untersagung für OneCoin Aktivitäten in Italien ausgesprochen. Im Mai 2017 folgte eine Warnmeldung und eine Unterlassungsanordnung durch die Finanzaufsichtsbehörde (IFSC) von Belize für die Geschäftstätigkeit der OneLife Network Ltd. Der Behörde zufolge verfüge das Unternehmen nicht über die für den Handel benötigten Lizenzen und Erlaubnisse.

Finanzaufsichtsbehörde in Deutschland (BaFin) untersagt Geschäftstätigkeit

Auch die deutsche Finanzaufsichtsbehörde (BaFin) wurde bereits im Jahr 2017 aktiv. Zunächst betraf es die IMS International Marketing Services GmbH, die im Auftrag der OneCoin Ltd. Vertriebsaufgaben übernahm. Im Februar 2017 ordnete die BaFin die Einstellung der Geschäftstätigkeit und deren Abwicklung an. Die Untersagung für die Geschäftstätigkeit bezüglich OneCoin gegenüber der OneCoin Ltd. und der OneLife Network Ltd. folgte am 18. April 2017. Die BaFin untersagte Werbung, Vertrieb und Verkauf der Kryptowährung, da keine Erlaubnis für die von der BaFin als Eigenhandel betrachtetes Geschäft vorlag.

OneCoin: Ermittlungen wegen Kapitalanlagebetrugs

Bereits in einigen Ländern ermitteln Staatsanwaltschaften gegen die Verantwortlichen unter anderem wegen Kapitalanlagebetrugs. Nachdem sich die Gründerin Ruja Ignatova Ende 2017 aus dem Geschäft zurückgezogen hatte, übernahm ihr Bruder Konstantin Ignatov die Unternehmensführung. Dieser wurde im März 2019 in den USA verhaftet.

 

Das HANDELSBLATT berichtet in einem Online-Artikel vom 18.11.2019: „Der Bruder der untergetauchten Gründerin der digitalen Währung Onecoin hat seine Beteiligung an Betrugstaten und Geldwäsche gestanden. Damit könnte die Aufklärung des Kryptoskandals rund um den Bitcoin-Konkurrenten voranschreiten. Der Deutsch-Bulgare Konstantin Ignatov war laut einem BBC-Bericht bereits im März in den USA festgenommen worden.“

Erster Strafprozess in Deutschland

2017 begann die Bielefelder Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungen gegen OneCoin-Geschäftspartner in Deutschland, u.a. gegen die IMS International Marketing Services GmbH. Nun würde Anklage gegen drei Beschuldigte eingereicht. Dabei sollen zwei Personen Zahlungsdienste ohne die nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) erforderliche Erlaubnis ausgeführt haben. Zudem sollen sie über 300 Mio. Euro von Investoren unter anderem auf die Kaimaninseln überwiesen haben. Einem dritten Beschuldigten werden vorsätzliche Geldwäsche und Mithilfe bei den Auslandsüberweisungen zur Last gelegt. Dessen Anwalt habe allerdings vor, die Nichteröffnung des Hauptverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts zu beantragen.

 

Bislang wurden 29 Mio. Euro beschlagnahmt. Anleger können von diesem sichergestellten Kapital profitieren, wenn Sie Ihre Ansprüche geltend machen.

Weitere Festnahme im Fall OneCoin

Der Skandal um die von Dr. Ruja Ignatova erfundene angebliche Kryptowährung beschäftigt Finanz- und Strafverfolgungsbehörden weltweit. Sie selbst ist im Oktober 2017 untergetaucht, bis heute fehlt von der selbsternannten ‚Cryptoqueen‘ jede Spur.

 

Neben dem Bruder Ignatovas, der 2019 in den USA festgenommen wurde, wurde nun auch Mitbegründer Sebastian Greenwood, der für den Vertrieb der OneCoin zuständig war, in Thailand verhaftet. Derzeit wartet er in den USA auf seine Verhandlung. Der zuständige Richter aus New York hat die Anklageschrift veröffentlicht. Es geht Verschwörung zum Telekommunikationsbetrug und zur Geldwäsche.

FinCEN-Files: Seit 2015 lagen Geldwäsche-Verdachtsmeldungen zu OneCoin vor

Weltweit sind Banken dazu verpflichtet, Meldungen über verdächtige Geldbewegungen zu erstellen und bei der zuständigen Behörde einzureichen. Bei den FinCEN-Files handelt es sich um eine Sammlung von mehr als 2100 solcher Geldwäsche-Verdachtsmeldungen (sogenannte SARs, Suspicious Acitvity Reports), die bei der US-amerikanischen Anti-Geldwäsche-Behörde Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) eingegangen sind.

 

Die streng vertraulichen Unterlagen wurden im September 2020 veröffentlicht und gemeinsam von BuzzFeed News mit einem internationalen Konsortium für investigativen Journalismus (ICIJ) ausgewertet. In der Datensammlung finden sich u.a. Meldungen zu OneCoin.

 

In einem Artikel des Medienportals „BuzzFeed“ vom 26.09.2020 heißt es:

 

„Durch die FinCen-Files wird nun klar: Banken hatten OneCoin schon Ende 2015 mit großen Fragezeichen auf dem Radar, die Behörden waren spätestens Anfang 2016 informiert.“

 

Laut BuzzFeed sollen allein zwei Meldungen zu der Kryptowährung Ende 2016 und Anfang 2017 verdächtige Kontobewegungen in Höhe von 360 Millionen Dollar dokumentieren.

FinCEN-Files belegen betrügerische Absicht hinter OneCoin

Die FinCen-Files würden laut BuzzFeed außerdem belegen, dass bei OneCoin von Anfang an die Absicht bestand, die Investoren mit einer erfundenen, nicht existierenden Kryptowährung zu betrügen. In dem Artikel des Medienportals vom 26.09.2020 wird auf einen Untersuchungsbericht des Nachrichtendienstes der australischen Regierung hingewiesen, der sich ebenfalls in den FinCen-Files befindet:

 

„Einem Zahlungsdienstleister war ein Konto aufgefallen. In der Analyse heißt es: ‚Eine Überprüfung des Unternehmens deutet darauf hin, dass sich das Unternehmen im Besitz von Dr. Ruja Ignatova befindet, von ihr gegründet wurde und sich als „Globales Ponzi-Schema“ herausstellen könnte. Das Unternehmen verspricht augenscheinlich einen hohen Prozentsatz als Rendite. Es behauptet, dass die Kunden in 12 Monaten eine 80-fache Rendite auf ihre Investition erzielen können.‘“

Schadenersatz gegen die International Marketing Serviceses GmbH (IMS)

Bei einer Sparkasse im Münsterland wurde im Dezember 2015 von der International Marketing Services GmbH (IMS) ein neues Konto eröffnet. Nachdem beim Zahlungsverkehr Auffälligkeiten aufgetaucht waren, zeigte die Bank den Sachverhalt durch eine Geldwäsche-Verdachtsmeldung bei den zuständigen Behörden an. Es stellte sich heraus, dass die IMS GmbH Geld für OneCoin einsammelte und dieses an Offshore-Firmen und Konten in der ganzen Welt weiterleitete. Anlegern, die das für OneCoin bestimmte Geld auf das Konto der IMS GmbH überwiesen haben, stehen u.a. Schadenersatzansprüche gegen die Firma aus dem Münsterland zu.

Das Vertriebssystem von One Coin

Das Vertriebssystem der angeblichen Kryptowährung basierte auf einem Schneeballsystem. Wer bei OneCoin investierte, sollte auch neue Käufer anwerben. Um die angebotenen Pakete kaufen zu können, musste man von einem Mitglied „eingeschrieben“ werden. Mitglieder, die erfolgreich neue Kunden geworben hatten, erhielten Provisionen an den Umsätzen der neu Angeworbenen. Brachten die so Angeworbenen ihrerseits neue OneCoiner in das System, verdiente man auch an deren Umsätzen mit. Das System OneCoin wurde somit nur durch das Generieren neuer Provisionen aufrechterhalten.

Jetzt spezialisierte Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten

 

Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Anlegern, die in OneCoin investiert haben, eine kostenlose Registrierung Ihrer Schadenersatzansprüche an und gibt betroffenen Investoren umgehend Informationen zu ihren Handlungsmöglichkeiten.

 

Wir raten den Anlegern der Kryptowährung frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, welche Möglichkeiten es für Anleger gibt, ihr Kapital zurückzuerhalten. Nehmen Sie daher jetzt Kontakt auf und nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung der Kanzlei Bender & Pfitzmann.

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