Der Bilanzskandal um die Wirecard AG

Der Zahlungsdienstleister sieht sich seit Jahren mit Vorwürfen der Bilanzfälschung konfrontiert. Ende Mai 2020 wurde bekannt, dass sich die Veröffentlichung der Bilanz für das Jahr 2019 durch EY weiter verzögert, da die Wirtschaftsprüfer nach eigenen Angaben noch nicht alle Prüfungshandlungen abschließen konnten. Am 18. Juni 2020 musste EY dann einräumen, dass sie ein angebliches Guthaben von 1,9 Milliarden Euro nicht testieren könnten. Damit fehlte etwa ein Viertel der Konzernbilanzsumme, das verschwunden war oder nie existiert hatte.

 

Nach dieser Meldung brach der Aktienkurs des Zahlungsabwicklers zwischenzeitlich um bis zu 70 Prozent ein. Die Aktie wurde zeitweise vom Handel ausgesetzt. Auch am Folgetag verzeichnete die Aktie von Wirecard weitere Kursverluste. Innerhalb von nur anderthalb Tagen verlor der Konzern laut Angaben von ZEIT Online gut zehn Milliarden Euro an Wert. Als Konsequenz trat der Vorstandschef des Dax-Konzerns Markus Braun mit sofortiger Wirkung zurück.

 

Das ZDF Magazin „Frontal 21“ berichtet in Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei über den Fall Wirecard. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Henry Pfitzmann informiert, welche Handlungsmöglichkeiten es für betroffene Aktionäre gibt. 

Musterverfahren eröffnet – Jetzt Teilnahme an der Sammelklage sichern

Das Musterverfahren, die sogenannte Sammelklage, gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY (Ernst & Young) wurde nun durch das OLG München eröffnet.

 

Die Sammelklage stellt für Anleger, die von dem Wirecard-Skandal betroffen sind, eine aussichtsreiche Möglichkeit dar, um den Totalverlust des investierten Geldes doch noch abzuwenden.

Wirecard: Die Vorteile einer Sammelklage

Die Teilnahme an einer Sammelklage bietet Anlegern mehrere Vorteile:

 

  • Bei einem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) trifft das Gericht für alle Mitanleger, welche sich dem Verfahren anschließen, eine verbindliche Entscheidung. Dafür spielt der individuelle Fall des einzelnen Aktionärs keine Rolle. Daher müssen die Anleger beispielsweise nicht als Zeugen aussagen. Dennoch können sie an einem möglichen Vergleich mit EY teilhaben.

 

  • Durch die Anmeldung wird zugleich die Verjährung der Ansprüche bis zum Abschluss des Musterverfahrens gehemmt.

 

  • Eine Anmeldung im Musterverfahren bietet zudem finanzielle Vorteile. Die Kosten werden durch alle sich anschließenden Anleger geteilt und betragen daher nur einen Bruchteil der sonst anfallenden Kosten.

Anmeldung zur Sammelklage

Eine Anmeldung kann nur durch einen Rechtsanwalt erfolgen.
Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf verfügt über eine besondere Expertise im Bereich Kapitalanleger-Musterverfahren.
Weitere Informationen zur Beauftragung entnehmen Sie bitte dem folgenden Dokument:

Wirecard: Fist zur Teilnahme an der Sammelklage beachten

Sobald das Musterfahren eröffnet wurde, müssen Anleger Ihre Ansprüche innerhalb von sechs Monaten seit der Bekanntmachung anmelden. 

Wirecard: Die verschiedenen Anspruchsgegner

Aktionären stehen Schadenersatzansprüche in gleich mehrfacher Hinsicht und gegen unterschiedliche Anspruchsgegner zu. Aus diesem Grund sollten betroffene Aktionäre nicht alles „auf nur eine Karte“ setzten und Ihre Ansprüche nur in eine Richtung prüfen lassen.

 

Den Schlüssel zum Erfolg, sehen die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann daher in einer Gesamtprüfung und der sich daraus ergebenden Geltendmachung gegenüber allen in Betracht kommenden Anspruchsgegner. Nur dadurch beginnt auch der Verzugszins gegenüber der jeweiligen Gegenseite zu laufen.

1. Der Vorstand der Wirecard AG

Neben der Wirecard AG selbst, muss sich auch der Vorstand um den ehemaligen Wirecard-Chef Markus Braun schwerwiegende Pflichtverletzungen vorwerfen lassen. Dem Zahlungsdienstleister werden Compliance-Probleme, eine mangelhafte Unternehmensführung, Bilanzmanipulationen und eine unterlassene Börsen-Pflichtmitteilung vorgeworfen. Von der Staatsanwaltschaft München wurden Ermittlungen gegen den Firmenchef Markus Braun und drei andere Vorstandsmitglieder eingeleitet. 

Wirecard

2. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY (Ernst & Young)

Außerdem stehen Schadensersatzansprüche auch gegenüber der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY (Ernst & Young) im Raum. Diese hatte die Bilanzfälschungen übersehen oder sogar aktiv mitgewirkt und fehlerhafte Jahresabschlüsse testiert. Auch die BaFin hat inzwischen Fehler eingeräumt.

 

Ende Mai 2020 wurde bekannt, dass sich die Veröffentlichung der Konzernbilanz weiter verzögern wird. Einer Mitteilung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY) zufolge konnten die Wirtschaftsprüfer EY noch nicht alle Prüfungshandlungen abschließen. Am 18. Juni 2020 folgte dann der Schock für die Aktionäre. Statt den Jahresabschluss endlich zu veröffentlichen, berichtet Wirecard, dass 1,9 Milliarden Euro (etwa ein Viertel der Konzernbilanzsumme) verschwunden seien bzw. wohl nie existiert haben. Die EY-Prüfer haben keinen Nachweis für die Existenz dieser Summe auf asiatischen Treuhandkonten finden können.

3. Die Wirecard AG

Am 25.06.2020 stellte die Wirecard AG Insolvenzantrag am Landgericht München. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber der Wirecard AG selbst ist weiterhin möglich.

Wirecard AG: Insolvenzverfahren

Das Amtsgericht München hat am 25.08.2020 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG eröffnet.

 

Eine substantiiert begründete Anmeldung ist Voraussetzung, damit die Forderung vom Insolvenzverwalter anerkannt wird. Sofern eine korrekte und rechtlich begründete Forderungsanmeldung vorgenommen wird, stehen die Ansprüche der Anleger gleichrangig neben den Forderungen der Banken und anderen Großinvestoren. Wenn also Auszahlungen an die Insolvenzgläubiger erfolgen, werden diese Schadensersatzforderungen gleichermaßen (also nicht nur nachrangig) bedient, wie alle anderen Insolvenzforderungen.

Jetzt kostenfrei Erstberatung sichern

Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet geschädigten Aktionären eine umfassende Prüfung und Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche an, ohne dabei nur auf einen möglichen Anspruchsgegner begrenzt zu sein.

 

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

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Zu den Hintergründen

Die Wirecard AG

Im Aschheim bei München beheimatet hat Wirecard insbesondere im mobile Payment Sektor, aber auch mit digitalen Bezahlvorgängen in China große Erfolge erzielt. In China arbeitet Wirecard in Kooperation mit vielen chinesischen Anbietern von mobile & digital Payment zusammen. Im Juni 2018 hatte der Wirecard Aktienkurs den Höchstand mit über 193,55 € in der 5 Jahres Wertung erreicht. Nach immer lauter werdenden Vorwürfen musst Wirecard im Juni wie bereits erwähnt bekannt geben, dass 1.9 Millarden Euro die innerhalb der Bilanzen angegeben waren und angeblich auf philippinischen Banken gelagert gewesen sein sollen nicht existent sind. Seit dem befindet sich die Wirecard Aktie im freien Fall.

 

KPMG-Bericht zu Vorwürfen gegen Wirecard

Am 30. Januar 2019 begann der Wirecard-Skandal aufgrund eines Berichts in der Financial Times. Darin wird von Geldwäsche und gefälschten Verträgen durch einen hochrangigen Mitarbeiter in Singapur berichtet. Dem folgen weitere Berichte über Straftaten, die in Singapur verübt worden sein und von denen Mitarbeiter in Deutschland Bescheid gewusst haben sollen.

 

Wirecard selbst beauftragt im Oktober 2019 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG mit einer unabhängigen Untersuchung. So sollen alle Vorwürfe ausgeräumt werden. Im April 2020 wird das Ergebnis der KPMG-Sonderprüfung veröffentlicht und lässt die Aktie von Wirecard abstürzen.


KPMG berichtet von Untersuchungshemmnissen. Zur Existenz und zur Höhe von Umsätzen aus dem Drittpartnergeschäft können die Prüfer keine Angaben machen. Für die untersuchten Jahre 2016 bis 2018 können sie weder bestätigen, dass diese Umsätze existieren und korrekt sind, noch dass sie nicht existieren und nicht korrekt sind. Wirecard selbst interpretiert dieses Ergebnis der Untersuchung als zufriedenstellend – KPMG habe keine Belege für die erhobenen Vorwürfe gefunden, so Wirecard-Chef Markus Braun.