Beitrag: Aurimentum: Verbot durch BaFin / Interessengemeinschaft für Anleger

Die R & R Consulting GmbH aus Kulmbach bietet interessierten Anlegern unter der Marke Aurimentum auf ihrer Internetplattform Direktinvestments in Gold an. Anleger können zwischen einer Einmalanlage und einem Goldsparplan mit monatlichen Raten ab 50 EUR wählen. Der Vertrieb der Anlage „Goldkauf mit Treuerabatt“ wurde nun von der BaFin verboten. Die Kunden des bayrischen Goldanlagen-Anbieters befürchten daher den Verlust des eingesetzten Kapitals.

Aurimentum-Produkte werden als sicheres Investment beworben

Das Unternehmen bewirbt seine Produkte als besonders sicher. So heißt es auf der Internetseite: „Sicherheit ist Gold wert! Gold ist wichtig für Ihr Vermögen.“ und „Schützen Sie Ihr Geld vor Wertverlust und starten Sie jetzt Ihren Sparplan.“ Kunden, die sich für den Goldsparplan entscheiden, wird darüber hinaus ein sogenannter „Goldbonus“ in Aussicht gestellt.

 

Doch u.a. die spärlichen Informationen zu den Unternehmenszahlen lassen viele Anleger mittlerweile an der Zuverlässigkeit solcher Aussagen zweifeln.

R & R Consulting GmbH: Fehlende Jahresabschlüsse

Der letzte im Bundesanzeiger abrufbare Jahresabschluss des Gold-Anbieters betrifft das Jahr 2015 (Stand: Juli 2021). Laut dem Finanznachrichtendienst GoMoPa stieg die bilanzielle Überschuldung des Unternehmens von 5.000 Euro im Jahr 2014 auf rund 266.000 Euro im Jahr 2015. Durch die fehlende Veröffentlichung der weiteren Jahresabschlüsse wird den Anlegern der Einblick in die finanzielle Situation der Gesellschaft verwehrt. Die Kunden können somit nicht einschätzen, ob genug Kapital bzw. physisches Gold zur Auszahlung des investierten Geldes vorhanden ist.

BaFin untersagt das öffentliche Angebot der Vermögensanlage „Goldkauf mit Treuerabatt“ von Aurimentum

Bereits im Oktober 2020 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Warnmeldung veröffentlicht, wonach es bei der Anlage mit der Bezeichnung „Goldkauf mit Treuebonus“ (später „Goldkauf mit Treuerabatt“) Anhaltspunkte für einen fehlenden Verkaufsprospekt geben würde.  

 

Am 20.07.2021 hat die Behörde das Angebot der Vermögensanlage „Goldkauf mit Treuerabatt“ unter der Marke Aurimentum wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagegesetz untersagt. In der Mitteilung entsprechenden Mitteilung vom 30.07.2021 heißt es weiter:

 

„Daher darf die R & R Consulting GmbH keine „sonstigen Anlage, die Verzinsung und Rückzahlung geährt oder in Aussicht stellt“ im Sinne des § 1 Absatz 2 Nr. 7 Alt. 1 VermAnlG mit der Bezeichnung „Goldkauf mit Treuerabatt“, auch nicht unter der vorherigen Bezeichnung „Goldkauf mit Treuebonus“ zum Erwerb in Deutschland anbieten.“

 

Die Maßnahme begründet die BaFin wie folgt:

 

Die Untersagung erfolgte, weil die R & R Consulting GmbH keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem VermAnlG erforderlichen Angaben enthält.“

Anmeldung zur „Interessengemeinschaft Aurimentum“ jetzt möglich

Vor dem Hintergrund der BaFin-Meldung rät Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht Henry Pfitzmann den Anlegern, frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Um die Ansprüche der geschädigten Investoren zu bündeln hat die Kanzlei Bender & Pfitzmann die „Interessengemeinschaft Aurimentum“ gegründet. Hier erhalten Anleger Informationen, welche Möglichkeiten es gibt, ihr Kapital zurückzuerhalten. Nehmen Sie also jetzt Kontakt auf und nutzen Sie die kostenlose Erstberatung.

Kostenfreie Anmeldung zur Interessengemeinschaft

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Aurimentum: Ansprüche gegenüber verschiedenen Anspruchsgegnern prüfen lassen

Um das investierte Kapital zurückzuerhalten, besteht für Anleger die Möglichkeit zur Geltendmachung der Schadenersatzansprüche gegenüber unterschiedlichen Anspruchsgegnern. So können neben der R & R Consulting GmbH selbst u.a. die Geschäftsführer sowie der Vorstand der Gesellschaft haften.

 

Auch gegenüber dem Anlagevermittler können Schadenersatzansprüche bestehen. Ein Anlagevermittler ist dazu verpflichtet, das jeweilige Produkt auf Plausibilität zu überprüfen. Denn nur so kann der Vermittler beurteilen, ob die Wirtschaftlichkeit und die Sicherheit der Kapitalanlage gegeben sind. Sollte dies nicht der Fall sind, muss der Vermittler den Anleger bei dem Beratungsgespräch auf diesen Umstand hinweisen. Ansonsten stehen dem Anleger Ansprüche auf Schadenersatz zu.

 

Die Kanzlei Bender & Pfitzmann bietet eine umfassende Prüfung und Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche an, ohne dabei nur auf einen möglichen Anspruchsgegner begrenzt zu sein.

Jetzt Fachanwalts-Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten

 

Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Anlegern, die in Aurimentum Produkte investiert haben, eine kostenlose Erstberatung an.

 

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

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