Beitrag: Autark Invest AG: Klage gegen Vermittler gewonnen

Etwa 3.600 Anleger investierten Kapital in Verträge mit der Autark Invest AG (zuvor Autark Vertrieb- und Beteiligung GmbH). Freie Vermittler warben vor allem für die ausgegebenen Nachrangdarlehen, die den Anlegern eine Rendite von 7,5 % pro Jahr einbringen sollten. Für die Darlehensgeber stellte sich die Anlage jedoch als Totalverlust heraus.

 

Bereits 2016 meldeten die ersten Unternehmen, die zu der Autark-Gruppe gehörten, Insolvenz an. Im Juni 2020 erhob die Staatsanwaltschaft Dortmund Anklage wegen schweren gemeinschaftlichen Betrugs gegen den Initiator der Autark Gruppe, Stefan Kühn.

 

Das von der Kanzlei Bender & Pfitzmann erstrittene Urteil gibt Anlegern nun erstmals die Möglichkeit, das investierte Geld zurückzuerhalten.

Urteil gegen Vermittler von Nachrangdarlehen der Autark Invest AG

 

Mit Urteil vom 01.07.2021 hat die Kanzlei Bender & Pfitzmann vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) eine Klage gegen einen Vermittler von Nachrangdarlehen der Autark Invest AG gewonnen

 

Der Vermittler wurde zur Rückzahlung des gesamten Anlagebetrags nebst Zinsen verurteilt.

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Schadenersatzansprüche gegen Vermittler

Ein Anlagevermittler ist dazu verpflichtet, den Interessenten über alle Umstände, die für den Anlageentschluss von besonderer Bedeutung sind, richtig und vollständig zu informieren. Er muss das Anlagekonzept, bezüglich dessen er Auskunft erteilt, auf Plausibilität, insbesondere hinsichtlich der wirtschaftlichen Tragfähigkeit, überprüfen und über die mit der Anlage verbunden Risiken aufklären.

 

Kommt ein Vermittler diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen dem geschädigten Anleger Ansprüche auf Schadenersatz zu.

Autark Invest AG: unplausibles Geschäftsmodell

Im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erhielten die Anleger ein Exposé zu dem Nachrangdarlehen. Wie das Landgericht allerdings feststellt, hält das in dem Exposé wiedergegebene Anlagekonzept keiner Plausibilitätsprüfung stand. Denn es enthält keine Informationen darüber, welche konkreten Investitionen die Gesellschaft mit den Anlegergeldern geplant hat. Auch fehlen nachvollziehbare Angaben wie die Gewinne zur Ausschüttung der versprochenen hohen Zinszahlungen erwirtschaftet werden können. Es ist somit kein prüfbares Geschäftsmodell erkennbar gewesen. Das Gericht entschied daher: „Dies hätte die Beklagte bei eigener kritischer Bewertung des Prospektes erkennen können und die Klägerin hierüber informieren müssen.

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Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Anlegern, die in Nachrangdarlehen der Autark Invest AG investiert haben, eine kostenlose Ersteinschätzung an.

 

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

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