Beitrag: Bilanzskandal um Wirecard – jetzt Schadenersatzansprüche prüfen lassen

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Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Anlegern und Aktionären, die in Wirecard investiert haben, eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsmöglichkeiten an.

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Bilanzskandal um Wirecard

Der Zahlungsdienstleister Wirecard sieht sich seit Jahren mit Vorwürfen der Bilanzfälschung konfrontiert. Aufgrund der bisherigen Medienberichte wurde daher die Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2019 von den Anlegern mit Spannung erwartet. Am 18.06.2020 hat das Unternehmen die Vorlage nun jedoch erneut verschoben. Grund hierfür ist die fehlende Zustimmung der Rechnungsprüfer.

 

Hierzu berichtet SPIEGEL ONLINE am 18.06.2020:

 

„Der Abschlussprüfer EY habe Wirecard darüber informiert, dass es über die Existenz von im Konzernabschluss zu konsolidierenden Bankguthaben auf Treuhandkonten in Höhe von 1,9 Milliarden Euro keine ausreichenden Prüfungsnachweise gebe, teilte Wirecard am Donnerstag mit.“

In dem Artikel heißt es weiter: „Die Summe von 1,9 Milliarden Euro entspricht demnach etwa einem Viertel der Konzernbilanzsumme.“

 

18.06.2020: Aktienkurs bricht um 70 % ein

Als Reaktion auf diese Meldungen brach der Aktienkurs des Zahlungsabwicklers am 18.06.2020 zwischenzeitlich um bis zu 70 Prozent ein. Die Aktie wurde zeitweise vom Handel ausgesetzt.

 

19.06.2020: Weitere Kursverluste und Rücktritt des Vorstandschefs

Auch am Folgetag reißen die Hiobsbotschaften um den Dax-Konzern nicht ab. Am 19.06.2020 verzeichnet die Aktie weitere Kursverluste. Innerhalb von nur anderthalb Tagen verlor der Konzern laut Angaben von ZEIT Online gut zehn Milliarden Euro an Wert. Als Konsequenz tritt der Vorstandschef des Dax-Konzerns Markus Braun mit sofortiger Wirkung zurück.

 

Ansprüche der Aktionäre auf Schadenersatz bestehen gegenüber mehreren Anspruchsgegnern

 

Aktionären stehen Schadenersatzansprüche in gleich mehrfacher Hinsicht und gegen unterschiedliche Anspruchsgegner zu. Aus diesem Grund sollten betroffene Aktionäre nicht alles „auf nur eine Karte“ setzten und Ihre Ansprüche nur in eine Richtung prüfen lassen.

Den Schlüssel zum Erfolg, sehen die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann daher in einer Gesamtprüfung und der sich daraus ergebenden Geltendmachung gegenüber allen in Betracht kommenden Anspruchsgegner. Nur dadurch beginnt auch der Verzugszins gegenüber der jeweiligen Gegenseite zu laufen.

 

1. Pflichtverletzungen des Vorstandes der Wirecard AG

 

Neben der Wirecard AG selbst, muss sich auch der Vorstand um den ehemaligen Wirecard-Chef Markus Braun schwerwiegende Pflichtverletzungen vorwerfen lassen. Dem Zahlungsdienstleister werden Compliance-Probleme, eine mangelhafte Unternehmensführung, Bilanzmanipulationen und eine unterlassene Börsen-Pflichtmitteilung vorgeworfen. Von der Staatsanwaltschaft München wurden Ermittlungen gegen den Firmenchef Markus Braun und drei andere Vorstandsmitglieder eingeleitet.

 

2. Ansprüche gegenüber der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY (Ernst & Young)
 

Außerdem stehen Schadensersatzansprüche auch gegenüber der Wirtschafts-prüfungsgesellschaft EY (Ernst & Young) im Raum. Diese hatte die Bilanzfälschungen übersehen oder sogar aktiv mitgewirkt und fehlerhafte Jahresabschlüsse testiert. Auch die BaFin hat inzwischen Fehler eingeräumt.

 

Ende Mai 2020 wurde bekannt, dass sich die Veröffentlichung der Konzernbilanz weiter verzögern wird. Einer Mitteilung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY) zufolge konnten die Wirtschaftsprüfer EY noch nicht alle Prüfungshandlungen abschließen. Am 18. Juni 2020 folgte dann der Schock für die Aktionäre. Statt den Jahresabschluss endlich zu veröffentlichen, berichtet Wirecard, dass 1,9 Milliarden Euro (etwa ein Viertel der Konzernbilanzsumme) verschwunden seien bzw. wohl nie existiert haben. Die EY-Prüfer haben keinen Nachweis für die Existenz dieser Summe auf asiatischen Treuhandkonten finden können.

 
3.  Ansprüche gegen die Wirecard AG trotz Insolvenz geltend machen
 

Am 25.06.2020 stellte die Wirecard AG Insolvenzantrag am Landgericht München. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber der Wirecard AG selbst ist weiterhin möglich.

 

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Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Anlegern und Aktionären, die in Wirecard investiert haben, eine kostenlose Registrierung Ihrer Schadenersatzansprüche an und gibt betroffenen Investoren umgehend Informationen zu ihren Handlungsmöglichkeiten.

 

Wir bieten geschädigten Aktionären eine umfassende Prüfung und Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche an, ohne dabei nur auf einen möglichen Anspruchsgegner begrenzt zu sein.

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Zu den Hintergründen

Die Wirecard AG

Im Aschheim bei München beheimatet hat Wirecard insbesondere im mobile Payment Sektor, aber auch mit digitalen Bezahlvorgängen in China große Erfolge erzielt. In China arbeitet Wirecard in Kooperation mit vielen chinesischen Anbietern von mobile & digital Payment zusammen. Im Juni 2018 hatte der Wirecard Aktienkurs den Höchstand mit über 193,55 € in der 5 Jahres Wertung erreicht. Nach immer lauter werdenden Vorwürfen musst Wirecard im Juni wie bereits erwähnt bekannt geben, dass 1.9 Millarden Euro die innerhalb der Bilanzen angegeben waren und angeblich auf philippinischen Banken gelagert gewesen sein sollen nicht existent sind. Seit dem befindet sich die Wirecard Aktie im freien Fall.

KPMG-Bericht zu Vorwürfen gegen Wirecard

Am 30. Januar 2019 begann der Wirecard-Skandal aufgrund eines Berichts in der Financial Times. Darin wird von Geldwäsche und gefälschten Verträgen durch einen hochrangigen Mitarbeiter in Singapur berichtet. Dem folgen weitere Berichte über Straftaten, die in Singapur verübt worden sein und von denen Mitarbeiter in Deutschland Bescheid gewusst haben sollen.

Wirecard selbst beauftragt im Oktober 2019 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG mit einer unabhängigen Untersuchung. So sollen alle Vorwürfe ausgeräumt werden. Im April 2020 wird das Ergebnis der KPMG-Sonderprüfung veröffentlicht und lässt die Aktie von Wirecard abstürzen.
KPMG berichtet von Untersuchungshemmnissen. Zur Existenz und zur Höhe von Umsätzen aus dem Drittpartnergeschäft können die Prüfer keine Angaben machen. Für die untersuchten Jahre 2016 bis 2018 können sie weder bestätigen, dass diese Umsätze existieren und korrekt sind, noch dass sie nicht existieren und nicht korrekt sind. Wirecard selbst interpretiert dieses Ergebnis der Untersuchung als zufriedenstellend – KPMG habe keine Belege für die erhobenen Vorwürfe gefunden, so Wirecard-Chef Markus Braun.

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