Beitrag: Binance Deutschland GmbH: BaFin-Meldung, Interessengemeinschaft für Anleger

Zahlreiche Anleger haben Kapital bei Binance Deutschland GmbH, einer Handelsplattform für Kryptowährungen, investiert. Laut eigenen Angaben ist das Unternehmen „die weltweit führende Kryptowährungsbörse“. Mit der Binance Coin betreibt das Unternehmen zudem eine eigene Kryptowährung.

Binance: Negativ-Schlagzeilen häufen sich

Presse-Meldungen zufolge ziehen sich immer mehr Zahlungsdienstleister aus der Zusammenarbeit mit dem Unternehmen zurück. Auch habe die Krytobörse in verschiedenen Ländern Probleme mit den Regulierungsbehörden. So berichtet beispielsweise das Handelsblatt am 06.07.2021:

 

„Die Kryptobörse Binance kündigt an, dass Kunden ab Mittwochvormittag vorerst keine Gelder mehr über den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA einzahlen können. Der Schritt sei auf „Ereignisse außerhalb unserer Kontrolle“ zurückzuführen, teilte Binance in einer E-Mail an Nutzer der Börse mit. Binance ist in mehreren Ländern ins Visier von Aufsichtsbehörden geraten.“

BaFin meldet: Verdacht auf fehlende Prospekte

Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Produkte der deutschen Tochtergesellschaft unter die Lupe genommen.

 

Mit Veröffentlichung vom 28.04.2021 hat die Finanzaufsichtsbehörde mitgeteilt, dass ein hinreichend begründeter Verdacht für fehlende Prospekte besteht.

 

In der BaFin-Meldung heißt es:

„Die BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Binance Deutschland GmbH & Co. KG in Deutschland Wertpapiere in Form von ‚Aktien-Token‘ mit den Bezeichnungen TSLA/BUSD, COIN/BUSD und MSTR/BUSD ohne die erforderlichen Prospekte auf der Internetseite https://www.binance.com/de öffentlich anbietet.“

Fachanwalt empfiehlt Anlegern eine frühzeitige Beratung

Vor dem Hintergrund der BaFin-Meldung rät Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht Dr. Johannes Bender den Anlegern, frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Um die Ansprüche der geschädigten Investoren zu bündeln hat die Kanzlei Bender & Pfitzmann eine Interessengemeinschaft für betroffene Anleger gegründet. Hier erhalten Anleger Informationen, welche Möglichkeiten es gibt, ihr Kapital zurückzuerhalten. Nehmen Sie also jetzt Kontakt auf und nutzen Sie die kostenlose Erstberatung.

Kostenfreie Anmeldung zur Interessengemeinschaft

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Binance: Handel in Großbritannien untersagt

Einschränkungen drohen der Kryptobörse unter anderem in Japan, Kanada, Polen, den USA und Thailand. Die Behörden in Großbritannien haben ebenfalls bereits gehandelt. So meldet das Handelsblatt am 27.06.2021:

 

„Die britische Finanzaufsicht FCA hat der chinesischen Handelsplattform Binance den Betrieb in Großbritannien untersagt und parallel dazu eine Warnung an die Anleger ausgesprochen. Binance müsse bis Mittwochabend nachweisen, dass alle werblichen Aktivitäten in Großbritannien eingestellt seien, erklärte die FCA.“

Jetzt Fachanwalts-Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten

 

Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Anlegern, die bei der Binance Deutschland GmbH & Co. KG investiert haben, eine kostenlose Erstberatung an.

 

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

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