Cehatrol Technology eG: Vorläufiges Insolvenzverfahren
Wie die STIFTUNG FINANZTEST in ihrer Ausgabe vom Dezember 2023 mitteilte, kommt die Cehatrol Technology eG mit Sitz in Berlin auf die Warnliste Geldanlage.
Zuvor hatte die BaFin mit Bescheid vom 16. November 2020 der Genossenschaft aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Kreditgeschäft umgehend einzustellen und abzuwickeln.
Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 04.11.2025 unter dem Aktenzeichen 3616 IN 3447/25 einen vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen der Berliner Genossenschaft Cehatrol Technology eG bestellt.
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 04.11.2025 um 15:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO) Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Herr Rechtsanwalt Frank Brachwitz Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin bestellt.
Neue Produkte von Investitions-Booster bis Plan 900
Noch im Juni 2025 hat die Genossenschaft aus Berlin einen Investitions-Booster angekündigt, damit Mitglieder ihre Projekte noch erfolgreicher umsetzen können.
Kurze Zeit später wurde der neue Plan 900 gestartet. Investierende Mitglieder sollten danach ein Projekt oder Produkt bis zu einer Höhe von max. 60.000 Genossenschaftsanteile aus dem Budget der Cehatrol beantragen können. Nach einer Laufzeit von 6 Monaten sollte eine Förderung erworben werden.
Im September 2025 teilt der Vorstand Knauer mit, dass man gestärkt aus der Krise gekommen sei und jede einzelne Anmeldung ein klares Signal sei, die Krise gemeinsam zu meistern.
Überraschender Insolvenzantrag bei Cehatrol Technology eG
Umso überraschender ist nun die Mitteilung, dass ein vorläufiger Insolvenzverwalter vom Amtsgericht bestellt worden ist. Einem solchen Vorgang geht in der Regel ein Insolvenzantrag eines Gläubigers voraus, dessen fällige Forderung nicht bezahlt wurde. Dieser so genannte Gläubigerantrag wird dann der Schuldnerin zugestellt, die dazu Stellung nehmen kann.
Hat die Schuldnerin ausreichende finanzielle Mittel, um die Forderung auszugleichen, kann der Gläubigerantrag damit erledigt werden, ohne dass eine Bekanntmachung im Insolvenzregister veröffentlicht wird.
Der Veröffentlichung des Beschlusses am 04.11.2025 verdeutlicht, dass es nicht zu einer solchen Erledigung gekommen ist.
Bekanntmachung der Bestellung eines Insolvenzverwalters
Die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters ist ein deutliches Warnsignal. Ein solche Bestellung hat eine Vorgeschichte, die mit einer fälligen Forderung zusammenhängt, die auch im Rahmen der mehrwöchigen Stellungnahmefrist nicht beglichen werden konnte.
Kann dieser Insolvenzgrund nicht unverzüglich beseitigt werden, dann wird ein Insolvenzgutachten in Auftrag gegeben und wenn dieses eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit feststellt, dann wird das Insolvenzverfahren eröffnet.
Was Mitglieder der Cehatrol Technology eG nun wissen müssen
Genossenschaftsmitglieder sollten wissen, dass die von Ihnen erworbenen Genossenschaftsanteile gekündigt werden müssen, damit diese überhaupt zur Rückzahlung fällig werden. Da ein Austritt nach dem Genossenschaftsgesetz nur zum Ende eines Geschäftsjahres möglich ist, sollten die Mitglieder sich anwaltlich beraten lassen, ob sie die dafür erforderlichen Erklärungen abgeben. Dazu reicht es allerdings nicht aus, nur im Dashboard auf Auszahlung zu klicken.
Wichtig ist auch vorhandene HPP-Erträge und Brieftaschenbeträge fällig zu stellen. Denn diese sind sofort fällig und können gegenüber Cehtrol Technology eG sofort geltend gemacht werden.
Beweise im Dashboard der Cehatrol sichern
Rechtsanwalt Dr. Johannes Bender, von der Fachanwaltskanzlei Bender & Pfitzmann, in Düsseldorf rät allen Mitgliedern zur Beweissicherung ihr Dashboard aufzurufen und Screen-Shots zu machen, damit alle Anteile, Erträge und Brieftaschenbeträge dokumentiert sind.
Denn gerade für ausgewiesene und fällig gestellte Erträge, haben Berliner Gerichte bereits mehrfach den Mitgliedern den Anspruch auf Auszahlung bestätigt. Zwischenzeitlich hatte die Cehatrol Technology eG auch erste Zahlungsvergleiche mit klagenden Mitgliedern abgeschlossen. Umso überraschender ist nun die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Forderungsanmeldung und Ansprüche gegen Dritte
Mitglieder der Cehatrol Technology eG haben in ihrem Dashboard unterschiedliche Positionen, die in unerschiedlicher Weise als Forderungen im Insolnvezverfahren angemeldet werden können. Hier empfielt es sich frühzeitig anwatliche Hilfe zu suchen, um insoweit keine Fehler zu machen. Darüber hinaus empfielt es sich bereits jetzt prüfen zu lassen, ob Schadensersatzansprüche gegen Dritte bestehen.
Anmeldung zur Interessengemeinschaft „Cehatrol Technology eG“ jetzt möglich
Vor dem Hintergrund des vorläufigen Insolvenzverfahrens rät Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht Dr. Johannes Bender den Anlegern, frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Um die Ansprüche der geschädigten Investoren zu bündeln hat die Kanzlei Bender & Pfitzmann die Interessengemeinschaft Cehatrol Technology eG gegründet. Hier erhalten Anleger Informationen, welche Möglichkeiten es gibt, ihr Kapital zurückzuerhalten. Nehmen Sie also jetzt Kontakt auf und nutzen Sie die kostenlose Erstberatung.
Vorteile der kostenlosen Erstberatung im Rahmen der Interessengemeinschaft:
HPP-ERTRÄGE: Verjährungsfristen prüfen lassen
Viele Cehatrol-Mitglieder haben sich an dem Programm High Performance Produktion (HPP) beteiligt. Die von CEHATROL dafür ausgewiesenen ERTRÄGE sind auf dem Dashboard für jedes Mitglied ausgewiesen. Per Mausklick können diese Erträge zur Auszahlung bestellt werden. Folgt auf diese Aufforderung keine Auszahlung besteht die Gefahr, dass diese Ansprüche verjähren. Nach der Satzung sollen Ansprüche auf Gewinnauszahlung innerhalb von 2 Jahren verjähren.
Widerruf des Beitritts prüfen lassen
Genossenschaftsmitglieder, die sich von ihren Anteilen trennen wollen, sollten rechtzeitig vor dem 30.09. wirksam die Kündigung ihrer Anteile erklärt haben. Verstreicht diese Frist, kann erst wieder zum nächsten Jahresende gekündigt werden. Für alle, die sich erst nach dem 30.09. entschließen, ihre Mitgliedschaft zu beenden, kommt unter gewissen Voraussetzungen der Widerruf des Beitritts in Betracht.
Gründe für die Aufnahme von Cehatrol Technology eG auf die Warnliste
Anlass dafür gab vor allem die Tatsache, dass erst am 22.09.2023 der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 veröffentlicht wurde und damit deutlich zu spät. Jahresabschlüsse von Genossenschaften sind binnen sechs Monaten nach dem Abschluss des Geschäftsjahres aufzustellen. Denn ab dann ist auch die Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens fällig. Somit dürften auch die Abschlüsse für die Jahre 2021 und 2022 bereits verspätet und die Mitglieder der Genossenschaft im Unklaren über die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse sein. Kommt eine Genossenschaft der zeitgerechten Berichterstattung über die Finanzlage nicht nach und gibt es dafür keine nachvollziehbaren Gründe begründet dies bereits den Verdacht, dass damit Informationen zurückgehalten oder sogar verschleiert werden sollen.
Cehatrol wirbt laut STIFTUNG FINANZTEST zudem mit Erträgen von 12 Prozent pro Jahr für Genossenschaftsanteile des Programms „Invest 12-12“ und der Aussage laut Webseite, dass kündigende Mitglieder den gezahlten Preis pro Anteil ohne Agio zurückzuerhalten. Das Versprechen zur Rückzahlung des Erwerbspreises bei Geschäftsanteilen nach 12 Monaten dürfte so nicht von der Satzung der Cehatrol Technology eG gedeckt sein.
BaFin ordnete Einstellung und Abwicklung des Kreditgeschäftes an
Die BaFin hat der Cehatrol Technology eG mit Bescheid vom 16. November 2020 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Kreditgeschäft umgehend einzustellen und abzuwickeln.
Die CEHTRAOL Technology eG hat Darlehen in Form von sogenannten Projektförderungen bzw. Mitgliederförderungen an Mitglieder vergeben. Damit betreibt die CEHATROL Technology eG das Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Sie ist verpflichtet die vergebenen Projektförderungen bzw. Mitgliederförderungen zu kündigen und abzuwickeln. Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig. Gleichwohl wurde danach mit sog. Absichtserklärungen geworben, wonach beitretenden Mitgliedern im Rahmen der Mitgliederförderung „Konjunkturhilfe“ in Millionenhöhe in Aussicht gestellt wurde.
Ist die Cehatrol Technology eG sicher?
Die Fachanwaltskanzlei Bender & Pfitzmann in Düsseldorf hat dies zum Anlass genommen, sich dies näher anzuschauen. Mit einer hohen Rendite ist regelmäßig ein hohes Risiko verbunden. Umso mehr überrascht es, wenn so genannte Anlagegenossenschaft zugleich auf die hohe Sicherheit, Prüfung durch einen Prüfungsverband und eine geringe Insolvenzquote verweisen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass für die Annahme einer hohen Sicherheit kein Anlass besteht. So handelt es sich bei einem Genossenschaftsanteil um eine unternehmerische Beteiligung, der Verluste aus der Geschäftstätigkeit der Genossenschaft unmittelbar zugewiesen werden. Von Sicherheit also keine Spur. Auch die allseits angeführte Überprüfung durch Prüfungsverbände hat in den hier bekannten Fällen nicht dazu geführt, dass damit ein Schutz vor Abfluss des Genossenschaftsvermögen verbunden ist oder Insolvenzen grundsätzlich vermieden werden. Eine geringe Anzahl von Insolvenzen bei Genossenschaft mag weiterhin bestehen. Die Anzahl der Insolvenzen Geld einsammelnder Anlagegenossenschaften liegt aber deutlich darüber.
AGO der Cehatrol Technology eG wirksam?
Die Cehatrol Technology eG hat auf ihrer Webseite sowohl die Satzung als auch eine sog. Allgemeine Geschäftsordnung (AGO) veröffentlicht. Zunächst fällt auf, dass die auf der Webseite von Cehatrol Technology eG abrufbare Satzung auf den 18.04.2011 datiert, die im Genossenschaftsregister veröffentliche Satzung aber unter dem 06.07.2011 unterzeichnet wurde und damit maßgeblich ist. Unabhängig davon verweisen beide Satzungstexte auf eine Allgemeine Geschäftsordnung der Cehatrol Technology eG. Eine solche Satzung mag zur Konkretisierung des Statutes bezogen auf die Geschäftsführung des Vorstandes oder in untergeordneten Bereichen Wirksamkeit zukommen. Bei wesentlichen Änderungen gilt aber der Satzungsvorbehalt, wonach das Wesentliche in der Satzung beschlossen und veröffentlicht werden muss.
Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges zulässig?
Auffällig ist in der AGO insoweit der Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges für Mitglieder nach Kündigung, die zum Beispiel Berechnung oder Auszahlung ihres Mitgliedsguthabens verlangen. Eine solche Schiedsverfahrensabrede verpflichtet die Parteien Schiedsgutachter zu benennen und ein aufwändiges und in der Regel teures Schiedsverfahren durchzuführen. Hier hat bereits das OLG Celle bei einer anderen Genossenschaft eine solche Regelung außerhalb der Satzung für unwirksam erachtet, so dass ein Mitglied seinen Anspruch vor dem ordentlichen Gericht durchsetzen konnte.
Kündigungsfrist von 5 Jahren wirksam?
Laut der Satzung beträgt die Kündigungsfrist 5 Jahre. Auch dies dürfte einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten. Denn widerspricht dies dem Genossenschaftsgesetz, gilt eine andere deutlich kürzere Kündigungsfrist.
Achtung: kurze Verjährung bei der Cehatrol Technology eG!
Laut Satzung verjähren Ansprüche auf Auseinandersetzungsguthaben aber innerhalb von 2 Jahren ab Fälligkeit, mithin deutlich kürzer als die gesetzliche Regelverjährung.
Allen Mitgliedern, die bereits bei der Cehatrol Technology eG gekündigt haben, sollten rechtlichen Rat einholen, damit ihr Anspruch auf Rückzahlung nicht verjährt. Denn ist die Kündigungsfrist deutlich kürzer, könnte der Rückzahlungsanspruch bereits jetzt verjähren, insbesondere da nicht klar ist, ob die Verkürzung der Verjährung unterjährig oder zum Jahresende wirkt, wie dies das Gesetz vorsieht.
Kurzfristiger Ausstieg noch dieses Jahr möglich?
Aber auch die Mitglieder, die das Vertrauen in die Genossenschaft verloren haben oder schlicht ihr Kapital zurückhaben wollen, kann vor dem Jahreswechsel aus anderen Gründen noch ein kurzfristgier Ausweg aus der Genossenschaft offenstehen. Gerade jetzt kann eine rechtliche Ersteinschätzung helfen, ob noch dieses Jahr Maßnahmen zur Beendigung der Mitgliedschaft eingeleitet werden können.
Kostenlose Anmeldung zur Interssengemeinschaft für Mitglieder der Cehatrol Technology eG
Die Fachanwaltskanzlei Bender & Pfitzmann hält für die Mitglieder der Cehatrol Technology eG eine kostenlose Ersteinschätzung bereit, wo diese ihre Situation schildern können.
Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen und unseriösen Genossenschaften. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.