Beitrag: Cehatrol Technology eG auf FINANZTEST-Warnliste

Wie die STIFTUNG FINANZTEST in ihrer aktuellen Ausgabe vom Dezember 2023 mitteilt, kommt die Cehatrol Technology eG mit Sitz in Berlin auf die Warnliste Geldanlage.  

 

Fällt eine Genossenschaft negativ auf, etwa wegen ihrer Vertriebsmethoden oder unvorteilhafter Regelungen wird diese bei STIFTUNG FINANZTEST auf die Warnliste Geldanlage, Rubrik Unternehmensbeteiligungen, gesetzt.

Gründe für die Aufnahme von Cehatrol Technology eG auf die Warnliste

Anlass dafür gab vor allem die Tatsache, dass erst am 22.09.2023 der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 veröffentlicht wurde und damit deutlich zu spät. Jahresabschlüsse von Genossenschaften sind binnen sechs Monaten nach dem Abschluss des Geschäftsjahres aufzustellen. Denn ab dann ist auch die Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens fällig. Somit dürften auch die Abschlüsse für die Jahre 2021 und 2022 bereits verspätet und die Mitglieder der Genossenschaft im Unklaren über die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse sein. Kommt eine Genossenschaft der zeitgerechten Berichterstattung über die Finanzlage nicht nach und gibt es dafür keine nachvollziehbaren Gründe begründet dies bereits den Verdacht, dass damit Informationen zurückgehalten oder sogar verschleiert werden sollen.

 

Cehatrol wirbt laut STIFTUNG FINANZTEST zudem mit Erträgen von 12 Prozent pro Jahr für Genossenschaftsanteile des Programms „Invest 12-12“ und der Aussage laut Webseite, dass kündigende Mitglieder den gezahlten Preis pro Anteil ohne Agio zurückzuerhalten. Das Versprechen zur Rückzahlung des Erwerbspreises bei Geschäftsanteilen nach 12 Monaten dürfte so nicht von der Satzung der Cehatrol Technology eG gedeckt sein.

Ist die Cehatrol Technology eG sicher?

Die Fachanwaltskanzlei Bender & Pfitzmann in Düsseldorf hat dies zum Anlass genommen, sich dies näher anzuschauen. Mit einer hohen Rendite ist regelmäßig ein hohes Risiko verbunden. Umso mehr überrascht es, wenn so genannte Anlagegenossenschaft zugleich auf die hohe Sicherheit, Prüfung durch einen Prüfungsverband und eine geringe Insolvenzquote verweisen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass für die Annahme einer hohen Sicherheit kein Anlass besteht. So handelt es sich bei einem Genossenschaftsanteil um eine unternehmerische Beteiligung, der Verluste aus der Geschäftstätigkeit der Genossenschaft unmittelbar zugewiesen werden. Von Sicherheit also keine Spur. Auch die allseits angeführte Überprüfung durch Prüfungsverbände hat in den hier bekannten Fällen nicht dazu geführt, dass damit ein Schutz vor Abfluss des Genossenschaftsvermögen verbunden ist oder Insolvenzen grundsätzlich vermieden werden. Eine geringe Anzahl von Insolvenzen bei Genossenschaft mag weiterhin bestehen. Die Anzahl der Insolvenzen Geld einsammelnder Anlagegenossenschaften liegt aber deutlich darüber.  

AGO der Cehatrol Technology eG wirksam?

Die Cehatrol Technology eG hat auf ihrer Webseite sowohl die Satzung als auch eine sog. Allgemeine Geschäftsordnung (AGO) veröffentlicht. Zunächst fällt auf, dass die auf der Webseite von Cehatrol Technology eG abrufbare Satzung auf den 18.04.2011 datiert, die im Genossenschaftsregister veröffentliche Satzung aber unter dem 06.07.2011 unterzeichnet wurde und damit maßgeblich ist. Unabhängig davon verweisen beide Satzungstexte auf eine Allgemeine Geschäftsordnung der Cehatrol Technology eG. Eine solche Satzung mag zur Konkretisierung des Statutes bezogen auf die Geschäftsführung des Vorstandes oder in untergeordneten Bereichen Wirksamkeit zukommen. Bei wesentlichen Änderungen gilt aber der Satzungsvorbehalt, wonach das Wesentliche in der Satzung beschlossen und veröffentlicht werden muss.

Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges zulässig?

Auffällig ist in der AGO insoweit der Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges für Mitglieder nach Kündigung, die zum Beispiel Berechnung oder Auszahlung ihres Mitgliedsguthabens verlangen. Eine solche Schiedsverfahrensabrede verpflichtet die Parteien Schiedsgutachter zu benennen und ein aufwändiges und in der Regel teures Schiedsverfahren durchzuführen. Hier hat bereits das OLG Celle bei einer anderen Genossenschaft eine solche Regelung außerhalb der Satzung für unwirksam erachtet, so dass ein Mitglied seinen Anspruch vor dem ordentlichen Gericht durchsetzen konnte.

Kündigungsfrist von 5 Jahren wirksam?

Laut der Satzung beträgt die Kündigungsfrist 5 Jahre. Auch dies dürfte einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten. Denn widerspricht dies dem Genossenschaftsgesetz, gilt eine andere deutlich kürzere Kündigungsfrist.

Achtung: kurze Verjährung bei der Cehatrol Technology eG!

Laut Satzung verjähren Ansprüche auf Auseinandersetzungsguthaben aber innerhalb von 2 Jahren ab Fälligkeit, mithin deutlich kürzer als die gesetzliche Regelverjährung.

 

Allen Mitgliedern, die bereits bei der Cehatrol Technology eG gekündigt haben, sollten rechtlichen Rat einholen, damit ihr Anspruch auf Rückzahlung nicht verjährt. Denn ist die Kündigungsfrist deutlich kürzer, könnte der Rückzahlungsanspruch bereits jetzt verjähren, insbesondere da nicht klar ist, ob die Verkürzung der Verjährung unterjährig oder zum Jahresende wirkt, wie dies das Gesetz vorsieht.

Kurzfristiger Ausstieg noch dieses Jahr möglich?

Aber auch die Mitglieder, die das Vertrauen in die Genossenschaft verloren haben oder schlicht ihr Kapital zurückhaben wollen, kann vor dem Jahreswechsel aus anderen Gründen noch ein kurzfristgier Ausweg aus der Genossenschaft offenstehen. Gerade jetzt kann eine rechtliche Ersteinschätzung helfen, ob noch dieses Jahr Maßnahmen zur Beendigung der Mitgliedschaft eingeleitet werden können.

Kostenlose Ersteinschätzung für Mitglieder der Cehatrol Technology eG

Die Fachanwaltskanzlei Bender & Pfitzmann hält für die Mitglieder der Cehatrol Technology eG eine kostenlose Ersteinschätzung bereit, wo diese ihre Situation schildern können.

 

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen und unseriösen Genossenschaften. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

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