Beitrag: CO.NET droht Verlust des Verwaltungssitzes durch Zwangsversteigerung

Nun wird CO.NET wohl auch noch das eigene Verwaltungsgebäude in Drochtersen verlieren. Der stolze und großzügige Gebäudekomplex kommt unter den Hammer.

 

Das Drama um die Verbrauchergenossenschaft mit knapp 4.000 Mitgliedern findet kein Ende. Mit Beschluss vom 15.12.2023 hat das Amtsgericht Stade die Zwangsversteigerung des Verwaltungssitzes der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG unter dem Aktenzeichen 71 K 14/22 beschlossen. Die Zwangsversteigerung soll bereits am 07. März 2024 um 9:00 Uhr am Amtsgericht Stade durchgeführt werden.

Kein Wort dazu in der Einladung zur außerordentlichen Generalversammlung

Dies ist ein harter Schlag für die Mitglieder der in finanzielle Schieflage geratenen Genossenschaft. Denn für den 25.01.2024 ist eigentlich eine außerordentliche Generalversammlung einberufen. Laut Einladung ist von dem Verlust des Verwaltungssitzes aber keine Rede (siehe auch unseren Artikel vom 15.01.2024). Von wo will und kann CO.NET in Zukunft seine Mitglieder betreuen? Wies soll und kann es dann überhaupt noch weitergehen? 

Zwangsversteigerung durch Großgläubiger veranlasst

Der Zwangsversteigerungsvermerk ist bereits im August 2022 durch einen Großgläubiger veranlasst worden. Daraufhin werden üblicherweise Wertgutachten in Auftrag gegeben, die lange Zeit in Anspruch nehmen. Viel Zeit eigentlich, um einen freihändigen Verkauf vorzunehmen und den besten Preis am Immobilienmarkt zu erzielen. In Zeiten historischer Tiefzinsen hätte das wohl machbar sein müssen. Immerhin soll der Verkehrswert für das 2.592 m² große Grundstück bei 1.39 Mio. EUR liegen. Dafür bietet das Objekt 723 m² Nutzfläche und 25 KFZ-Stellplätze. Das Objekt stammt aus dem Jahr 2006 und wurde in 2017 erweitert.

 

Trotz der langen Vorlaufzeit von eineinhalb Jahren konnte CO.NET offensichtlich keinen Käufer für den eigenen Verwaltungssitz finden.  Ob überhaupt gesucht wird ist fraglich. Auf den einschlägigen Immobilienportalen ist eine Annonce nicht aufzufinden.

Zwangsversteigerung ist schlechteste Option

Nun wird zwangsversteigert, was wirtschaftlich immer die letzte und schlechteste Option ist. Fassungslos müssen die Genossenschaftsmitglieder zuschauen, wie ihre Investition regelrecht vor die Hunde geht. Denn das die Genossenschaft von dem Zwangsversteigerungserlös etwas erhalten wird, dürfte ausgeschlossen sein. Zu hoch sind die bereits seit Jahren bestehenden Außenstände der Großgläubiger. Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Johannes Bender der Rechtsanwaltskanzlei Bender & Pfitzmann rät daher jedem Mitglied umgehend rechtlichen Rat einzuholen, wie die an CO.NET gezahlten Gelder trotzdem zurückgeholt werden können. 

Kostenlose Ersteinschätzung bei spezialisierter Kanzlei

Die Kanzlei Bender & Pfitzmann hat aus diesem Grund eine kostenlose Ersteinschätzung für die betroffenen CO.NET-Mitglieder eingerichtet.

 

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen und unseriösen Genossenschaften. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

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