Beitrag: CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG: Akute Zahlungsschwierigkeiten

Die Genossenschaft CO.NET eG bietet investierenden Anlegern seit 2001 Geschäftsanteile an dem eigenen Unternehmen an. Das Unternehmen mit Sitz in Drochtersen wirbt mit Ausschüttungen von über 7 % im Jahr. Die Rendite soll vor allem durch die Vermietung von Ferienimmobilien in Spanien erwirtschaftet werden. Nachdem durch Corona die Rendite für 2020 ganz ausfällt, kommt es nun auch bei der Rückzahlung von Genossenschaftseinlagen zu Verzögerungen.

CO.NET – Corona

Durch die coronabedingten Einschränkungen hat das Geschäft der CO.NET Verbrauchergenossenschaft mit Hotels und Ferienwohnungen deutlich gelitten. Wurde die Rendite für 2019 noch auf 4 % gesenkt, soll diese nun für 2020 ganz ausfallen.

CO.NET – Rückzahlungen bleiben aus

Neben der bereits bekannten Reduzierung der jährlichen Ausschüttungen, berichten Genossenschaftsmitglieder, dass auch fällige Rückzahlungen von Einlagen von der CO.NET über ein Jahr immer wieder verschoben wurden und bis zum heutigen Tage nicht geleistet wurden, obgleich die Rückzahlung terminlich schon mehrmals zugesichert war. Dies dürfte an einem akuten Liquiditätsproblem der Genossenschaft liegen. Laut Genossenschaft kommt es aufgrund der Corona-Pandemie zu der Verzögerung von Auszahlungen. Ende 2019 hatte die BaFin der Genossenschaft zudem das Angebot von neuen Anteilen untersagt.

CO.NET – Die Folgen der BaFin-Untersagung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Verträge mit der CO.NET eG als Vermögensanlage klassifiziert. Daher ist die Genossenschaft dazu verpflichtet, für diese Anlage einen Prospekt zu veröffentlichen, der die Anleger u.a. vollständig über die Risiken der Kapitalanlage aufklärt. Da die CO.NET jedoch keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt erstellt hat, wurde das Angebot von der Behörde untersagt. Die Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig. Sie ist aber sofort vollziehbar. Die Genossenschaft hat am 30.01.2020 Widerspruch gegen diese Maßnahme eingelegt.

 

Sogenannte Kapitalanlagegenossenschaften, denen es vor allem um Kapitaleinlagen der beitretenden Genossen geht, müssen seit dem 15.07.2015 zur Vermittlung ihrer Anteile einen von der BAFIN gebilligten Prospekt vorweisen, wenn sie für die Vermittlung von Genossenschaftsanteilen eine Provision zahlen.

 

Anleger können bei einem Beitritt ohne gebilligten Verkaufsprospekt ihren Erwerbspreis sofort zurückverlangen. Nach dem Jahresabschluss zum 31.12.2019 hat sich das Geschäftsguthaben der Mitglieder von 75,3 Mio. EUR auf 105,9 Mio. EUR erhöht, woraus geschlossen werden dürfte, dass allein im Jahr 2019 Geschäftsguthaben von mehr als 30 Mio. EUR ohne den erforderlichen Prospekt beigetreten sind. Nach dem Jahresabschluss zum 31.12.2020 sind weitere Genossen mit einem Volumen von weiteren 10 Millionen Euro eingeworben worden. Der Bilanzverlust per 31.12.2020 betrug dagegen 4,71 Mio. EUR.

 

Der Kassenbestand, also die freie Liquidität, wird in dem Jahresabschluss zum 31.12.2020 nur noch mit 3.786,21 EUR (Vorjahr: 224.491,64 EUR) angegeben, so dass eine sofortige Rückabwicklung auch nur eines kritischen Beitrittes nicht im Ansatz umsetzbar wäre.

 

Aufgrund des fehlenden Prospektes ist die Akquise von neuen Mitgliedern behindert. Insofern verwundert es, dass die CO.NET eG seit 2019 trotz entsprechender Ankündigungen bis zum heutigen Tage nicht in der Lage war, einen solchen Prospekt nebst dem erforderlichen Prospektgutachten eines Wirtschaftsprüfers vorzulegen.

 

Betroffene Mitglieder, die im Hinblick auf die gestrichenen oder reduzierten Ausschüttungen mit ihrem auf mindestens fünf Jahre unkündbaren Investment hadern, sollten rechtlichen Rat einholen, ob sie das oben dargestellte Risiko tragen wollen.

 

Zahlreiche Verträge sind von der Untersagung der BaFin betroffen. Die Maßnahme der Behörde bietet Anlegern die Möglichkeit, ihre Ansprüche geltend zu machen und das investierte Geld zurückzufordern. Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Johannes Bender rät den Anlegern, frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Presse berichtet über Zahlungsprobleme bei Co.Net

Am 23.02.2023 veröffentlichte das Stader Tageblatt den Artikel „Millionen-Schulden: Drochterser Unternehmen hat Zahlungsprobleme“ über finanzielle Schwierigkeiten bei der Co.Net Verbrauchergenossenschaft eG. Nach Informationen der Zeitung hat die Genossenschaft aktuell über drei Millionen Euro Steuerschulden, die unter anderem aus Gewerbesteuer-Nachzahlungen aus den Jahren 2018 und 2019 resultieren. Beim Finanzamt habe es „unterschiedliche Sichtweisen zur Abführung von Kapitalertragssteuer“ gegeben, zitiert die Zeitung den Co.Net-Vorstandsvorsitzenden und Mitbegründer Thomas Limberg.

 

Um die Schulden zu tilgen, soll ein Hotel auf Mallorca verkauft werden. „Ob die Genossenschaft namentlich Eigentümerin des Paradise-Hotels ist und wie viele Ferien-Immobilien die Verbrauchergenossenschaft besitzt, ließ Limberg auf schriftliche TAGEBLATT-Nachfrage unbeantwortet.“ berichtet die Zeitung.

Jetzt Fachanwalts-Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten

Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Genossenschaftsmitgliedern der CO.NET eine kostenlose Erstberatung an. Hier erhalten Anleger Informationen, welche Möglichkeiten es gibt, ihr Kapital zurückzuerhalten.

 

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

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