Beitrag: Convivo: Haftung für unerlaubte Darlehensverträge

Anleger, denen Darlehensverträge mit der Convivo angeboten wurden, haben Aussicht auf Schadensersatz außerhalb des Insolvenzverfahrens

 

Die Bremer Convivo-Gruppe, ein bedeutender Betreiber von Pflegeeinrichtungen in Deutschland, geriet im Januar 2023 in finanzielle Schwierigkeiten und musste Insolvenz anmelden. Das Amtsgericht Bremen eröffnete daraufhin am 1. April 2023 das Insolvenzverfahren über das Vermögen von 58 Gesellschaften der Gruppe, darunter die Convivo Holding GmbH. Anleger konnten sich mit Darlehen an dem Unternehmen beteiligen. Diese sehen sich jedoch aufgrund der Insolvenz mit dem Totalverlust ihrer Investition konfrontiert.

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

Im Zuge der Insolvenz wurden Ermittlungen gegen frühere Geschäftsführer der Convivo-Gruppe eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft Bremen untersucht den Verdacht der Insolvenzverschleppung und in einem Fall den Verdacht des Betrugs. Es besteht der Verdacht, dass ein zweckgebundenes Darlehen in Millionenhöhe nicht entsprechend seiner Bestimmung verwendet wurde.

Unerlaubte Darlehens- und Garantieverträge bei Convivo

Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass nicht wenigen Anlegern von der Geschäftsführung angeboten wurde, größere Summen als verzinsliche Darlehen anzulegen. Dabei sollten diese Verträge unabhängig von dem Unternehmenserfolg zur Rückzahlung führen. Die Anzahl der so vermittelten Verträge dürfte die Schwelle der Gewerblichkeit überschritten haben, so dass eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) dafür erforderlich war. Eine solche gab es aber nicht. Insofern haften nach dem Gesetz alle Geschäftsführer, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestellt waren, persönlich. Ob insofern Versicherungsschutz über eine D&O Versicherung oder Vertrauensschadenversicherung bestand, bleibt zu prüfen.

 

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht Dr. Johannes Bender, von der Düsseldorfer Kanzlei Bender & Pfitzmann, rät daher allen betroffenen Anlegern, die solche Darlehensverträge abgeschlossen haben, rechtlichen Rat einzuholen, ob diese Beträge nicht auch außerhalb des laufenden Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden können.

Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren der Convivo Holding GmbH

Die Convivo Holding GmbH, die unter anderem Darlehen von Anlegern aufgenommen haben, ist ebenfalls von der Insolvenz der Unternehmensgruppe betroffen. Im Zuge der Insolvenz besteht für Gläubiger die Möglichkeit, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden, um im Rahmen der Verfahren berücksichtigt zu werden.

Forderungsanmeldung durch spezialisierten Fachanwalt

Um die Chance auf einen Kapitalrückfluss aus der Insolvenzmasse zu erhalten, muss die Forderungsanmeldung substantiiert begründet sein. Dies ist Voraussetzung, damit die Forderung vom Insolvenzverwalter anerkannt wird. Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet geschädigten Anlegern die Vertretung der Interessen im Insolvenzverfahren. Für die Betroffenen wurde eine kostenfreie Erstberatung eingerichtet.

Forderungsanmeldung auf Basis unerlaubter Handlung

Im Insolvenzverfahren kann es sinnvoll sein, eine Forderung nicht nur als vertragliche Anspruchsgrundlage, sondern auch auf eine unerlaubte Handlung zu stützen. Dies kann insbesondere dann von Vorteil sein, wenn:

  1. Vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten vorliegt:
    Beispielsweise bei Pflichtverletzungen durch die Geschäftsführung, wie Betrug, Insolvenzverschleppung oder unzulässiger Zweckentfremdung von Geldern.
  2. Die Forderung nicht von der Restschuldbefreiung betroffen sein soll:
    Das bedeutet, dass Sie Ihre Ansprüche auch nach dem Abschluss des Insolvenzverfahrens noch durchsetzen können, z. B. durch Vollstreckung.
  3. Die Insolvenzmasse geschont wurde:
    Wenn zweckgebundene Darlehen missbräuchlich verwendet oder Gelder durch arglistige Täuschung eingeworben wurden, kann eine persönliche Haftung der Geschäftsführer begründet werden.

 

Lassen Sie jetzt kostenfrei prüfen, ob Ihre Forderungsanmeldung auch auf eine unerlaubte Handlung gestützt bzw. dahingehend erweitert werden kann.

Convivo: Das Unternehmen

Convivo bietet stationäre Pflege, ambulante Dienste und sogenannte Convivo-Parks an, die Wohnen, Betreuung und Pflege kombinieren. An rund 100 Standorten betreut das Unternehmen deutschlandweit mehr als 18.000 Menschen und beschäftigt über 4.000 Mitarbeitende. Der Jahresabschluss 2020 weist einen Umsatz von 187,2 Millionen Euro aus, wobei für 2021 ein Anstieg auf 230 Millionen Euro und ein positives operatives Ergebnis prognostiziert wurde.

 

Die Convivo-Gruppe expandierte in den letzten Jahren stark. Gesellschafter Torsten Gehle baute das Unternehmen durch Übernahmen und Neubauten kontinuierlich aus. Eine Analyse der Unternehmensberatung Avocons zeigte, dass Convivo mehr Pflegeimmobilien plante als jedes andere Unternehmen in Deutschland.

Gründe für die Insolvenz

Mehrere Faktoren haben zur wirtschaftlichen Schieflage des Unternehmens beigetragen:

 

  1. Hohe finanzielle Belastungen: Langfristige Verpflichtungen für Mieten und Leasing summieren sich in der Bilanz auf 289 Millionen Euro.
  2. Kostensteigerungen: Die tarifliche Bezahlung von Pflegekräften seit September 2022 sowie stark gestiegene Energiepreise belasten die Branche erheblich.
  3. Rückgänge bei Belegung: Bedingt durch die Corona-Pandemie sank die Auslastung in der stationären Pflege von den üblichen 95 Prozent auf etwa 70 Prozent.
  4. Hohe Personalkosten: Der Fachkräftemangel und überdurchschnittliche Krankenstände führten zu einer häufigeren Nutzung von Zeitarbeitskräften, was zusätzliche Kosten verursachte.

 

Obwohl Convivo kurzfristig durch den Verkauf einzelner Standorte und Eigenkapitaleinlagen des Gesellschafters Liquidität sichern konnte, reichten diese Maßnahmen nicht aus, um die Insolvenz abzuwenden.

Jetzt Fachanwalts-Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten

Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf hat für Anleger, die von der Insolvenz der Convivo betroffen sind, eine kostenlose Erstberatung eingerichtet.

 

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

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