Beitrag: DF Deutsche Finance-Fonds: BaFin-Maßnahmen – was Anleger jetzt tun sollten

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegenüber der DF Deutsche Finance Investment GmbH eine aufsichtliche Maßnahme angeordnet. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft muss der Finanzaufsicht umfangreiche Auskünfte erteilen und Unterlagen vorlegen. Zudem wurde ein Sonderbeauftragter bestellt, der die Umsetzung der Anordnung überwachen und der BaFin berichten soll. Nach Angaben der Finanzaufsicht soll hierdurch geprüft werden, ob die von der Gesellschaft verwalteten geschlossenen Publikumsfonds ordnungsgemäß geführt werden. Die Maßnahmen sind zwar noch nicht bestandskräftig, aber sofort vollziehbar. Die Entwicklung sorgt bei vielen Anlegern für Verunsicherung – zugleich eröffnet sie die Möglichkeit, die eigene Beteiligung rechtlich auf den Prüfstand zu stellen.

Inhaltsverzeichnis

Hintergrund: BaFin-Maßnahmen gegen die DF Deutsche Finance Investment GmbH

Wie das Handelsblatt berichtet, können von der Prüfung insgesamt rund 24 Publikumsfonds mit einem Anlagevolumen von etwa 1,5 Milliarden Euro und rund 50.000 Anlegern betroffen sein. Im Mittelpunkt stehen unter anderem Fragen zur Verwaltung der Fonds sowie teilweise fehlende beziehungsweise verspätete Jahresabschlüsse. Darüber hinaus verweist das Handelsblatt auf wirtschaftliche Schwierigkeiten einzelner Fonds und erhebliche Wertverluste bei verschiedenen Immobilienprojekten. Die Deutsche Finance Group hat erklärt, dass die Anordnung auf unterschiedlichen Auffassungen über den Umfang der vorzulegenden Informationen beruhe und der Geschäftsbetrieb unverändert fortgeführt werde. Die BaFin hat bislang keine Feststellungen zu etwaigen Pflichtverletzungen getroffen. Für Sie als Anleger bedeutet dies: Es steht derzeit nicht fest, ob rechtliche Pflichtverletzungen vorliegen – gleichwohl ist die Situation ernst genug, um die eigene Investition und die Beratung rund um den Fonds kritisch zu überprüfen.

Was die BaFin-Anordnung für Anleger der Deutsche Finance bedeutet

Wenn die Finanzaufsicht umfangreiche Auskünfte und Unterlagen anfordert und zusätzlich einen Sonderbeauftragten einsetzt, handelt es sich um einen ungewöhnlichen Schritt. Die BaFin nutzt solche Instrumente dann, wenn sie die ordnungsgemäße Verwaltung von Fonds genauer untersuchen möchte und eine engmaschige Kontrolle für erforderlich hält. Das bedeutet nicht automatisch, dass bereits Verstöße festgestellt wurden – aber die Risiken für Anleger können steigen, etwa wenn Jahresabschlüsse verspätet vorliegen oder wirtschaftliche Probleme einzelner Fonds sichtbar werden. Für Sie als Anleger ist entscheidend, frühzeitig Transparenz über die wirtschaftliche Lage Ihres Fonds und Ihre rechtliche Position zu gewinnen. Gerade bei geschlossenen Fonds sind Sie regelmäßig langfristig gebunden, Ausstiegsmöglichkeiten sind begrenzt und der Zweitmarkt ist oft illiquide. Umso wichtiger ist eine klare Einschätzung, ob Sie auf alternative Wege wie Schadensersatz- oder Widerrufsrechte zurückgreifen können.

Welche Deutsche-Finance-Fonds nach Unternehmensangaben platziert wurden

Nach Angaben der DF Deutsche Finance Holding AG wurden folgende Fonds platziert:

 

  • AGP Fund III
  • AGP Fund IV
  • IPP Fund I
  • IPP Fund II
  • PPP Fund
  • DF PERE Fund I
  • DF PORTFOLIO Fund I
  • DF PRIVATE Fund I
  • DF PRIVATE Fund 11
  • DF PRIVATE Fund 12
  • DF Investment Fund 13
  • DF Investment Fund 14
  • DF Investment Fund 15
  • DF Investment Fund 16
  • DF Investment Fund 17
  • DF Investment Fund 18
  • DF Investment Fund 19
  • DF Investment Fund 20
  • DF Investment Fund 21
  • DF Investment Fund 22
  • DF Investment Fund 23
  • DF Investment Fund 24

 

Dabei handelt es sich im Kern um geschlossene Publikumsfonds, die überwiegend in Immobilien- und Infrastrukturprojekte investieren. Für Anleger bedeutet dies typischerweise eine lange Laufzeit, beschränkte Veräußerungsmöglichkeiten und erhebliche unternehmerische Risiken bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Die konkrete Risikostruktur kann sich von Fonds zu Fonds deutlich unterscheiden, etwa hinsichtlich der Fremdfinanzierung, der Projektstandorte oder der geplanten Exit-Strategie. Eine rechtliche und wirtschaftliche Bewertung ist deshalb immer fonds- und fallbezogen vorzunehmen.

Typische Prüfungsfragen: Beratung, Prospekt und Risikodarstellung

Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Bender & Pfitzmann empfiehlt betroffenen Anlegern, ihre Beteiligung sowie die Umstände der Anlageberatung rechtlich überprüfen zu lassen. Dabei können insbesondere folgende Fragen von Bedeutung sein:

  • Wurden sämtliche Risiken der Beteiligung ordnungsgemäß erläutert?
  • Entsprach die Beteiligung den persönlichen Anlagezielen des Anlegers?
  • Bestanden bei Zeichnung Hinweise auf die Möglichkeit eines Totalverlusts, auf eingeschränkte Veräußerbarkeit und auf Fremdfinanzierungsrisiken?
  • Wurden Rückvergütungen oder Provisionen (Kick-backs) offen gelegtr?
  • Bestehen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung oder Prospektmängeln?
  • Welche Auswirkungen können die aktuellen Entwicklungen auf die Beteiligung haben?

Je nach Einzelfall kommen unterschiedliche rechtliche Ansprüche gegen Anlageberater, Vermittler oder sonstige Beteiligte in Betracht. Ob solche Ansprüche bestehen, bedarf stets einer individuellen Prüfung anhand Ihrer Unterlagen und der tatsächlichen Gesprächsinhalte.

Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung oder Prospektfehlern

Ein zentraler Ansatzpunkt für Ansprüche ist die Beratungssituation vor Zeichnung der Beteiligung. Ein Anlageberater oder eine beratende Bank muss Sie anlegergerecht und anlagegerecht beraten. Anlegergerecht bedeutet, dass Ihre persönliche Situation, Ihr Sicherheitsbedürfnis, Ihre Erfahrungen mit Kapitalanlagen und Ihre Anlageziele berücksichtigt werden. Anlagegerecht bedeutet, dass die konkreten Risiken des Fonds – etwa Totalverlustrisiko, Blind-Pool-Struktur, eingeschränkte Fungibilität der Anteile und weiche Kosten – zutreffend und vollständig dargestellt werden.

 

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können zudem Prospektfehler zu Schadensersatzansprüchen führen, wenn etwa wesentliche Risiken unzutreffend oder beschönigend dargestellt werden oder wirtschaftliche Grundlagen als gesichert ausgegeben werden, obwohl dies tatsächlich nicht der Fall ist. In solchen Konstellationen kann regelmäßig die Rückabwicklung der Beteiligung verlangt werden: Sie geben Ihre Fondsbeteiligung Zug um Zug zurück und erhalten im Gegenzug die Einlage abzüglich etwaiger Ausschüttungen ersetzt.

Verjährung und Widerruf: Warum Zeit ein entscheidender Faktor ist

Gerade bei geschlossenen Fonds können Ansprüche auf Schadensersatz einer absoluten Verjährung unterliegen. Nach § 199 Abs. 3 BGB können Schadensersatzansprüche – abhängig von der jeweiligen Anspruchsgrundlage – taggenau zehn Jahre nach dem Beitritt zum Fonds verjähren. Ist diese Frist abgelaufen, lassen sich selbst gute Ansprüche regelmäßig nicht mehr gerichtlich durchsetzen.

 

Wer bereits vor mehr als zehn Jahren beigetreten ist, hat aber unter bestimmten Umständen noch ein Recht auf Widerruf des Beitritts, etwa wenn es sich um einen Verbrauchervertrag handelt und die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Der Widerruf kann dann dazu führen, dass die Beteiligung rückabgewickelt wird, obwohl Schadensersatzansprüche verjährt sind. In jedem Fall sollten Sie klären lassen, welche konkreten Fristen in Ihrem Fall laufen, wie diese berechnet werden und mit welchen Schritten – Klage, Mahnbescheid oder Güteverfahren – eine Hemmung der Verjährung rechtssicher erreicht werden kann.

Was Anleger der Deutsche Finance jetzt konkret tun sollten

Anleger sollten die aktuellen Entwicklungen nicht lediglich beobachten, sondern ihre Beteiligung und mögliche Ansprüche zeitnah rechtlich überprüfen lassen. Wer in einen Fonds der Deutsche Finance investiert hat, sollte deshalb seine Beitrittsunterlagen, den Zeichnungsschein sowie die Beratungsdokumentation sorgfältig zusammenstellen und prüfen lassen. Dazu gehören insbesondere der Emissionsprospekt, Beratungsprotokolle, Zeichnungsscheine, Kontoauszüge zu Einzahlungen und Ausschüttungen sowie die gesamte Korrespondenz mit Beratern, Banken oder Vermittlern.

 

In vielen Fällen lassen sich bereits aus diesen Unterlagen erste Anhaltspunkte für Beratungs- oder Prospektfehler erkennen. Gleichzeitig sollten Sie die wirtschaftliche Entwicklung Ihres Fonds im Blick behalten, etwa anhand von Geschäftsberichten, Gesellschafterinformationen oder Mitteilungen der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Warten Sie nicht ab, bis weitere negative Nachrichten eintreten oder Verjährungsfristen ablaufen, sondern verschaffen Sie sich frühzeitig Klarheit über Ihre Rechte und Handlungsoptionen.

Jetzt Fachanwalts-Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten

Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf hat für Anleger, die bei der DF Deutsche Finance Investment GmbH investiert haben, eine kostenlose Erstberatung eingerichtet.

 

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

Die abgesendeten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.