Beitrag: Gewonnene Klage gegen die Vorstände der DIG AG

Über 1.000 Anleger schlossen mit der 2011 gegründeten Deutschen Immobilien und Grundbesitz AG (DIG AG) angeblich rentable Vermögensanlageverträge ab. Je nach Anlagemodell wurde den Investoren zwischen 5 und 10 % Rendite pro Jahr zugesichert. Bis zur Insolvenzeröffnung im November 2015 sammelte die DIG AG über 20 Mio. EUR bei Anlegern ein.

 

Das Geschäftsmodell der DIG AG stellte sich jedoch als betrügerisches Schneeballsystem heraus. Die Anleger sahen sich mit einem Totalverlust des investierten Kapitals konfrontiert.

 

Urteil gegen die Vorstände der DIG AG

Die Kanzlei Bender & Pfitzmann, die zahlreiche betroffene Anleger in dieser Angelegenheit vertritt, hat vor dem Landgericht Frankfurt am Main nun ein weiteres Urteil erstritten.

   Der Tenor des Urteils vom 06.07.2020 gegen die Vorstände der DIG AG lautet:

 

  • Die Beklagten zu 1) und 3) werden als Gesamtschuldner mit dem Beklagten zu 2) verurteilt, an den Kläger 15.000 EUR sowie Zinsen in Höhe von 4% Prozentpunkten seit dem 15.03.2013 zu zahlen Zug-um-Zug gegen Abtretung sämtlicher Rechte aus dem Vermögensanlagevertrag vom 14.03.2013 über 15.000 EUR.

 

  • Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten zu 1), 2) und 3) als Gesamtschuldner zu tragen.

 

Ihr Anspruch auf Schadenersatz

Auch dieses Urteil gibt nun allen Anlegern die Möglichkeit, ihr investiertes Geld zu retten.

 

Neben der DIG AG hat die Kanzlei Bender & Pfitzmann auch gegen die Vorgängergesellschaften Global Financial Invest AG (GFI AG) und European Financial Invest AG (EFI AG) bereits mehrere Klagen gegen die Vorstände, den Treuhänder und den Vertrieb gewonnen.

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Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Anlegern der DIG AG eine kostenlose Ersteinschätzung an.

 

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger mit geschlossenen Fonds und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht Henry Pfitzmann rät den Anlegern der DIG AG frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, welche Möglichkeiten es für Anleger gibt, ihr Kapital zurückzuerhalten. Nehmen Sie daher jetzt Kontakt auf und nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung der Kanzlei Bender & Pfitzmann.

 

Möchten Sie sich vorab ein Bild über unsere Vorgehensweise zur Durchsetzung der Schadenersatzansprüche machen, empfehlen wir das folgenden Video-Interview im Rahmen des LegalTalk mit Herrn Prof. Andres:

 

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