DS Rendite-Fonds Nr. 136 Flugzeugfonds XI

Im Jahr 2009 hat die Dr. Peters GmbH & Co. Emissionshaus KG mit dem „DS Rendite-Fonds Nr. 136 Flugzeugfonds XI“ einen weiteren geschossenen Flugzeugfonds aufgelegt. Der entsprechende Verkaufsprospekt wurde im Dezember 2009 veröffentlicht. Der Fonds investiert in ein Passagierflugzeug des Typen Airbus A 380-800. Der Riesenjet wurde 2010 fertig gestellt und mit einem 10-jährigen Leasingvertrag an die Fluggesellschaft Air France vermietet.

 

DS Rendite-Fonds Nr. 136 Flugzeugfonds XI

Neben dem DS-Fonds Nr. 136 Flugzeugfonds XI hat die Dr. Peters Gruppe insgesamt folgende weitere Fonds aufgelegt, die in den Airbus A380 investiert haben:

 

  • Dr. Peters DS Rendite-Fonds Nr. 129 Flugzeugfonds IV
  • Dr. Peters DS Rendite-Fonds Nr. 130 Flugzeugfonds V
  • Dr. Peters DS Rendite-Fonds Nr. 131 Flugzeugfonds VI & VII
  • Dr. Peters DS Rendite-Fonds Nr. 135 Flugzeugfonds X
  • Dr. Peters DS Rendite-Fonds Nr. 136 Flugzeugfonds XI
  • Dr. Peters DS Rendite-Fonds Nr. 137 Flugzeugfonds XII
  • Dr. Peters DS Rendite-Fonds Nr. 139 Flugzeugfonds XIII
  • Dr. Peters DS Rendite-Fonds Nr. 140 Flugzeugfonds XIV

Produktionsaus des Airbus A380 lässt Anleger von Flugzeugfonds bangen

2019 wurde bekannt, dass der europäische Luft- und Rüstungskonzern Airbus die Produktion des weltgrößten Passagierflugzeugs einstellt. Grund hierfür waren die Rücknahmen von Bestellungen diverser Fluggesellschaften. Auch Leasingverträge wurden von Flugunternehmen teilweise nicht verlängert. Flugzeuge, die jedoch nicht vermietet sind, verzeichnen auch keine Einnahmen. Daher sind immer mehr Anleger um ihr investiertes Kapital besorgt und befürchten finanzielle Verluste.

Zweitmarktwert des DS Rendite-Fonds Nr. 136 Flugzeugfonds XI nur noch bei 30,5 %

Anleger des DS-Fonds Nr. 136 Flugzeugfonds XI erhielten bislang regelmäßig jährliche Ausschüttungen. Doch der Zweitmarktwert der Beteiligung ist dramatisch eingebrochen und liegt mittlerweile nur noch bei 30,5 % (Stand 02/2020).

Anspruch auf Schadensersatz für Anleger des DS Rendite-Fonds Nr. 136 Flugzeugfonds XI

Geschlossene Fonds sind hochspekulative Kapitalanlagen, die mit zahlreichen Risiken bis hin zum Totalverlustrisiko verbunden sind. Es handelt sich um unternehmerische Beteiligungen, die für sicherheitsorientierte Anleger oder gar als Altersvorsorge nicht geeignet sind.

Sollte Ihnen der DS-Fonds Nr. 136 Flugzeugfonds XI bei der Beratung ohne Hinweise auf die speziellen Risiken (z. B. Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung) als sichere Kapitalanlage empfohlen worden sein, stehen Ihnen als Anleger grundsätzlich Schadensansprüche zu. Darüber hinaus können Anleger auch bei Fehlern im Fondsprospekt Schadensersatzansprüche geltend machen.

Haftung der Anleger wegen Ausschüttungen beim DS Rendite-Fonds Nr. 136 Flugzeugfonds XI

Haben Sie als Anleger Ausschüttungen erhalten, die nicht durch Gewinne erwirtschaftet wurden, lebt die Haftung gegenüber Dritten in dieser Höhe wieder auf. Wurden Ausschüttungen nur als Rückzahlung der Anlagesumme geleistet, so kann sich der Anleger auch Jahre nach der Auszahlung nicht sicher sein, ob er diese nicht irgendwann wieder zurückzahlen bzw. in dieser Höhe gegenüber Gläubigern haften muss. Über dieses Risiko waren sich viele Anleger nicht bewusst.

Entscheidung des OLG München vom 30.09.2019

Auch in dem Fondsprospekt darf nicht mit Auszahlungen geworben werden, ohne deutlich darauf hinzuweisen, wenn es sich bei diesen um die Rückzahlung der Anlagesumme handelt. So hat das Oberlandesgericht München am 30.09.2019 entschieden, dass ein Prospektfehler vorliegt, wenn der prognostizierte Erfolg eines Fonds mit „Auszahlungen“ begründet wird, obwohl es sich dabei gar nicht um Gewinne handelt.

War die Beratung bezüglich des DS Rendite-Fonds Nr. 136 Flugzeugfonds XI anleger- und anlagegerecht?

Ein Anlageberater muss den Kunden über die wesentlichen Fakten und Risiken des geschlossenen Fonds aufklären und prüfen, ob die Anlage den persönlichen Bedürfnissen des Interessenten entspricht. Viele Anleger wurden jedoch nicht über das Risiko, dass Ausschüttungen zurückgefordert werden können, aufgeklärt. Auch muss der Anlageberater den Kunden ungefragt über eventuelle Provisionen und deren Höhe aufklären, die er für die Vermittlung des geschlossenen Fonds erhalten hat. Denn bei diesen verdeckten Rückvergütungen handelt es sich um einen Interessenskonflikt, über den der Anleger informiert werden muss. Wurde bei der Beratung die Aufklärungspflicht verletzt, kann der Anleger die Rückabwicklung der Beteiligung verlangen.

Jetzt Fachanwalts-Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten

Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Anlegern, die den Flugzeug-Fonds gezeichnet haben, eine kostenlose Ersteinschätzung an. Anlegern wird empfohlen, die Verjährungsfristen zu beachten und frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger mit geschlossenen Fonds und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.