Beitrag: Engels & Völkers – EV Digital Invest AG: Insolvenzverfahren eröffnet

Die EV Digital Invest AG – im Jahr 2017 gegründet von der Engel & Völkers Capital AG und der Kapilendo AG – betreibt die Online-Immobilien-Investmentplattform Engel & Völkers Digital Invest, über die Anleger Crowdinvesting-Projekte und mezzanine Finanzierungen zeichnen konnten. Viele dieser Investments wurden in Form qualifizierter Nachrangdarlehen strukturiert.

 

Nach Angaben der Gesellschaft befinden sich derzeit fortgeschrittene Verhandlungen über eine Übertragung des Geschäftsbetriebs bzw. wesentlicher Betriebsteile an Dritte

 

Gleichwohl ist zu beachten, dass die EV Digital Invest AG selbst insolvent ist – und Anleger Forderungen gegen die Gesellschaft geltend machen können und müssen.

Engel & Völkers Digital Invest schaltet Plattform ab

Mit einem Vorlauf von nicht mal einem Tag, kündigt die EV Digital Invest die Abschaltung ihrer Plattform an. Hintergrund ist das jetzt eröffnete Insolvenzverfahren:

 

„Sehr geehrte Interessenten,

wir möchten Sie heute über die aktuellen Entwicklungen bei der EV Digital Invest AG informieren.

Wie wir Sie bereits am 8. Juli 2025 informiert haben, sah sich der Vorstand der EV Digital Invest AG, Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH, gezwungen, beim Amtsgericht Charlottenburg einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft zu stellen.

Dieser Schritt wurde erforderlich, weil eine vertraglich verbindlich vereinbarte Auszahlung zum Fälligkeitstag durch unsere Mehrheitsaktionärin ohne Angabe von Gründen und überraschend ohne Vorankündigung verweigert wurde. Zwischenzeitlich wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 1. Oktober 2025 das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet.

Leider hat dies nun zur Folge, dass wir Ihnen hiermit gemäß § 103 InsO den Nichteintritt in alle mit Ihnen bestehenden Vertragsverhältnisse erklären müssen.

Daraus resultiert, dass Engel & Völkers Digital Invest seine Plattform am 21.11.2025 am frühen Abend abschalten wird.“

Insolvenzverfahren eröffnet

Über das Vermögen der EV Digital Invest AG hat das Amtsgericht Charlottenburg mit Beschluss vom 01. Oktober 2025 das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet (Az. 3605 IN 4639/25). 

 

Bereits in unserer Meldung vom 7. Juli 2025 hatten wir darüber informiert, dass die Gesellschaft einen Insolvenzantrag gestellt hatte. Dieser ist nun durch den gerichtlichen Eröffnungsbeschluss bestätigt worden.

Frist zur Forderungsanmeldung: 19. Dezember 2025

Das Insolvenzgericht hat die Gläubiger ausdrücklich aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 19.12.2025 schriftlich beim Sachwalter anzumelden.

 

Für Anleger bedeutet dies:

 

  • Ihre Forderung entsteht nicht automatisch im Verfahren.

  • Sie müssen sie aktiv und fristgerecht anmelden, sonst drohen erhebliche rechtliche Nachteile.

  • Dies gilt auch für Anleger, deren Investitionen möglicherweise „technisch“ weitergeführt werden – denn Forderungen gegen die insolvente EV Digital Invest AG bestehen unabhängig vom Fortgang einzelner Projekte.

 

Besonders zu beachten ist, dass viele Anleger Nachrangdarlehen gezeichnet haben. Hier kommt es auf eine juristisch präzise Formulierung der Forderungsanmeldung an, um Nachteile im Verfahren zu vermeiden.

Wie sollten Anleger jetzt vorgehen?

Anleger sollten zeitnah:

 

  1. ihre Vertragsunterlagen prüfen lassen,

  2. feststellen lassen, welche Forderungen im Insolvenzverfahren geltend zu machen sind,

  3. die Forderungsanmeldung fristgerecht und rechtssicher einreichen,

  4. mögliche Schadensersatzansprüche (z. B. wegen fehlerhafter Angaben, Beratungsfehlern oder Prospektmängeln) prüfen lassen.

Forderungsanmeldung durch Fachanwaltskanzlei

Wir vertreten bundesweit Anleger der EV Digital Invest AG und übernehmen:

 

  • die vollständige Forderungsanmeldung beim Sachwalter,

  • die Prüfung Ihrer Investitionen,

  • die rechtliche Bewertung von Nachrangabreden,

  • sowie die Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche.

 

Auf Wunsch erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles.

Die abgesendeten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Lesen Sie hier unseren Beitrag „Engels & Völkers – EV Digital Invest AG stellt Insolvenzantrag – Was bedeutet das für Ihre Investition?“ vom 07.08.2025