Beitrag: Engels & Völkers – EV Digital Invest AG stellt Insolvenzantrag – Was bedeutet das für Ihre Investition?

Am 4. Juli 2025 hat die EV Digital Invest AG (EVDI) beim Amtsgericht Charlottenburg Insolvenz beantragt. Für viele Anlegerinnen und Anleger, die über die Plattform in Immobilienprojekte investiert haben, ist das ein Schock. Viele fragen sich nun, ob und wie sie ihr Geld zurückbekommen können.

Was ist passiert?

Über die Plattform Engel & Völkers Digital Invest konnten Anleger direkt in Immobilienprojekte investieren, meist in Form von Nachrangdarlehen. Diese Art der Finanzierung ist risikoreich: Im Falle einer Insolvenz der Projektgesellschaften werden die Anleger oft erst nach anderen Gläubigern bedient. Der Insolvenzantrag wirft nun die Frage auf, was mit den eingezahlten Geldern passiert und ob die Verwaltung der Anlegergelder noch ordnungsgemäß funktioniert.

 

Laut der offiziellen Meldung wurde der Antrag gestellt, weil eine vertraglich vereinbarte Auszahlung überraschend verweigert wurde. Das Verhalten der Mehrheitsaktionärin, dem Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin, wird als vorsätzliche Verletzung des Darlehensvertrags und Treuepflichtverstoß eingeschätzt. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 21. Juli 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die EV Digital Invest Strukturierungs-GmbH eröffnet. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Oliver Sietz. Ob ein Verfahren in Eigenverwaltung eröffnet wird, ist noch offen.

Welche Risiken bestehen für Anleger?

Viele wissen nicht, dass bei Crowdinvesting in Immobilien meist kein direkter Eigentumsanteil an einer Immobilie besteht, sondern man dem Projektentwickler oder einer Objektgesellschaft Geld leiht. Das bedeutet:

 

  • Hohe Ausfallrisiken: Im Insolvenzfall werden Nachrangdarlehen nachrangig behandelt. Das heißt, Sie erhalten Ihr Geld erst, wenn alle vorrangigen Gläubiger bedient wurden – oft bleibt dann nichts mehr übrig.
  • Unklare Vermögenslage: Es ist schwer einzuschätzen, wie viel Vermögen noch vorhanden ist und ob eine Rückzahlung möglich ist.

Was können Sie jetzt tun?

  • Forderungsanmeldung: Solange das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet ist, können wir Ihre Forderung anmelden. Nach Eröffnung des Verfahrens übernehmen wir die ordnungsgemäße Anmeldung für Sie.
  • Schadensersatz prüfen: Wenn Sie durch falsche Angaben im Prospekt oder unzureichende Aufklärung zum Investment verleitet wurden, haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz. Damit könnten Sie Ihr eingesetztes Kapital zurückerhalten.

Urteil gegen EV Digital Invest AG

Bereits im Juli 2024 wurde die EV Digital Invest AG vom Landgericht Berlin zu Schadensersatz verurteilt. Grund war die Täuschung der Anleger über den tatsächlichen Zustand eines Immobilienprojekts in München. Angeblich waren Bauarbeiten bereits fortgeschritten, tatsächlich gab es nur den Rohbau. Zudem wurde behauptet, fünf Wohnungen seien verkauft, was nicht stimmte. Das Gericht verpflichtete die EV Digital Invest AG, den Anlegern ihr eingesetztes Kapital zurückzuzahlen.

Ihre Rechte – Wir helfen Ihnen!

Wenn Sie bei Engel & Völkers Digital Invest investiert haben, lassen Sie uns Ihre Situation prüfen. Wir bieten eine kostenlose Ersteinschätzung an und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

 

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

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