Beitrag: Finanzen.de zu Schadensersatz verurteilt

Das Landgericht Berlin verurteilt das Internetportal www.finanzen.de zu Schadensersatz

Mit Urteil vom 12.05.2023 hat das Landgericht Berlin die Betreiberin des Internetportals www.finanzen.de zur Erstattung des Schadens eines Anlegers aus einer gescheiterten Kapitalanlage verurteilt.

 

Nach den Feststellungen des Gerichts hat sich finanzen.de gegenüber dem Kläger vertraglich zur Vermittlung eines Kontaktes zu einem Finanzexperten, der eine Beratung mit dem Kläger durchführen sollte, verpflichtet. Nach diesen Maßstäben hat die Beklagte dem Kläger mit der für diesen ausgewählten Euro Concept AG mit Sitz in der Schweiz weder eine Beratung noch einen Experten vermittelt. Die empfohlene Gesellschaft hatte dem Kläger die Anlage der Investitionssumme in selbst emittierte Produkte empfohlen und musste kurze Zeit später Insolvenz anmelden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Wegweisendes Urteil auch für Anleger anderer Kapitalanlagen?

Im Zuge der Bündelung von Informationen vieler betroffener Anleger stellte sich heraus, dass auch andere kapitalsuchende Unternehmungen, die selbst Geld für eigene Projekte einwarben, über www.finanzen.de beworben oder sogar als sorgfältig geprüfte Experten vermittelt wurden, so beispielsweise:

 

  • PROKON
  • EXPORO AG
  • Life Forestry SwItzerland AG

 

Haben auch Sie durch die Vermittlung eines Experten von finanzen.de in eine Kapitalanlage investiert und Verluste erlitten? Oder sind Sie unsicher, ob der Totalverlust Ihrer Investition bevorstehen könnte? Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Anlegern, die von der vermittelten Kapitalanlage enttäuscht sind, eine kostenlose Erstberatung an.

Finanzen.de: Das Geschäftsmodell

Unter dem Slogan „Einfach gut beraten“ bietet die finanzen.de Vermittlungsgesellschaft für Verbraucherverträge GmbH über die Onlineplattform www.finanzen.de Verbrauchern Informationen zu Versicherungen und Finanzprodukten an. Zu dem Angebot gehört insbesondere auch die Vermittlung einer Beratung durch einen Finanzexperten, wenn der interessierte Kunde seine Kontaktdaten in das Eingabeformular auf der Webseite von www.finanzen.de eingibt.

Finanzen.de: Das Verfahren

Der Kläger plante die Investition in eine Kapitalanlage und besuchte die Homepage von www.finanzen.de, um die dort angebotene Vermittlung eines Finanzexperten zu erhalten.

 

Darauf wurden dem Kläger per E-Mail die Kontaktdaten der schweizerischen Euro Concept AG mitgeteilt und er erhielt auch kurz darauf einen Anruf von einem Vermittler dieser Gesellschaft. Nach einer telefonischen Beratung investierte der Anleger in eine Anleihe der Euro Concept AG. Nach gut einem Jahr meldete die AG bereits Insolvenz an. Der Anleger erlitt einen Totalverlust.

 

Nachdem gerichtlich festgestellt worden war, dass die abgeschlossene Kapitalanlage wegen eines Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz nicht hätte in Deutschland vertrieben werden dürfen, reichte der Anleger darauf Klage bei dem Landgericht Berlin ein.

 

Denn der Kläger hatte durch die Düsseldorfer Fachanwaltskanzlei Bender & Pfitzmann, welche auch das Verfahren führte, in Erfahrung gebracht, dass der Vorstand der Euro Concept AG bereits zuvor wegen Kapitalanlagebetruges und Betreiben eines Schneeballsystems verurteilt worden war und keine Erlaubnis zur Vermittlung von Kapitalanlagen nach § 34 f GewO besaß.

 

Dazu hatte die WIRTSCHAFTSWOCHE bereits im November 2022 mit dem Titel „Einhorn in Wildwest“ ausführlich berichtet.

Finanzen.de: Die Auswirkungen des Urteils für Leadplattformen

Das Urteil des LG Berlin zeigt, dass das Sammeln von Kundendaten über sog. Leadplattformen und der Verkauf dieser Daten (sog. Leads) an kapitalsuchende Unternehmen nicht im rechtsfreien Raum erfolgt, sondern auch Konsequenzen für den Leadverkäufer haben kann, wenn die vor Eingabe der Kundendaten gemachten Leistungsversprechen nicht eingehalten werden und darauf ein Vermögensschaden bei dem Anleger entsteht.

 

FINANZTEST berichtete im März 2023 unter dem Titel „Dubiose Datendealer“ über Geld- und Festzinsanlagen, die auf Leadplattformen angeboten werden und die es gar nicht gibt oder eben Finanzexperten, die keine sind.

 

Endet die Kapitalanlage in einen Totalverlust oder ist ein Ausstieg nicht möglich, kann die Leadplattform zur Vermittlung eines vermeintlichen Experten in Haftung kommen, wenn er das gemachte Leistungsversprechen nicht eingehalten hat.

PROKON von Finanzen.de beworben

Etwa 75.000 Anleger hatten insgesamt 1,5 Milliarden EUR in den Ökostrom-Anbieter Prokon Energiesysteme GmbH investiert. Das Unternehmen meldete 2014 Insolvenz an.

 

Auch finanzen.de hatte Prokon in dem eigenen Magazin Newsletter beworben.

 

Wo die Prokon Energiesysteme GmbH als Berater und Experte von Finanzen.de vermittelt wurden, kommen ebenfalls Schadensersatzansprüche wegen des eingetretenen Kapitalverlustes in Betracht. Allerdings ist insofern Eile geboten, da diese Ansprüche 10 Jahre nach erfolgter Anlage verjähren.

EXPORO AG als Experte vermittelt

Die Exporo AG mit Sitz in Hamburg bietet Anlegern über das Prinzip des Crowdfundings die Teilhabe an der Finanzierung von verschiedenen Bauprojekten an. Doch auch bei diesem Unternehmen häufen sich in den letzten Monaten Negativmeldungen über Zahlungsausfälle einzelner Vorhaben. Einige Bauprojekte mussten bereits Insolvenz anmelden. Die Exporo AG wurde von finanzen.de als sorgfältig geprüfter „Experte“ präsentiert.

LIFE FORESTRY SWITZERLAND AG als Experte vermittelt

Schließlich wurde auch die Life Forestry Switzerland AG als sorgfältig geprüfter Experte an Kunden vermittelt. Das Unternehmen hat sich auf Direktinvestments in Holz spezialisiert. Am 27. April 2021 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) jedoch das öffentliche Angebot der Vermögensanlage mit der Bezeichnung „Golden Teak – Land Lease 2020“ in Deutschland untersagt. Die Maßnahme ist bestandskräftig.

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Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Wir beraten und vertreten bundesweit Anleger und private Bankkunden und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Vertrags- und Prospektprüfungen, Beitritten zu Kapitalanlage-Genossenschaften und unerlaubten Finanz- und Finanztransfergeschäften. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

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