Nach dem Informationsschreiben zur Auflösung der Gallus Immobilien eG im Mai wurde die Genossenschaft durch Beschluss vom 25.04.2024 aufgelöst.
Gallus Immobilien: Eigengapitaldecke dünner als kaufmännisch ratsam
Die Situation der Schweizer Firmengruppe der Gallus Immobilien weicht nach neuesten Informationen erheblich von der im November 2024 erwarteten Lage ab. So ist die Eigenkapitaldecke deutlich dünner als kaufmännisch ratsam wäre. Hinzukommt, dass entgegen der Anlagestrategie bereits bei den Projekteinkäufen Finanzierungen aufgenommen wurden.
Projekte aus den unterschiedlichen Liegenschaftsgesellschaften sollen in eine Schweizer AG überführt werden. Mit dieser Neuausrichtung soll das Bestandsportfolio in einer Gesellschaft zusammengefasst werden.
Auszahlung von Zinsen wieder verschoben
Bereits im Oktober hat die Gallus Immobilien Konzepte GmbH die Anleger darüber informiert, dass die Auszahlung von Zinsen und Rückzahlung von Einlagen erneut verschoben wird.
Gefahren von Umstrukturierungen
Für die Anleger der Gallus Immobilien Genossenschaft oder oder der Gallus Immobilien Gruppe (z.B. GIK 2, 3, 4, 6, 20, 23 GmbH & Co KG) bestehen somit nun auch neue Risiken aus der geplanten Umstrukturierung.
Auflösungsbeschluss am 18.10.2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht
Die Gallus Immobilien Genossenschaft (GNnR 2670) aus München hat am 18.10.2024 die Liquidation im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Demnach ist die Genossenschaft aufgelöst und alle Gläubiger werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden. Ein Liquidator wurde bestellt.
Gallus Immobilien eG - Folgen der Auflösung
Auflösung und Liquidation haben zur Folge, dass keine neuen Genossenschaftsanteile verkauft und keine neuen Nachrangdarlehen angeboten werden können. Die Gesellschaft besteht noch und kann auch verklagt werden, begründet aber kein neues Geschäft mehr. Ziel der aufgelösten Gesellschaft ist die Verwertung des vorhandenen Vermögens und Verteilung an die Gläubiger. Weiterhin soll eine Schlussbilanz zum Tag der Auflösung erstellt werden.
Hierbei muss klar sein, dass bei einem solchen Verkauf die Genossen ihr Auseinandersetzungsguthaben, wie auch die Nachrangdarlehensgeber ihre Forderung auf Rückzahlung nach allen anderen Gläubigern erstattet bekommt, von dem was dann in einigen Jahren der Abwicklung noch vorhanden ist. Das kann zu einem erheblichen Verlust beim Anleger bis hin zum Totalverlust führen.
Gallus Immobilien eG – Jahresfrist für Schadenersatzansprüche
Weiterhin soll die Verteilung des Vermögens nicht vor Tilgung und Deckung von Schulden und nicht vor einem Jahr seit dem Tag vollzogen werden, an welchem die Aufforderung an die Gläubiger erfolgt ist. Dies ist nun am 18.10.2024 geschehen, so dass mit einer Auszahlung nicht vor dem 18.10.2025 gerechnet werden kann. Im Bundesanzeiger wurden alle Gläubiger aufgerufen, Ansprüche innerhalb eines Jahres geltend zu machen. Will ein Genosse sich nicht darauf verlassen, im Rahmen der Liquidation ausgezahlt zu werden, muss er Schadensersatzansprüche innerhalb eines Jahres gegen die Genossenschaft gelten machen. Denn nur dann hat er die Möglichkeit, diese Schadensersatzansprüche in voller Höhe und nicht erst im Rahmen der Schlussverteilung ausgezahlt zu bekommen.
Rückzahlung von Zinsen?
Die Genossenschaft teilte weiterhin mit, dass die Zinsauszahlung von 4 % im Jahr 2023 nicht rechtens war und diese entweder von den Genossen zurückbezahlt werden soll, oder mit 4 % gegenüber den Genossen verzinst wird. Die Zinsen würden dann vom finalen Liquidationserlös abgezogen.
Rückzahlung von Geschäftsguthaben?
Damit wird klar, dass erst mit Verwertung aller Aktiva und vorrangiger Schuldner mit einer Rückzahlung eines Geschäftsguthabens gerechnet werden kann. Wie hoch dieses Geschäftsguthaben sein wird, teilt die Genossenschaft nicht einmal ansatzweise mit. Auch die Liquidation kann auf die lange Bank geschoben werden, so dass Höhe und Zeitpunkt der Rückzahlung von Geschäftsguthaben unklar ist.
Gallus Immobilien eG - Handlungsmöglichkeiten
Fachanwalt Dr. Johannes Bender, von der Kanzlei Bender & Pfitzmann, Düsseldorf, hat im Rahmen der betreuten Anleger der Gallus Immobilien eG und der GIG Nachrangdarlehen unterschiedliche Sachverhalte von Anlegern feststellen können, die nun abweichende Ansprüche geltend machen können.
Die Geschäftsguthaben der Genossen der Gallus Immobilien eG
In erster Linie ist die große Gruppe der Genossenschaftsmitglieder zu nennen. Hier lediglich auf einen Liquidationserlös zu warten, kann dazu führen, dass wenig bis nichts ausgezahlt wird. Denn die Verwertung kann mit der Begründung schlechter Verwertungsangebote sich hinziehen und im Hinblick auf die fehlende Transparenz schwer durchschaubar sein. Der plötzliche Auflösungsbeschluss der Genossenschaft spricht insofern für sich, hat er doch die Folge, damit alle fällige Auszahlungsforderungen von Genossen erst einmal nicht bedienen zu müssen. Nach Abschluss der Liquidation kann die Geltendmachung von weiteren Schadens- oder Rückabwicklungsansprüchen aber bereits zu spät sein.
Direktanspruch auf Erstattung der Einlage
Hier gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Anspruch auf Erstattung der Einlage geltend zu machen. Der große Vorteil besteht darin, dass der Anleger weder auf ein Auseinandersetzungsguthaben noch auf einen Liquidationserlös warten muss. Dies kann sowohl bei denjenigen zutreffen, die erstmals Genossenschaftsanteile erworben haben, als auch bei denjenigen, welche zuvor ein GIK-Nachrangdarlehen hatten, was sodann in eine Genossenschaftsbeteiligung umgewandelt wurde.
GIK Nachrangdarlehen
Sodann gibt es die GIK Nachrangdarlehen. Sind diese nicht zurückgezahlt worden, können Ansprüche geltend gemacht werden, wenn die Nachrangklausel nicht korrekt war. Rechtsanwalt Dr. Bender rät daher allen Anlegern, eine solche Nachrangklausel überprüfen zu lassen, damit Ansprüche nicht zum Jahreswechsel verjähren. Werden unwirksame Nachrangklauseln verwendet, haftet dafür nicht nur das Unternehmen, was diese Darlehen anbietet, sondern auch deren Organe, sprich Geschäftsführer oder Vorstände unmittelbar. Damit besteht dann auch ein Haftungsschuldner außerhalb der aufgelösten Gesellschaft.
Umwandlung von GIK-Nachrangdarlehen in Genossenschaftseinlagen
Eine große Anlegergruppe sind auch diejenigen, welche zunächst in GIK-Darlehen investiert waren und deren Einlage dann in eine Genossenschaftsumlage umgewandelt wurde. Ist ebenda auch die Nachrangklausel fehlerhaft, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, die sich gegen die Darlehensnehmerin und deren Organe richten.
Im Einzelfall kann sich auch die Frage stellen, ob im Rahmen dieser „Umwandlung“ der Beitritt zur Genossenschaft überhaupt wirksam erfolgt ist, wenn dieser unter Verstoß gegen §§ 15, 15 a GenG erfolgt ist.
Kostenlose Ersteinschätzung
Fachanwalt. Dr. Johannes Bender rät allen Genossenschaftsmitglieder der Gallus Immobilien eG die Möglichkeit wahrnehmen, Ansprüche zur Rückzahlung der geleisteten Einlage rechtlich prüfen zu lassen. Die auf die Beratung von Mitgliedern von Kapitalanlagegenossenschaften spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf hat dazu eine kostenfreie Ersteinschätzung eingerichtet.
Warnsignale
Bei verspäteter oder vollständig unterbliebener Veröffentlichung von Jahresabschlüssen warnt die Stiftung FINANZTEST und nimmt solche Genossenschaften auf die Warnliste. Mangelnde Transparent der Geschäftstätigkeit und der finanziellen Situation und verzögerte Auszahlungen sind weitere Warnzeichen. Zuletzt wurde das Protokoll der ordentlichen Generalversammlung der Gallus Immobilien eG für das Jahr 2018 im September 2019 veröffentlicht. Von seinerzeit 1.172 eingeladenen Mitgliedern waren nur 40 Mitglieder anwesend. Protokolle aus den Jahren danach sind im Register nicht veröffentlicht worden.
Jahresabschluss der Gallus Immobilien eG
Der neueste Jahresabschluss, der im Unternehmensregister abrufbar ist, stammt aus dem Jahr 2022 und weist eine Bilanzsumme von 71.176.224 EUR aus. Obgleich die Genossenschaft in Immobilien investieren will, beläuft sich das Anlagevermögen auf nur knapp 2 Mio. EUR. Rund 69 Mio. EUR sind demnach Umlaufvermögen. Mangels weiterer Angaben in der Bilanz bleibt somit unklar, wie das Geld der Genossenschaft angelegt ist. Eine unmittelbare Eigentümerschaft kann daraus aber nicht entnommen werden. Schließlich ergibt sich aus der knappen Bilanz auch nicht, ob im Bilanzjahr ein Jahresgewinn oder ein Verlust erwirtschaftet wurde.
Auszahlung nach Reihenfolge der eingegangenen Kündigungen
Die aktuelle Satzung aus dem Jahr 2019 weist darauf hin, dass die Auszahlung des Auszahlungsbetrages eines Mitglieds davon abhängt, dass das Mindestkapital nicht unterschritten wird. Das Mindestkapital soll nach § 17 der Satzung 80 Prozent der Geschäftsanteile betragen. Über eine mögliche Reihenfolge bei der Auszahlung an die Anspruchsberechtigten entscheidet das Eingangsdatum der Kündigung. Auch dies spricht dafür insoweit rechtlichen Rat einzuholen.
Gegenstand der Gallus Immobilien eG
Gegenstand der Genossenschaft soll nach der Satzung die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs sein. Dafür sollen Bauten bewirtschaftet, errichtet, erworben und veräußert werden. Weiterhin darf sie sich auch an anderen Unternehmen beteiligen.
Neben einem Pflichtanteil können investierende Genossen unbegrenzt viele freiwillige Anteile zu je 25 EUR als Soforteinzahlung erwerben. Eine Ratenzahlung kann gewährt werden. Die Laufzeit der Beteiligung ist nicht begrenzt. Die Kündigungsfrist soll zwei Jahre zum Jahresende betragen.
Das Geschäftsguthaben von Mitgliedern soll mit einem Mindestzinssatz von 8 % p.a. verzinst werden.
Mitgliedernetzwerk beitreten
Die Kanzlei Bender & Pfitzmann bietet allen Mitgliedern an, sich zu vernetzen und in Kontakt zu treten, um Informationen zu teilen und Transparenz einzufordern. Eine Generalversammlung ist einzuberufen, wenn 10 % der Mitglieder dies verlangen.
Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Genossenschaftsmitgliedern der Gallus Immobilien eG eine kostenfreie Ersteinschätzung an.
Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen bei Kapitalanlagegenossenschaften.
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