Beitrag: Genussrechtszinsen der Future Business KG werden durch Insolvenzverwalter eingeklagt

Bereits mehrere Jahre läuft das Insolvenzverfahren der Future Business KG aA vor dem Amtsgericht Dresden. Die Fubus-Insolvenz gehört mit einer Schadenssumme von weit mehr als einer Milliarde Euro zu den größten Anlegerbetrugsfällen der deutschen Wirtschaftsgeschichte.

 

Der Insolvenzverwalter Dr. Bruno Kübler fordert von den Anlegern erhaltene Genussrechtszinsen aus den Jahren 2009 bis 2012 zurück. Die Anfechtung nach § 129 InsO ist eine Maßnahme, die für die Geschädigten des Anlagekonzeptes jedoch einen weiteren finanziellen Schaden bedeuten kann. Begründet werden die Klagen gegen die Anleger mit dem Anlagekonzept, bei dem es sich angeblich um ein Schneeballsystem handeln soll, bei dem keine realen werthaltigen Produkte oder Dienstleistungen angeboten werden. Der Insolvenzverwalter geht aus diesem Grund von Scheingewinnen aus, die mit den Zahlungsklagen zurückgefordert werden.

 

Die Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf vertritt zahlreiche Geschädigte der Future Business KG aA, welche zwischenzeitlich von dem Rechtsanwalt Dr. Bruno Kübler in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Future Business KG aA auf Rückforderung von Genussrechtszinsen in Anspruch genommen wurden.

 

Der Insolvenzverwalter lässt dort die Bruttobeträge einklagen, obwohl den Anlegern vor Auszahlung die Kapitalertragssteuer und der Solidaritätszuschlag abgezogen wurden. Eine Erstattung dieser Steuern durch das Finanzamt ist bislang nicht erfolgt. Auch haben die Anleger die Genussrechtszinsen in gutem Glauben auf die Bilanzen erworben und sind in der Regel bereits durch Verbrauch der Gelder entreichert.

 

Der vom Insolvenzverwalter geltend gemachte Anspruch muss zahlreiche rechtliche Hürden nehmen, um vom Gericht anerkannt zu werden. Auch ist stets zu prüfen, ob das verlorene Kapital nicht bei dem Anlagevermittler wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zurückgefordert werden kann.