Beitrag: Gewonnene Klage gegen den Vorstand der „Global Financial Invest AG“ (GFI AG)

Gehören Sie auch zu den zahlreichen Geschädigten der Global Financial Invest AG, denen man bei Kündigung der alten Lebensversicherung, Rentenversicherung oder des Bausparers eine lukrative Geldanlage versprochen hatte? Inzwischen ist die Gesellschaft bekanntlich insolvent. Ihnen blieb daher bislang nichts anderes übrig, als Ihren verlorenen Anspruch im Insolvenzverfahren anzumelden.

 

Gern informieren wir Sie daher über das erfreuliche Urteil des Landgerichts Stade, welches wir gegen die Vorstände der GFI AG erwirkt haben. Das Landgericht hat unserem Mandanten den Rückzahlungsanspruch aus dem Kaufvertrag in voller Höhe zugesprochen.

Der Tenor des rechtskräftigen Urteils lautet:

 

  1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 7.103,06 EUR nebst Zinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über Basiszinssatz seit dem 17.04.2010 zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung sämtlicher Rechte aus den Kaufpreisurkunden vom 16.04.2010 über 2.145,46 € und vom 16.06.2010 in Höhe von 4.957,60 €.

 

  1. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

 

In den Entscheidungsgründen des Urteils heißt es:
„Bei den streitgegenständlichen Kaufverträgen handelt es sich um ein verbotenes Einlagengeschäft und damit um eine unerlaubte Handlung.“

 

Dieses Urteil bestätigt unsere Ansicht, dass Ihre Forderung im Insolvenzverfahren gegenüber der GFI AG in voller Höhe anerkannt werden muss. Neben den Vorständen haften darüber hinaus auch die Personen, die Ihnen die Anlage bei der GFI AG empfohlen haben.

Einige Ihrer Mitanleger haben sich daher bereits der Interessengemeinschaft unserer Kanzlei angeschlossen. Gern stehen wir für einen Informationsaustausch zur Verfügung.