Hannover Leasing 201 Sun Invest 3 Italien (Sun Invest Apulien)

Solarfonds Hannover Leasing 201 Sun Invest 3 Italien – Ausschüttungen bleiben aus

Hannover Leasing Sun Invest 3 Italien

 

Der geschlossene Solarfonds „Hannover Leasing Fonds Nr. 201 – Hannover Leasing Sun Invest 3 Italien GmbH & Co. KG“ wurde im Jahr 2010 von der Hannover Leasing GmbH & Co. KG aufgelegt. Beteiligungsgegenstand sind neuen Photovoltaikanlagen in der Region Apulien, im Süden Italiens. Anleger wurden damit geworben, dass mit einer Beteiligung an diesem Öko-Investment etwas Gutes für die Umwelt getan wird und zugleich eine gute Rendite erzielt werden kann.

Hannover Leasing 201 Sun Invest Apulien: Unrealistische Renditeversprechen

Der Fondsprospekt versprach Gesamtausschüttungen in Höhe von 224 %. Die prospektierten Renditeversprechen stellten sich jedoch schnell als unrealistisch heraus. Bereits seit Jahren bleiben die Ausschüttungen aus. Der Zweitmarktwert des HL 201 Sun Invest Apulien liegt aktuell bei nur 33,5 % (Stand: 12/2019).

Kürzung der staatlichen Förderung und Liquiditätsprobleme

Ein 2014 von der italienischen Regierung verabschiedetes Gesetz sah erhebliche Kürzungen der garantierten Photovoltaik-Einspeisevergütung vor. Die Gesetzesänderung, die bestehende Photovoltaik-Anlagen ab dem 01.01.2015 betraf, hatte für den Hannover Leasing 201 Sun Invest Apulien eine Verringerung der Fondseinnahmen zur Folge und führte damit zur Minderung der Fondsrentabilität.

Neben der geänderten Rechtslage und dem hohen Fremdkapitalanteil verursachten auch die zusätzlichen Kosten zur Wiederherstellung zweier Solarparks aufgrund von Moduldiebstählen die Liquiditätsprobleme.

Anspruch auf Schadensersatz für Anleger des Hannover Leasing 201 Sun Invest 3 Italien

Geschlossene Fonds sind hochspekulative Kapitalanlagen, die mit zahlreichen Risiken bis hin zum Totalverlustrisiko verbunden sind. Es handelt sich um unternehmerische Beteiligungen, die für sicherheitsorientierte Anleger oder gar als Altersvorsorge nicht geeignet sind.

Sollte Ihnen der Solarfonds bei der Beratung ohne Hinweise auf die speziellen Risiken (z. B. Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung) als sichere Kapitalanlage empfohlen worden sein, stehen Ihnen als Anleger grundsätzlich Schadensansprüche zu. Darüber hinaus können Anleger auch bei Fehlern im Fondsprospekt Schadensersatzansprüche geltend machen.

Haftung der Anleger wegen Ausschüttungen beim Hannover Leasing 201 Sun Invest 3 Italien

Haben Sie als Anleger Ausschüttungen erhalten, die nicht durch Gewinne erwirtschaftet wurden, lebt die Haftung gegenüber Dritten in dieser Höhe wieder auf. Wurden Ausschüttungen nur als Rückzahlung der Anlagesumme geleistet, so kann sich der Anleger auch Jahre nach der Auszahlung nicht sicher sein, ob er diese nicht irgendwann wieder zurückzahlen bzw. in dieser Höhe gegenüber Gläubigern haften muss. Über dieses Risiko waren sich viele Anleger nicht bewusst.

Entscheidung des OLG München vom 30.09.2019

Auch in dem Fondsprospekt darf nicht mit Auszahlungen geworben werden, ohne deutlich darauf hinzuweisen, wenn es sich bei diesen um die Rückzahlung der Anlagesumme handelt. So hat das Oberlandesgericht München am 30.09.2019 entschieden, dass ein Prospektfehler vorliegt, wenn der prognostizierte Erfolg eines Fonds mit „Auszahlungen“ begründet wird, obwohl es sich dabei gar nicht um Gewinne handelt.

War die Beratung bezüglich des Hannover Leasing 201 Sun Invest 3 Italien anleger- und anlagegerecht?

Ein Anlageberater muss den Kunden über die wesentlichen Fakten und Risiken des geschlossenen Fonds aufklären und prüfen, ob die Anlage den persönlichen Bedürfnissen des Interessenten entspricht. Viele Anleger wurden jedoch nicht über das Risiko, dass Ausschüttungen zurückgefordert werden können, aufgeklärt. Auch muss der Anlageberater den Kunden ungefragt über eventuelle Provisionen und deren Höhe aufklären, die er für die Vermittlung des geschlossenen Fonds erhalten hat. Denn bei diesen verdeckten Rückvergütungen handelt es sich um einen Interessenskonflikt, über den der Anleger informiert werden muss. Wurde bei der Beratung die Aufklärungspflicht verletzt, kann der Anleger die Rückabwicklung der Beteiligung verlangen.

Jetzt Fachanwalts-Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten

Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Anlegern, die den Hannover Leasing 201 Sun Invest 3 Italien gezeichnet haben, eine kostenlose Ersteinschätzung an. Anlegern wird empfohlen, die Verjährungsfristen zu beachten und frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

 

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger mit geschlossenen Fonds und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.