Mehr als 2.000 Anlegern wurde vor knapp 10 Jahren eine Beteiligung an dem Fonds HCI Deepsea Oil Explorer als gewinnbringende Anlage empfohlen. Die prognostizierten Ausschüttungen blieben jedoch bedauerlicherweise aus. Der Zweitmarktwert lag zuletzt bei nur noch 3 %.
Die desolate Situation des Fonds hat ihren Ursprung bereits in dem Einnahmeausfall durch die verspätete Ablieferung. Dem Prospekt auf Seite 58 zufolge sollte genau für diesen Fall eine Versicherung (sog. „Delay In Start Up“- Versicherung) bestehen. Diese griff jedoch aufgrund des Verschuldens der Eigentümergesellschaft nicht ein.
Das Landgericht Hamburg hat dazu entschieden:
„Dem gewissenhaften Leser erschließt sich aus dieser Formulierung nicht, dass die Versicherung nur dann greift, wenn die Verzögerung nicht auf einem Verschulden der Eigentümergesellschaft beruht.“
Das Landgericht Hamburg hat die Gegenseite aufgrund der Falschberatung in der vorgenannten Entscheidung dazu verurteilt,
An die Klägerin die gesamte Anlagesumme zzgl. Zinsen zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits gemäß der Kostenquote zu übernehmen.
Das Landgericht begründet die Entscheidung wie folgt:
„Es kann dahingestellt bleiben, ob der zur Aufklärung der Anleger herausgegebene Fondsprospekt fehlerhaft ist, wenn der Anlagevermittler den Anleger über die Beteiligung an dem Fonds und den damit verbundenen Risiken, insbesondere hinsichtlich der Relevanz der „Delay In Start Up“- Versicherung, fehlerhaft informiert hat.“
Die verwirrende Prospektangabe betrifft somit alle Mitanleger des Fonds.