Beitrag: Holinvest AG: Verbot durch BaFin / Interessengemeinschaft für Anleger

Zahlreiche Anleger haben Kapital in das Pfefferinvestment „Kinole“ der Holinvest AG mit Sitz in Luzern investiert. Nach eigenen Angaben bietet das Unternehmen Anlageprojekte im Bereich der ökologischen Landwirtschaft an und investiert dabei ausschließlich in pflanzliche Produkte.

 

Mit Veröffentlichung vom 13.09.2021 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nun das öffentliche Angebot der Vermögensanlage Pfefferinvestment „Kinole“ untersagt. Die Investoren befürchten daher den Verlust des eingebrachten Kapitals.

 

In der BaFin-Meldung heißt es:

„Die Untersagung erfolgte, weil die Holinvest AG keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem VermAnlG erforderlichen Angaben enthält.“

 

Diese Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig. Sie ist aber sofort vollziehbar. Die Holinvest AG hat gegen die Untersagung Widerspruch eingelegt.

Anmeldung zur Interessengemeinschaft „Holinvest AG“ jetzt möglich

Vor dem Hintergrund der BaFin-Meldung rät Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht Dr. Johannes Bender den Anlegern, frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Um die Ansprüche der geschädigten Investoren zu bündeln hat die Kanzlei Bender & Pfitzmann die Interessengemeinschaft Holinvest AG gegründet. Hier erhalten Anleger Informationen, welche Möglichkeiten es gibt, ihr Kapital zurückzuerhalten. Nehmen Sie also jetzt Kontakt auf und nutzen Sie die kostenlose Erstberatung.

Kostenfreie Anmeldung zur Interessengemeinschaft

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Holinvest AG: Ansprüche gegenüber verschiedenen Anspruchsgegnern prüfen lassen

Um das investierte Kapital zurückzuerhalten, besteht für Anleger die Möglichkeit zur Geltendmachung der Schadenersatzansprüche gegenüber unterschiedlichen Anspruchsgegnern. So können neben der Holinvest AG selbst u.a. die Geschäftsführer sowie der Vorstand der Gesellschaft haften.

 

Auch gegenüber dem Anlagevermittler können Schadenersatzansprüche bestehen. Ein Anlagevermittler ist dazu verpflichtet, das jeweilige Produkt auf Plausibilität zu überprüfen. Denn nur so kann der Vermittler beurteilen, ob die Wirtschaftlichkeit und die Sicherheit der Kapitalanlage gegeben sind. Sollte dies nicht der Fall sind, muss der Vermittler den Anleger bei dem Beratungsgespräch auf diesen Umstand hinweisen. Ansonsten stehen dem Anleger Ansprüche auf Schadenersatz zu.

 

Die Kanzlei Bender & Pfitzmann bietet eine umfassende Prüfung und Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche an, ohne dabei nur auf einen möglichen Anspruchsgegner begrenzt zu sein.

Jetzt Fachanwalts-Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten

 

Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Anlegern, die in das Pfefferinvestment der Holinvest AG investiert haben, eine kostenlose Erstberatung an.

 

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

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