Beitrag: IFS International Financial Services: BaFin untersagt Geschäftstätigkeit / Interessengemeinschaft für Anleger

Die IFS (International Financial Services) mit Sitz in den USA, bietet Anlegern u.a. die Vermittlung von Aktien und eine Vermögensverwaltung an. Laut Angaben auf der firmeneigenen Webseite ifs-global.com gehört auch die Anlageberatung zum Angebot des Unternehmens.

 

Mit Bescheid vom 03.03.2022 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angeordnet, die Geschäftstätigkeit mit sofortiger Wirkung einzustellen. Denn die IFS International Financial Services hat weder für die Anlagevermittlung noch für die Anlageberatung oder die Finanzportfolioverwaltung die entsprechende Erlaubnis.

Anmeldung zur Interessengemeinschaft „IFS International Financial Services“ jetzt möglich

Vor dem Hintergrund der BaFin-Meldung rät Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht Dr. Johannes Bender den Anlegern, frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Um die Ansprüche der geschädigten Investoren zu bündeln hat die Kanzlei Bender & Pfitzmann die Interessengemeinschaft IFS International Financial Services gegründet. Hier erhalten Anleger Informationen, welche Möglichkeiten es gibt, ihr Kapital zurückzuerhalten. Nehmen Sie also jetzt Kontakt auf und nutzen Sie die kostenlose Erstberatung.

IFS International Financial Services: BaFin sieht Zusammenhang mit der Hillhouse Group

In dem Bescheid der BaFin vom 03.03.2022 heißt es zu dem Vorgehen der IFS: „Die Gesellschaft tritt unaufgefordert an ehemalige Kundinnen und Kunden der Hillhouse Group heran und erklärt, die Geschäftstätigkeit dieses Unternehmens übernommen zu haben. Bei dieser Gelegenheit bietet die IFS – International Financial Services dann die Vermittlung von Aktien und den Abschluss eines Vermögensverwaltungsvertrages an.“

 

Im November 2020 hatte die BaFin den Verdacht geäußerte, die Hillhouse Group würde Aktien ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbieten. Mit Bescheid vom 15.06.2021 folgte dann die Untersagung des unerlaubt betriebenen Einlagen- und Emissionsgeschäftes sowie des unerlaubt erbrachten Eigenhandels. Die Behörte ordnete gegenüber der Gesellschaft mit angeblichem Sitz in Amsterdam die sofortige Einstellung der Geschäftstätigkeit an.

Jetzt Fachanwalts-Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten

 

Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Investoren, die Anlagen über die IFS International Financial Services oder die Hillhouse Group getätigt haben, eine kostenlose Erstberatung an.

 

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen, Onlinebetrug und Kryptowährungen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

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