Beitrag: J. Conrads Projekt GmbH & Co. KG – Gläubigerversammlung

Über das Vermögen der J. Conrads Projekt GmbH & Co. KG ist das Insolvenzverfahren vor dem Insolvenzgericht Krefeld unter dem Aktenzeichen 95 IN 73/19 eröffnet. Am 28.02.2020 findet die Gläubigerversammlung am Amtsgericht Krefeld statt.

J. Conrads Projekt GmbH & Co. KG – Bericht zur Gläubigerversammlung liegt vor

Der Bericht zur Gläubigerversammlung liegt nun vor und verheißt nichts Gutes, denn von den ca. 4,6 Mio. EUR, welche in den letzten Jahren über sog. JCP Anleihen eingesammelt wurden, ist nur noch wenig übrig. Die Gesellschaft wurde im Jahr 2016 gegründet und am 23.11.2016 in das Handelsregister eingetragen. Komplementärin ist die Johann Conrads Beratungsgesellschaft mbH in Krefeld und einzige Kommanditistin die J. Conrads GmbH & Cie. KG in Krefeld.

 

Gegenstand des Unternehmens sollte der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Erbringung von Dienstleistungen sein. Insbesondere sollte die J. Conrads Projekt GmbH & Co. KG interdisziplinäre Ingenieurleistungen inner- und außerhalb des Unternehmens, Errichten, Planen und Betrieben von Gewerken von Anlagen, Kraftwerken und Versorgungseinrichtungen aus den Bereichen Energy, Industry, Healthcare und Infrastructure sein.

Keine greifbaren Arbeitsergebnisse

Nach Angaben des Geschäftsführers hat sich die Insolvenzschuldnerin zuletzt darauf konzentriert, Großprojekte beim Rückbau von Kernkraftwerken zu akquirieren mit dem Ziel Kraftwerke nicht vollständig zurückzubauen, sondern vorhandene technische Anlagen umzunutzen und nicht strahlensicherheitsrelevante Bereiche zukünftig für den Um- bzw. Neubau von Wasserstoffanlagen zu nutzen.

In vier Jahren kein einziges Projekt umgesetzt

Nach Angaben des Geschäftsführers habe die Insolvenzschuldnerin in der Vergangenheit umfangreiche Vorarbeiten geleistet, um auf Basis eines Patents den Rückbau eines Atomkraftwerkes zu begleiten. Zu einer Auftragserteilung oder auch nur konkreten Vertragsanbahnungen ist es allerdings nicht gekommen. Weder der Geschäftsführer noch leitende Mitarbeiter konnten abgesehen von einer Liste qualifizierter Ingenieure greifbare Arbeitsergebnisse vorlegen.

BAFIN verweigerte Anleiheprospekt von JCP Anleihen die Bewilligung

Die JCP-Anleihen der J. Conrads Projekt GmbH & Co. KG wurden von der BAFIN nicht zugelassen, da die erforderliche Bewilligung nicht erteilt werden konnte. Die Anleihen konnten sodann nicht mit einer Wertpapierkennnummer vertrieben werden.

JCP Anleihen ungesichert

Nach den Anleihebedingungen sind die Anleihen nicht nachrangig und ungesichert.

Anlegergemeinschaft - Vertretung der Gläubigerinteressen

Die Fachanwaltskanzlei Bender & Pfitzmann, Düsseldorf vertritt bereits geschädigte Anleger der J. Conrads Projekt GmbH & Co. KG und bietet eine kostenlose Ersteinschätzung sowie Vertretung im Insolvenzverfahren an. Darüber hinaus werden alle JCP Anleihegläubiger eingeladen, an einer Interessengemeinschaft zu partizipieren, wie das investierte Kapital wieder zurückgeholt werden kann.

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Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Anlegern, die in Anleihen der J. Conrads investiert haben, eine kostenlose Ersteinschätzung an.

 

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

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