Beitrag: Mehrwert24 eG (Sparfreunde) insolvent – Jetzt Ansprüche sichern

Die Mehrwert24 eG (vormals Help24 eG, vormals Sparfreunde Deutschland eG) hat am 03.08.2021 einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Dortmund gestellt. Die Genossenschaft teilte ihren Mitgliedern mit, dass der noch zu bestellende Insolvenzverwalter zukünftig alleiniger Ansprechpartner für sie sein werde.

 

Anleger sollten sich von dieser Nachricht jedoch nicht entmutigen lassen und das investierte Geld abschreiben, sondern ihre Chancen zur Durchsetzung ihrer Rechte und Rückgewinnung des Kapitals nutzen.

Kostenlose Anmeldung zur Interessengemeinschaft „Sparfreunde Deutschland“ jetzt möglich

Vor dem Hintergrund des Insolvenzantrags rät Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht Dr. Johannes Bender den Anlegern, frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Um die Ansprüche der geschädigten Investoren zu bündeln hat die Kanzlei Bender & Pfitzmann die Interessengemeinschaft „Sparfreunde Deutschland“ gegründet. Hier erhalten Anleger Informationen, welche Möglichkeiten es gibt, ihr Kapital zurückzuerhalten. Nehmen Sie also jetzt Kontakt auf und nutzen Sie die kostenlose Erstberatung.

Kostenfreie Anmeldung zur Interessengemeinschaft

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Mehrwert 24 eG: Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hilft allen Genossenschaftsmitgliedern

Die Kanzlei Bender & Pfitzmann hat vor dem Oberlandesgericht Hamm ein wegweisendes Urteil gegen die Mehrwert24 eG erstritten. Das Gericht hat die Genossenschaft zur Rückzahlung des von dem Anleger investierten Betrages verurteilt.

 

Diese Entscheidung gibt nun allen Genossenschaftsmitgliedern die Möglichkeit, ihr angelegtes Geld zurückzufordern und Ansprüche gegenüber unterschiedlichen Anspruchsgegnern durchzusetzen.

Ansprüche gegenüber verschiedenen Anspruchsgegnern prüfen lassen

Neben dem Insolvenzverfahren gibt für Anleger weitere Möglichkeiten, um das investierte Kapital zurückzuerhalten. Denn es bestehen Ansprüche gegenüber unterschiedlichen Anspruchsgegnern. So können neben der Mehrwert24 eG selbst u.a. die Geschäftsführer sowie der Vorstand der Gesellschaft haften.

 

Auch gegenüber dem Anlagevermittler können Schadenersatzansprüche bestehen. Ein Anlagevermittler ist dazu verpflichtet, das jeweilige Produkt auf Plausibilität zu überprüfen. Denn nur so kann der Vermittler beurteilen, ob die Wirtschaftlichkeit und die Sicherheit der Kapitalanlage gegeben sind. Sollte dies nicht der Fall sind, muss der Vermittler den Anleger bei dem Beratungsgespräch auf diesen Umstand hinweisen. Ansonsten stehen dem Anleger Ansprüche auf Schadenersatz zu.

 

Die Kanzlei Bender & Pfitzmann bietet eine umfassende Prüfung und Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche an, ohne dabei nur auf einen möglichen Anspruchsgegner begrenzt zu sein.

Jetzt Fachanwalts-Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten

 

Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Genossenschaftsmitgliedern der Mehrwert24 eG (Help 24 eG, Sparfreunde Deutschland eG) eine kostenlose Ersteinschätzung an.

 

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger mit geschlossenen Fonds und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

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