Beitrag: Negativzinsen unzulässig – Jetzt Verwahrentgelte zurückholen

Immer mehr Banken verlangen von ihren Kunden Negativzinsen

Die Zahl der Kreditinstitute, die von ihren Bestands- oder Neukunden sogenannte Verwahrentgelte (Negativzinsen, Strafzinsen, Minuszinsen) verlangen, wächst stetig. Inzwischen sind es über 400 Banken und Sparkassen deutschlandweit (focus.de, 22.01.2022). Betroffen sind sowohl Tagesgeld-, Giro- als auch Verrechnungskonten. Die Gebühren fallen teilweise bereits ab einem Freibetrag von 10.000 € an.

negativzinsen

Was Sparer jetzt tun sollten

Haben auch Sie bereits Strafzinsen an Ihre Bank oder Sparkasse gezahlt? Oder haben Sie kürzlich ein Schreiben Ihres Kreditinstitus erhalten, in dem Sie die Zustimmung für die Erhebung von Verwahrentgelten erteilen sollen?

 

Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann raten Bankkunden, die Erhebung von Verwahrentgelten nicht einfach hinzunehmen. Sparer sollten jetzt prüfen lassen, ob sich Negativzinsen vermeiden lassen oder ob sie die gezahlten Minuszinsen zurückfordern können.

Fordern Sie jetzt Ihr Geld zurück

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Urteile gegen Banken: Negativzinsen sind unzulässig

Verbraucherschützer hatten Negativzinsen als rechtswidrig bewertet. Daher hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen zahlreiche Klagen gegen verschiedene Geldinstitute eingereicht. Ende 2021 ergingen die ersten Urteile – zugunsten der Bankkunden!

 

Im Oktober 2021 entschied das Landgericht Berlin in einem Verfahren gegen die Sparda-Bank, dass die eingeforderten Verwahrentgelte unzulässig sind. Mit Urteil vom 22. Dezember 2021 gegen eine Volksbank bestätigte das Landgericht Düsseldorf diese Entscheidung.

urteil

Verwahrentgelte benachteiligen Bankkunden

Die Richter in Düsseldorf sehen indem Verwahrentgelt eine unangemessene Benachteiligung der Kunden. Die Geldverwahrung sei fester Bestandteil eines Girokontos. Die Bank erhalte dafür die Kontoführungsgebühr. Wenn zusätzlich noch Negativzinsen berechnet würden, müsse der Kunde eine doppelte Gegenleistung für die Arbeit der Bank erbringen. Das sei nicht zulässig.

Geldinstitute verlangen bis zu 0,5 % Negativzinsen pro Jahr

Meist beläuft sich das Verwahrentgelt auf 0,5 Prozent pro Jahr. Die Kreditinstitute argumentieren gerne damit, dass sie eben diesen Zinssatz bei der EZB für dort geparkte Einlagen zahlen müssen.

 

„Was Banken gerne verschweigen ist, dass die EZB ihnen großzügige Freigrenzen eingeräumt hat. […] Die Bilanzen vieler Geldinstitute zeigen, dass sie weitaus mehr Verwahrentgelte kassieren als sie selbst an die EZB bezahlen müssen.“, berichtet die VERBRAUCHERZENTRALE am 27.01.2022.

Erstattungsansprüche jetzt kostenlos prüfen lassen

Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Bankkunden, die von Negativzinsen betroffen sind, eine kostenlose Erstberatung an.

 

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Wir beraten und vertreten bundesweit Anleger und private Bankkunden und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit u.a. Vertragsprüfungen, Finanzierungsverträgen, Vorfälligkeitsentschädigungen, Negativzinsen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

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