Beitrag: NetWork Consulting: Verbot durch BaFin / Interessengemeinschaft für Anleger

Die NetWork Consulting GmbH bietet interessierten Anlegern eine umfassende Vermögensbetreuung an. Zahlreiche Investoren haben dem Unternehmen ihr Geld anvertraut. Doch nun hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Gesellschaft das Transferieren von Geldern untersagt. 

BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an

Die Network Consulting GmbH nimmt auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter. Doch die Gesellschaft verfügt nicht über eine für diese Geschäfte erforderliche Erlaubnis. Sie handelt damit unerlaubt. Am 26.08.2021 folgte daher die Meldung, dass die BaFin die Einstellung und Abwicklung dieser Finanztransfergeschäfte angeordnet hat.

 

In der Mitteilung der Behörde heißt es:

 

„Die BaFin hat mit Bescheid vom 29. Juli 2021 gegenüber der NetWork Consulting GmbH angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.“

 

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Anmeldung zur Interessengemeinschaft NetWork Consulting jetzt möglich

Vor dem Hintergrund der BaFin-Meldung rät Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht Henry Pfitzmann den Anlegern, frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Um die Ansprüche der geschädigten Investoren zu bündeln hat die Kanzlei Bender & Pfitzmann die Interessengemeinschaft Network Consulting gegründet. Hier erhalten Anleger Informationen, welche Möglichkeiten es gibt, ihr Kapital zurückzuerhalten. Nehmen Sie also jetzt Kontakt auf und nutzen Sie die kostenlose Erstberatung.

Jetzt Fachanwalts-Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten

 

Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Anlegern, die bei der Network Consulting GmbH investiert haben, eine kostenlose Erstberatung an.

 

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

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