Beitrag: OneCoin / IMS GmbH – Prozessauftakt in Münster

Ab dem 17. September 2021 wird vor der Wirtschaftstrafkammer am Landgericht Münster gegen drei Beschuldigte im Zusammenhang mit der angeblichen Kryptowährung OneCoin wegen unerlaubter Geschäfte, Betrug und Geldwäsche verhandelt.

Verantwortliche des Zahlungsdienstleisters IMS vor Gericht

Zahlreiche Anleger hatten ihr Geld auf eines der Konten der IMS International Marketing Service GmbH (IMS) bei der Kreissparkasse Steinfurt, der Commerzbank AG oder der Deutschen Bank eingezahlt, welche die Gelder an Offshore-Firmen und Konten in der ganzen Welt weiterleitete. Damit soll die IMS GmbH unerlaubte Geschäfte betrieben haben.

OneCoin: Die Illusion eines Coins

Darüber hinaus soll in diesem Verfahren geklärt werden, ob es sich bei OneCoin um einen groß angelegten Betrug handelt. Versprochen wurde den Anlegern ein Krypto-Coin, dessen Preis sich an Angebot und Nachfrage orientiert und durch die Miningkosten für Strom und Server beeinflusst wird. Auch sollte der Coin über eine Blockchain, vergleichbar mit dem Bitcoin, verfügen.

 

Aus E-Mails der Gründerin, Dr. Ruja Ignatova, ist jedoch zu entnehmen, dass der Preis des Coins von Beginn an zentral über eine Software bestimmt werden sollte und ein Mining von Coins nie geplant war. Auch eine Blockchain, die aufgrund einer dezentralen Speicherung Schutz vor Manipulationen gegeben hätte und dem Coin damit eine Verkehrsfähigkeit, Vertrauen und einen finanziellen Wert verliehen hätte, war nie umgesetzt worden.

Arrestierte Millionen

Die Gerichte haben bei der IMS GmbH Gelder in Millionenhöhe zur Vermögenssicherung arrestiert. Um an diese Gelder zu kommen, müssen die One-Coin-Geschädigten ihre Forderung durch ein Gericht bestätigen lassen. Die Verteilung erfolgt nach der Reihenfolge der gestellten Anträge, so dass längeres Zuwarten dazu führen kann, leer auszugehen. Von der Kanzlei Bender & Pfitzmann, Düsseldorf, sind bereits die ersten Verfahren eingeleitet worden, um die Ansprüche von OneCoin-Geschädigten gerichtlich geltend zu machen.

Jetzt Ansprüche anmelden und Geld zurückholen

Die Kanzlei Bender & Pfitzmann bietet Anlegern ganz aktuell die Möglichkeit, ihre Ansprüche geltend zu machen, um so das eingesetzte Geld zurückzuerhalten. Teilnehmer des Verfahrens können vor allem von einer Kostenersparnis und einem zeitnahen Ergebnis profitieren. In der kostenfreien Erstberatung der im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei erhalten OneCoin-Geschädigte unverbindlich alle weiteren Informationen.

OneCoin-Prozess: Entscheidung bis Mai 2022 geplant

Neben den Geschäftsführern der IMS GmbH mit Sitz in Greven muss sich auch ein Münchener Anwalt wegen des Vorwurfs der Geldwäsche vor Gericht zu verantworten haben. 50 Verhandlungstage sind dafür aktuell geplant. Allein in diesem Jahr sind bereits 17 Verhandlungstermine angesetzt. In dem Jahr 2022 werden demnach noch weitere folgen; terminiert ist derzeit bis Mai 2022.

Jetzt Fachanwalts-Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten

Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Anlegern, die in OneCoins investiert haben, eine kostenlose Ersteinschätzung an.

 

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger mit gescheiterten Kapitalanlagen Fonds und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Kryptowährungen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht Dr. Johannes Bender rät den Anlegern der Kryptowährung frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, welche Möglichkeiten es für Anleger gibt, ihr Kapital zurückzuerhalten. Nehmen Sie daher jetzt Kontakt auf und nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung der Kanzlei Bender & Pfitzmann.

Die abgesendeten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Weitere Informationen zum Thema OneCoin finden Sie hier.