Beitrag: Panteras Capital: BaFin untersagt das Angebot von Aktien / Interessengemeinschaft für Anleger

Die Panteras Capital PLC mit Sitz in London, ist ein Online-Broker, über den Anleger angeblich mit Aktien, Rohstoffen und Kryptowährungen handeln könnten. Laut eigenen Angaben sei das Unternehmen seit vielen Jahren erfolgreich im Arbitrage-Handel und in der Programmierung intelligenter Handels-Software tätig.

Panteras Capital: Angebot von eigenen Aktien und angeblicher Börsengang

Zu dem Angebot des Finanzdienstleisters gehörten auch Aktien des eigenen Unternehmens. Im Oktober 2021 erschien eine Pressemitteilung der Panteras Capital zu dem geplanten Börsengang, der in wenigen Monaten bevorstehen sollte. Zu diesem Zeitpunkt seien angeblich bereits 85 Prozent des Zeichnungsvolumens von behaupteten 100 Millionen Aktien gezeichnet.

 

In der Pressemitteilung vom 15.10.2021 wirbt der Broker mit der Sicherheit der Anlage und hohen Gewinnen: „Panteras ist ein grundsolides Unternehmen mit einem Geschäftsmodell, das unabhängig von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nennenswerte Renditen erzielt.“

Panteras Capital darf keine eigenen Aktien anbieten – Verbot durch BaFin

Am 20.11.2021 veröffentlichte die österreichische Finanzaufsichtsbehörde FMA eine Investorenwarnung. Denn Panteras Capital habe keine Berechtigung, um zustimmungspflichtige Bankgeschäfte zu erbringen. Deshalb sei dem Anbieter weder die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung noch der gewerbliche Handel auf fremde Rechnung gestattet.

 

Mit Bescheid vom 17.01.2022 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Gesellschaft das öffentliche Angebot von eigenen Aktien in Deutschland untersagt.

 

In der Begründung heißt es: „Die Untersagung erfolgte, weil die Panteras Capital OLC keinen von der BaFin gebilligten Prospekt für das öffentliche Angebot dieses Wertpapiers veröffentlicht hat, der die nach Artikel 6 ff. der EU-Prospektverordnung erforderlichen Angaben enthält.“

Anmeldung zur Interessengemeinschaft „Panteras Capital“ jetzt möglich

Vor dem Hintergrund der BaFin-Meldung rät Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht Dr. Johannes Bender den Anlegern, frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Um die Ansprüche der geschädigten Investoren zu bündeln hat die Kanzlei Bender & Pfitzmann die Interessengemeinschaft Panteras Capital gegründet. Hier erhalten Anleger Informationen, welche Möglichkeiten es gibt, ihr Kapital zurückzuerhalten.

Jetzt Fachanwalts-Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten

 

Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Anlegern, die in Aktien der Panteras Capital investiert haben, eine kostenlose Erstberatung an.

 

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen, Onlinebetrug und Kryptowährungen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

Die abgesendeten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Informieren Sie sich hier über weitere aktuelle Themen.