Beitrag: Pegasus Development GmbH: Urteil gegen Pegasus für Anleger

Am 31.03.2022 erstreitet die Kanzlei Bender & Pfitzmann das erste Urteil gegen die Pegasus Development GmbH.

Die Pegasus Development GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main bietet interessierten Anlegern verschiedene Vermögensanlagen an. Unter anderem wurden Aktien, Inhaberschuldverschreibungen (Anleihen) und stille Gesellschaftsbeteiligungen vertrieben. Nun hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Verkauf der folgenden Anlagen untersagt:

 

  • Aktien der Pegasus Development Inc.
  • Schuldverschreibungen in Form einer „Anleihe“ (ISIN DE 000A289EY1)
  • Stille Beteiligungen an der FashionConcept GmbH

 

Zahlreiche Anleger befürchten daher den Verlust des eingebrachten Kapitals.

Anmeldung zur Interessengemeinschaft „Pegasus Development“ jetzt möglich

Vor dem Hintergrund der BaFin-Meldungen rät Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht Dr. Johannes Bender den Anlegern, frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Um die Ansprüche der geschädigten Investoren zu bündeln hat die Kanzlei Bender & Pfitzmann die Interessengemeinschaft „Pegasus Development“ gegründet. Hier erhalten Anleger Informationen, welche Möglichkeiten es gibt, ihr Kapital zurückzuerhalten. Nehmen Sie also jetzt Kontakt auf und nutzen Sie die kostenlose Erstberatung.

Kostenfreie Anmeldung zur Interessengemeinschaft

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Pegasus Development GmbH: BaFin untersagt das öffentliche Angebot von Aktien der Pegasus Development Inc.

Am 15. April 2021 hat die BaFin das Angebot der Aktien aufgrund des fehlenden Prospektes untersagt. Das Unternehmen darf die Wertpapiere in Deutschland daher nicht mehr zum Erwerb anbieten.

 

In der Mitteilung heißt es:

 

„Die Untersagung erfolgte, weil die Pegasus Development GmbH keinen von der BaFin gebilligten Prospekt für dieses Wertpapier veröffentlicht hat, der die nach Artikel 6 ff. der EU-Prospektverordnung erforderlichen Angaben enthält.

 

In Deutschland dürfen Wertpapiere im Grundsatz – das heißt vorbehaltlich einer Prospektausnahme – nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob sein Inhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist.“

Pegasus Development GmbH: BaFin untersagt das öffentliche Angebot der Schuldverschreibung in Form einer „Anleihe“ (ISIN DE 000A289EY1)

Am 09. Juni 2021 hat die BaFin das Angebot der Schuldverschreibung aufgrund des fehlenden Prospektes untersagt. Das Unternehmen darf die Wertpapiere in Deutschland daher nicht mehr zum Erwerb anbieten.

 

In der Mitteilung heißt es:

 

„Die Untersagung erfolgte, weil ein hinreichend begründeter Verdacht besteht, dass die Pegasus Development GmbH keinen von der BaFin gebilligten Prospekt für dieses Wertpapier veröffentlicht hat, der die nach Artikel 6 ff. der EU-Prospektverordnung erforderlichen Angaben enthält.

 

In Deutschland dürfen Wertpapiere im Grundsatz – das heißt vorbehaltlich einer Prospektausnahme – nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob sein Inhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist.“

Pegasus Development GmbH: BaFin untersagt das öffentliche Angebot von stillen Beteiligungen an der FashionConcept GmbH

Am 06. Juli 2021 hat die BaFin das Angebot der stillen Beteiligungen aufgrund des fehlenden Prospektes untersagt. Das Unternehmen darf die Vermögensanlage in Deutschland daher nicht mehr zum Erwerb anbieten.

 

In der Mitteilung heißt es:

 

„Die Untersagung erfolgte, weil die Pegasus Development GmbH keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem VermAnlG erforderlichen Angaben enthält.

 

In Deutschland dürfen Vermögensanlagen im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Verkaufsprospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist.“

Jetzt Fachanwalts-Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten

 

Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Anlegern, die bei der Pegasus Development GmbH investiert haben, eine kostenlose Erstberatung an.

 

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

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