Beitrag: Ramrath Vermögensberatung & -verwaltungs GmbH: BaFin ordnet Rückabwicklung an

Die Ramrath Vermögensberatung & -verwaltungs GmbH hat Anlegern u.a. Genussrechtsbeteiligungen an dem eigenen Unternehmen angeboten. Die Investoren konnten dabei aus verschiedenen Anleihe-Kapital Serien wählen, die sich bezüglich der Vertragslaufzeiten und Einzahlungsform (Einmaleinlage oder Rateneinlage) unterschieden.

 

Bei den Verträgen handelt es sich jedoch um unerlaubte Einlagengeschäfte. Fachanwalt Dr. Johannes Bender rät Anlegern daher zeitnah fachanwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, welche Möglichkeiten es gibt, ihr Kapital zurückzuerhalten.

Finanzsaufsicht ordnet Rückabwicklung der Verträge an

Bereits mit Bescheid 23.08.2019 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Ramrath Vermögensberatung & -verwaltungs GmbH aufgegeben, das Einlagengeschäft mit der Anleihe-Kapital Serie „G“ einzustellen und rückabzuwickeln

 

Am 28.07.2020 folgte eine Mitteilung für weitere Anleihe-Kapital Serien. In der BaFin-Meldung heißt es:

 

„Die Ramrath Vermögensberatung & -verwaltungs GmbH hatte auf Grundlage von Verträgen über Zeichnungen für Anleihe-Kapital Serie B, C, F, I, M, N, O, P, R, S und T gewerbsmäßig Gelder angenommen, die unbedingt rückzahlbar waren, ohne dass der Rückzahlungsanspruch in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft war. Damit betreibt die Ramrath Vermögensberatung & -verwaltungs GmbH das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die Ramrath Vermögensberatung & -verwaltungs GmbH, die angenommenen Gelder unverzüglich zurückzuzahlen.“

 

Am 19.05.2021 wurde der erste Bescheid bestandskräftig.

Anmeldung zur Interessengemeinschaft „Ramrath Genussrechte“ jetzt möglich

Um die Ansprüche der geschädigten Investoren zu bündeln hat die Kanzlei Bender & Pfitzmann die Interessengemeinschaft „Ramrath Genussrechte“ gegründet. Hier erhalten Anleger Informationen, welche Möglichkeiten es gibt, ihr Kapital zurückzuerhalten. Nehmen Sie also jetzt Kontakt auf und nutzen Sie die kostenlose Erstberatung.

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Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

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