Viele Anleger stiller Beteiligungen – darunter auch Investoren der Gesellschaft Thamm und Partner – stehen nach einer ordnungsgemäßen Kündigung vor demselben Problem: Die Gesellschaft teilt mit, die Auszahlung des Abfindungsguthabens könne erst erfolgen, wenn es die „Liquidität der Gesellschaft“ zulasse. In der Praxis führt das dazu, dass Auszahlungen über Jahre verzögert oder sogar vollständig verweigert werden.
Warum "Liquiditätsklauseln" häufig unwirksam sind
Die höchstrichterliche Rechtsprechung ist in diesem Punkt eindeutig: Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass Klauseln, die der Gesellschaft ein praktisch grenzenloses Recht einräumen, fällige Abfindungsansprüche nach eigenem Ermessen aufzuschieben, unwirksam sind. Sie benachteiligen Anleger unangemessen, weil diese weder die tatsächliche finanzielle Lage des Unternehmens überprüfen können noch wissen, wie lange eine Auszahlung hinausgezögert werden darf.
Was bedeutet das für betroffene Anleger?
Steht die Höhe des Abfindungsguthabens fest, ist der Betrag grundsätzlich sofort zahlbar. Eine Beteiligungsgesellschaft darf die Auszahlung nicht mit dem Hinweis auf angebliche oder tatsächliche Liquiditätsengpässe stoppen. Erfolgt trotz Fälligkeit keine Zahlung, gerät die Gesellschaft in Verzug – mit der Folge, dass Verzugszinsen geschuldet werden.
Mehrere Oberlandesgerichte haben diese Rechtsprechung bestätigt. Der Verweis auf eine schlechte Kassenlage ist daher kein rechtlich tragfähiges Argument, um Anleger von ihrem Geld fernzuhalten.
Ihre Handlungsmöglichkeiten
Anleger, die ihre Beteiligung wirksam beendet haben, können die Auszahlung ihres Abfindungsguthabens sofort durchsetzen. Entscheidend ist die Prüfung des konkreten Vertrags: Häufig stützen sich Gesellschaften auf Klauseln, die rechtlich nicht haltbar sind.
Wenn auch Sie nach einer Kündigung Ihrer atypisch stillen Beteiligung auf Ihr Abfindungsguthaben warten müssen, sollten Sie die vertraglichen Regelungen überprüfen lassen. Unsere Kanzlei prüft für Sie, ob die eingeforderte Liquiditätsbindung wirksam ist – und setzt Ihre Ansprüche konsequent gegenüber der Gesellschaft durch.
Jetzt Fachanwalts-Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten
Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf hat für Anleger, die bei der Thamm & Partner GmbH investiert haben, eine kostenlose Erstberatung eingerichtet.
Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.