Lebensversicherungen

Lange Zeit standen Lebens- und Rentenversicherungen hoch im Kurs bei Anlegern, die ihr Erspartes zur Altersvorsorge sicher investieren wollten. Aufgrund abnehmender Zinsen hat dieses Anlagemodell in den letzten Jahren jedoch an Attraktivität verloren. Gern prüfen wir für Sie, ob in Ihrem Fall die Möglichkeit eines Widerspruchs des Versicherungsvertrages besteht. Denn durch einen Widerruf erhalten Sie deutlich mehr Geld zurück als bei einer Kündigung.

Widerruf Lebensversicherung

Viele bestehende Verträge sind fehlerhaft und können daher noch Jahre später widerrufen werden. Nach erfolgreichem Widerspruch muss der Versicherer alle eingezahlten Beiträge plus Zinsen zurückzahlen. Abziehen darf er nur die Kosten für eine tatsächlich erbrachte Leistung, z.B. einen Versicherungsschutz. Im Falle einer Lebensversicherung wären das zum Beispiel die Risikobeiträge für den Todesfallschutz. Abschluss- und Verwaltungskosten sind hingegen nicht abzugsfähig, sodass Sie diesen Anteil vollumfänglich erstattet bekommen.


Durch den Widerruf können Sie daher den wesentlich höheren Rückabwicklungswert bekommen, anstelle nur des Rückkaufwertes im Falle einer Kündigung.


Lesen Sie zu diesem Thema auch gern unser aktuelles ebook: Widerspruch bei Lebens- und Rentenversicherungen 

 

Rechtsberatungsbedarf stellt sich bei Kapitallebensversicherungen auch dann, wenn bei vertragsgemäßer Auszahlung die Bewertungsreserven vom Versicherer einbehalten werden oder bei vorzeitiger Kündigung vom Rückkaufswert sämtliche Vertragsanbahnungs- und Stornierungskosten abgezogen werden und nicht über die gesamte Laufzeit der Lebensversicherung verteilt werden.

Fehlerhafte Empfehlung einer Kapitallebensversicherung als Tilgungsersatz

Die Empfehlung einer Kapitallebensversicherung kann zudem fehlerhaft sein, wenn die erhofften Steuervorteile vom Versicherten überhaupt nicht wahrgenommen werden konnten und ein Tilgungsdarlehen, z. B. zur Praxisfinanzierung günstiger gewesen wäre.