Cleantech: Mahnbescheide und Klageandrohungen
Anleger der Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG erreichten in der letzten Zeit vermehrt Schreiben bezüglich ihrer Anlage. Zunächst wurden sie von der Gesellschaft aufgefordert, offene Zahlungen auszugleichen. Kurz darauf folgten die Androhung rechtlicher Schritte, sollte den Zahlungsaufforderungen nicht nachgekommen werden. Ganz aktuell erhalten viele Investoren gerichtliche Mahnbescheide.
Fristen beachten! Was Anleger jetzt tun sollten
Angesichts der zugestellten Mahnbescheide sollten betroffene Anleger unverzüglich aktiv werden. Wird innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung kein Widerspruch eingelegt, stellt das Gericht einen Vollstreckungsbescheid aus. Damit erhält die Zweite Cleantech die rechtliche Grundlage, um Maßnahmen wie Kontopfändungen einzuleiten.
Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Johannes Bender rät allen Anlegern daher, zeitnah anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um einen Widerspruch beim zuständigen Mahngericht fristgerecht einlegen zu können. Darüber hinaus gilt es zu prüfen, ob die Verträge und die hieraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen auch wirksam gekündigt oder widerrufen werden können.
Die Kanzlei Bender & Pfitzmann hat aufgrund des akuten Handlungsbedarfs eine kostenfrei Erstberatung für betroffene Anleger eingerichtet. Um die kurzen Fristen prüfen zu können und zeitnahes Handeln zu ermöglichen, wird bei der Übersendung der Anfrage auch um Übermittlung des Mahnantrags sowie um Mitteilung des Datums, an welchem Tag der Antrag bei Ihnen eingegangen ist, gebeten.
Cleantech-Verträge: Ratensparer und Einmalanlagen
- Ratensparverträge
Die Beteiligungen an der Zweite Cleantech waren als Ratensparverträge gestaltet, mit Laufzeiten zwischen 10 und 30 Jahren. Seit 2023 kam es allerdings wiederholt zu doppelten Abbuchungen, wenn Anleger eine Einzugsermächtigung erteilt hatten. Dies führte dazu, dass viele ihre Einzugsermächtigung widerriefen und keine weiteren Zahlungen mehr leisteten.
- Einmalanlagen
Neben den Ratenverträgen entschieden sich zahlreiche Anleger für Einmalanlagen bei der Dritten oder Fünften Cleantech. Doch seit Herbst 2020 blieben regelmäßige Auszahlungen aus. Anlegern wurde ursprünglich versprochen, dass diese Ausschüttungen zur Reinvestition in Ratenverträge genutzt werden könnten, um so eine doppelte Rendite zu erzielen. Als die Zahlungen ausblieben, stellten viele Anleger auch ihre monatlichen Ratenzahlungen ein oder beantragten eine Stundung, die teilweise gewährt wurde.
Cleantech: Unsichere Zukunft?
Viele Anleger haben aufgrund der aktuellen Situation das Vertrauen in das Unternehmen verloren und fragen sich daher, wie die Entwicklung der Gesellschaften aussehen wird und welche Maßnahmen ergriffen werden sollten.
- Warnsignal: verspätete und fehlende Jahresabschlüsse
Die wirtschaftliche Lage der Zweiten Cleantech ist intransparent, da wichtige Finanzberichte fehlen. Der letzte veröffentlichte Jahresabschluss stammt aus dem Geschäftsjahr 2021 und wurde erst im Mai 2024 veröffentlicht. Für die Jahre 2022 und 2023 gibt es bisher keine Berichte, was die Anleger zunehmend verunsichert.
- Beendigung der Cleantech-Verträge möglich?
Ob und wie Anleger ihre Verträge beenden können, sollte individuell geprüft werden. Mögliche Ansätze umfassen:
- außerordentliche und fristlose Kündigung,
- Widerruf bei fehlerhafter Belehrung,
- Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.
Zudem bleibt unklar, ob bei gestundeten Zahlungen überhaupt eine fällige Forderung besteht.
Die ThomasLloyd-Gruppe
Die ThomasLloyd-Gruppe stellt sich selbst als führenden Investor im Bereich Klimafinanzierung dar und verwaltet nach eigenen Angaben über 3,7 Milliarden Euro für mehr als 60.000 Anleger weltweit.
Trotzdem steht das Unternehmen aufgrund seiner Anlageprodukte – darunter Genussscheine, stille Beteiligungen und Teilschuldverschreibungen – seit Langem in der Kritik. Zahlreiche Anleger warten noch immer auf Auszahlungen, die ihnen nach der Kündigung ihrer Beteiligungen zustehen. Dabei wird häufig auf Nachrangabreden oder Auszahlungsvorbehalte verwiesen.
Die Cleantech Management GmbH
Ende 2024 informierte die Cleantech Management GmbH Anleger der ThomasLloyd-Gruppe über die Refinanzierung von drei Biomassekraftwerken. Was in dieser Mitteilung jedoch unerwähnt blieb, ist, dass die Gesellschaftsanteile der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH (TL CTIH) bereits vor einem Jahr an die niederländische ThomasLloyd Climate Solutions B.V. verkauft wurden. Die TL CTIH wurde mittlerweile vollständig in die neue Muttergesellschaft integriert. Obwohl das Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück den Eintrag zur TL CTIH noch führt, wird deren Löschung bald erwartet.
ThomasLloyd SICAV SIF Cleantech Infrastructure Fund (CTI 6)
Der ThomasLloyd SICAV SIF Cleantech Infrastructure Fund (CTI 6) investiert in Infrastrukturprojekte in Indien und auf den Philippinen. Dieser geschlossene Fonds, der bis Ende 2021 vertrieben wurde, ist ein alternativer Investmentfonds (AIF). Die Anteile sind derzeit nicht an Börsen handelbar, wodurch viele Anleger auf ihren Investments „sitzen bleiben“.
Aufgrund von Wertberichtigungen hat der Fonds stark an Wert verloren, und viele Anleger fürchten den Totalverlust ihres Kapitals. Beispiele:
- Die Daten zur Anlageklasse A EUR (ISIN LU1565397756) zeigen, dass die Aktien zuletzt am 30.09.2022 gehandelt wurden und einen hohen Wertverlust von rund 75%.
- Die Anlageklasse A CHF (ISIN LU1563395711) wird seit Juli 2023 nicht mehr gehandelt. Zuletzt wurde per 30.06.2023 ein Verlust von über 75% gegenüber dem Vorjahr verzeichnet.
- Auch für die Anlageklasse D GBP (ISIN LU1563396107) sind seit über einem Jahr keine Handelsdaten mehr verfügbar. Das Chart zeigt den letzten Kurs zum 30.09.2022 und ein Minus von rund 74%.
Übersicht von möglichen betroffenen Cleantech-Anlagen:
- Teilschuldverschreibungen der Cleantech Infrastruktur GmbH / CTI1D SP /CTI1D / CTI2D
- Kommanditbeteiligung der Zweiten Cleantech Infrastrukturgesellschaft / CTIVario
- Kommanditbeteiligung der Dritten Cleantech Infrastrukturgesellschaft / CTI 5D / CTIVario
- Genussscheine Thomas Lloyd Private Wealth GmbH / Genussrechte Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft / 4.CTI
- Stille Beteiligung an der Thomas Lloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH / DB 04
- ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Fund SICAV, Luxemburg
Jetzt Fachanwalts-Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten
Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf hat für Anleger, die in Cleantech-Beteiligungen des Emittenten ThomasLloyd investiert haben, eine kostenlose Erstberatung eingerichtet.
Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.
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