Beitrag: Treuk AG: Anleger sollten Verjährung beachten

Die Treuk AG hatte Verbrauchern angeboten, ihnen die Lebensversicherungs- und Bausparverträge abzukaufen. Nach der Abtretung der bestehenden Policen wurden die Verträge gekündigt oder widerrufen. Das so frei gewordene Kapital wurde der Treuk AG zur Verfügung gestellt. Angeblich sollten die Kunden höhere Renditen als bei den Alt-Verträgen erhalten.

 

Doch die sicheren Anlageverträge der Sparer, die der Altersvorsorge dienen sollten, wurden in hochriskante Nachrangdarlehen umgewandelt. Die Treuk AG sammelte mit diesem Geschäftsmodell Gelder von rund 300 Anlegern ein.

Treuk AG insolvent

Am 26.10.2017 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Treuk AG wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am Amtsgericht Köln eröffnet (AZ: 75 IN 356/17). Die Anleger sahen sich mit dem Totalverlust ihrer Einlage konfrontiert.

 

Für die Investoren stellte sich heraus, dass ihre Forderungen aufgrund der Vertragskonstruktion der Darlehen nachrangig behandelt wurden. Forderungen aus Nachrangdarlehen werden also erst berücksichtigt, wenn die Forderungen der anderen Gläubiger bedient sind.

Treuk AG: Ansprüche gegenüber verschiedenen Anspruchsgegnern sichern

Um das investierte Kapital zurückzuerhalten, besteht für Anleger die Möglichkeit zur Geltendmachung der Schadenersatzansprüche gegenüber unterschiedlichen Anspruchsgegnern. So können  u.a. die Geschäftsführer sowie der Vorstand der Gesellschaft haften.

 

Auch gegenüber Vertriebsverantwortlichen oder dem Anlagevermittler können Schadenersatzansprüche bestehen. Ein Anlagevermittler ist dazu verpflichtet, das jeweilige Produkt auf Plausibilität zu überprüfen. Denn nur so kann der Vermittler beurteilen, ob die Wirtschaftlichkeit und die Sicherheit der Kapitalanlage gegeben sind. Sollte dies nicht der Fall sind, muss der Vermittler den Anleger bei dem Beratungsgespräch auf diesen Umstand hinweisen. Ansonsten stehen dem Anleger Ansprüche auf Schadenersatz zu.

 

Die Kanzlei Bender & Pfitzmann bietet eine umfassende Prüfung und Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche an, ohne dabei nur auf einen möglichen Anspruchsgegner begrenzt zu sein.

Treuk AG: Verjährung der Schadenersatzansprüche droht

Schadenersatzansprüche können sowohl gegenüber den Organen und Hintermännern als auch gegenüber den Vermittlern der Verträge bestehen. Anleger sollten allerdings die Verjährungsfristen beachten. Die absolute Verjährung der Ansprüche tritt Tag genau 10 Jahre nach Abschluss des Vertragsschlusses ein.

 

Fachanwalt Dr. Johannes Bender rät den betroffenen Investoren daher frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen und wichtige Fristen nicht verstreichen zu lassen. Aus diesem Grund hat die Kanzlei Bender & Pfitzmann eine kostenlose Erstberatung für geschädigte Anleger der Treuk AG eingerichtet.

Jetzt Fachanwalts-Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten

 

Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Anlegern, die bei der Treuk AG investiert haben, eine kostenlose Erstberatung an.

 

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

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