Beitrag: UDI-Insolvenz und Vergleichsangebote der UDI

UDI-Gesellschaften insolvent

Das Amtsgericht Leipzig hat inzwischen über die folgenden acht UDI-Gesellschaften die Insolvenzverfahren eröffnet:

 

  • UDI Energie Festzins III UG & Co. KG – Az.: 401 IE 989/21
  • UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG – Az.: 401 IE 971/21
  • UDI Energie Festzins V GmbH & Co. KG – Az.: 401 IE 999/21
  • UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG – Az.: 401 IE 775/21
  • UDI Energie Festzins VII GmbH & Co. KG – Az.: IE 991/21
  • UDI Energie Festzins VIII GmbH & Co. KG – Az.: IE 1000/21
  • UDI Energie Festzins IX GmbH & Co. KG – Az.: IE 1021/21
  • UDI Energie Mix Festzins GmbH & Co. KG – Az.: IE 1001/21

 

Vorausgegangen waren Anordnungen der Finanzaufsichtsbehörde BaFin zur Einstellung und Rückabwicklung der Anlagen, da die Gesellschaften nicht über die erforderlichen Genehmigungen für das betriebene Einlagengeschäft verfügten.

Forderungsanmeldung: Jetzt spezialisierte Kanzlei einschalten

Um die Chance auf einen Kapitalrückfluss aus der Insolvenzmasse zu erhalten, muss die Forderungsanmeldung substantiiert begründete sein. Dies ist Voraussetzung, damit die Forderung vom Insolvenzverwalter anerkannt wird. Andernfalls sind die Forderungen aus Wertpapieren „nachrangig“, was bedeutet, dass diese häufig bei der Verteilung der Insolvenzmasse nicht berücksichtigt werden. Die Experten für Bankrecht der Kanzlei Bender & Pfitzmann übernehmen die Forderungsanmeldung sowie sämtliche Korrespondenz mit dem Insolvenzverwalter für Sie und vertreten Ihre Interessen während des gesamten Insolvenzverfahrens.

UDI: Chaotische Gläubigerversammlungen

Für den 07.11.021 hatte das Insolvenzgericht in Leipzig Gläubigerversammlungen für vier UDI-Anlagen angesetzt: UDI Energie Festzins III GmbH & Co. KG, UDI Energie Festzins V GmbH & Co. KG, UDI Energie Festzins VIII GmbH & Co. KG sowie UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG.

 

Bereits die erste Versammlung für die UDI Energie Festzins III begann mit einer zweistündigen Verspätung. Der zweite Termin für die UDI Energie Festzins V begann statt um 11 Uhr erst nach 14 Uhr. Aufgrund dieser enormen Verzögerungen fanden die Versammlungen für die Festzins VIII und Festzins VI dann gar nicht mehr statt. Diese wurden von dem Gericht auf neue Termine Anfang Dezember verschoben. Zahlreiche Anleger, die für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung eine lange Anreise in Kauf genommen hatten, mussten unverrichteter Dinge wieder abreisen.

UDI: Vergleichsangebote

Betroffene Anleger sollten sich über die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren hinaus über die weiteren Ansprüche auf Schadenersatz informieren. Denn diese stehen den Investoren gegenüber unterschiedlichen Anspruchsgegnern zu. Für folgende UDI-Anlagen liegen hier zwischenzeitlich Vergleichsangebote der Gesellschaften vor:

 

  • UDI Sprint Festzins IV
  • UDI Energie Festzins 10
  • UDI Energie Festzins 11
  • UDI Energie Festzins 12
  • UDI Energie Festzins 13
  • UDI Energie Festzins 14

 

Neben den Gesellschaften selbst können u.a. die Geschäftsführer sowie der Vorstand der Gesellschaft haften.

 

Auch gegenüber dem Anlagevermittler können Schadenersatzansprüche bestehen. Ein Anlagevermittler ist dazu verpflichtet, das jeweilige Produkt auf Plausibilität zu überprüfen. Denn nur so kann der Vermittler beurteilen, ob die Wirtschaftlichkeit und die Sicherheit der Kapitalanlage gegeben sind. Sollte dies nicht der Fall sind, muss der Vermittler den Anleger bei dem Beratungsgespräch auf diesen Umstand hinweisen. Ansonsten stehen dem Anleger Ansprüche auf Schadenersatz zu.

Jetzt Fachanwalts-Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten

 

Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet geschädigten Anlegern von UDI-Produkten die Vertretung der Interessen im Insolvenzverfahren sowie eine umfassende Prüfung und Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche an, ohne dabei nur auf einen möglichen Anspruchsgegner begrenzt zu sein.

 

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger mit geschlossenen Fonds und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht Henry Pfitzmann rät den Anlegern der UDI Nachrangdarlehen frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, welche Möglichkeiten es für Anleger gibt, ihr Kapital zurückzuerhalten. Nehmen Sie daher jetzt Kontakt auf und nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung der Kanzlei Bender & Pfitzmann.

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