Beitrag: Interessengemeinschaft für UDI-Anleger

Die Unternehmensgruppe UDI hat rund 6.200 Anlegern ökologische Finanzanlagen in Form von Nachrangdarlehen vermittelt. Dazu gehören unter anderem:

 

  • UDI Energie Festzins
  • UDI Immo Sprint
  • Te Solar
  • Te enrgy sprint

 

Aktuell erhalten die Anleger ein Schreiben der Gesellschaft mit einer Abwicklungsvereinbarung, bei der die Investoren auf einen großen Teil ihres Kapitals verzichten sollen.

 

Anmeldung zur Interessengemeinschaft

Um die Ansprüche der geschädigten Investoren zu bündeln hat die Kanzlei Bender & Pfitzmann die Interessengemeinschaft „UDI“ gegründet. Hier erhalten Anleger Informationen, welche Möglichkeiten es gibt, ihr Kapital zurückzuerhalten. Nehmen Sie also jetzt Kontakt auf und nutzen Sie die kostenlose Erstberatung.

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Rundschreiben an UDI-Anleger

Je nachdem in welche der Gesellschaften investiert wurde, sollen die Darlehensgeber auf 40 bis 87 % ihrer berechtigten Forderungen verzichten. So soll angeblich eine Insolvenz der jeweiligen Gesellschaft und damit der Totalverlust vermieden werden.

 

Für den verbleibenden Teil sollen die Anleger eine neue Nachrangklausel unterschreiben. Das bedeutet jedoch, dass im Fall der Insolvenz die Ansprüche hinter den Forderungen anderer Gläubiger stehen. Darüber hinaus beinhaltet die Vereinbarung neben dem Verzicht auf sämtliche Zinszahlungen, den Verzicht auf sämtliche Schadenersatzansprüche gegen die Emittentin und allen Dritten, insbesondere gegenüber den Vermittlern der Kapitalanlage.

 

In den Schreiben wird den Anlegern zur Unterschrift der Vereinbarung eine Frist bis zum 21.05.2021 gesetzt. Fachanwalt Henry Pfitzmann rät Anlegern, sich nicht unter Druck setzen zu lassen und zunächst eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

 

BaFin ordnet Rückabwicklungen von UDI-Gesellschaften an

Laut der Finanzaufsichtsbehörde BaFin genügt die von den UDI Gesellschaften verwendete Nachrangklausel mit qualifiziertem Rangrücktritt nicht den Anforderungen des Bundesgerichtshofes (BGH). Bereits in drei Fällen hat die Behörde daher die Rückabwicklung des Geschäftes und die Rückzahlung der Gelder an die Anleger angeordnet:

 

  • UDI Energie Festzins VI GmbH & Co.KG (Bescheid vom 18.02.2021)
  • UDI Energie Festzins III GmbH & Co. KG (Bescheid vom 10.05.2021)
  • UDI Energie Festzins VII GmbH & Co. KG (Bescheid vom 10.05.2021)

 

Die beanstandete Nachrangklausel wurde bei den meisten UDI-Beteiligungen angewandt. Der Finanznachrichtendienst GoMoPa (Goldman Morgenstern & Partners) vermutet in einem Bericht vom 07.05.2021 daher: „Bis zu 200 Millionen Euro Nachrangdarlehen, die in den Jahren 2011 bis 2018 aufgelegt wurden, könnten davon betroffen sein.“

 

BaFin empfiehlt Anlegern eine anwaltliche Beratung

In den Bescheiden vom 10.05.2021 geht die BaFin auch auf das aktuelle Schreiben an die Anleger ein und veröffentlicht zusätzlich folgenden Hinweis:

 

„Nach Kenntnis der BaFin wendet sich die UDI Energie Festzins VII GmbH & Co. KG derzeit an Anleger, um die Abtretung von Anlegerforderungen zu vereinbaren. Anleger sollten sich vor dem Anschluss einer solchen Vereinbarung anwaltlich beraten lassen.“

 

Insolvenz der UDI Energie Festzins VI GmbH & Co.KG

Als erste UDI-Gesellschaft wurde die UDI Energie Festzins VI aufgrund des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts von der BaFin zur Rückabwicklung aufgefordert.

 

Die Gesellschaft konnte die Anlegergelder jedoch nicht zurückzahlen, so dass die Firma Insolvenz anmelden musste. Am 29.04.2021 hat das Amtsgericht Leipzig für die UDI Energie Festzins VI das Insolvenzverfahren eröffnet. Anleger befürchten nun, dass auch weiteren Anlageprodukte der Unternehmensgruppe eine Insolvenz droht.

 

Jetzt spezialisierte Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten

Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet geschädigten Anlegern von UDI-Produkten die Vertretung der Interessen im Insolvenzverfahren sowie eine umfassende Prüfung und Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche an, ohne dabei nur auf einen möglichen Anspruchsgegner begrenzt zu sein.

 

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger mit geschlossenen Fonds und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht Henry Pfitzmann rät den Anlegern der UDI Nachrangdarlehen frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, welche Möglichkeiten es für Anleger gibt, ihr Kapital zurückzuerhalten. Nehmen Sie daher jetzt Kontakt auf und nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung der Kanzlei Bender & Pfitzmann.

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