Beitrag: Urteil gegen Crowdfunding-Plattform Seedmatch – Investmentverträge unwirksam

Die OneCrowd Loans GmbH mit Sitz in Dresden ist die Betreiberin der Crowdfunding Plattformen Seedmatch, Econeers und Mezzany. Seit 2011 bietet Seedmatch Start-ups an, Gelder für ihre Unternehmen von einer großen Zahl von privaten und institutionellen Investoren einzusammeln. Nun ist ein Urteil gegen Seedmatch aufgrund eines fehlerhaften Investmentvertrags mit einem Anleger ergangen.

Die Crowdfunding-Plattform Seedmatch

Auf der firmeneigenen Homepage bezeichnet sich Seedmatch als erste und eine der führenden Plattformen für Crowdinvesting in Deutschland. Anleger werden damit geworden, dass sie mit einer Investition „direkt dazu beitragen, unsere Wirtschaft und die Wertschöpfung in unserer Gesellschaft voranzubringen sowie mehr Arbeitsplätze zu schaffen – eine Win-Win Situation für alle Beteiligten.“ Zudem wird Investoren eine Rendite von durchschnittlich 16 % p.a. in Aussicht gestellt. Eine Beteiligung kann ab einem Betrag von 250 Euro erfolgen.

 

Nach eigenen Angaben haben bereits über 80.000 Nutzer insgesamt knapp 74 Mio. Euro in Projekte wie Volocopter, Veganz und erdbär investiert (Stand 05/2023).

Das Verfahren gegen Seedmatch

Das HANDELSBLATT berichtet am 15.05.2023 über das Verfahren gegen Seedmatch. Ein Anleger hatte über die Crowdfunding Plattform in das Start-up Protonet, welches mit dem eingesammelten Geld datensichere Sever für kleine Unternehmen und Privathaushalte entwickeln wollte, investiert. 2017 musste Protonet allerdings Insolvenz anmelden. Dadurch erlitten Anleger den Totalverlust ihrer Investition.

 

Der Anleger reichte aufgrund einer intransparenten Nachrangklausel in dem Investmentvertrag Klage bei dem Landgericht Dresden ein. Dieser vereinbarte qualifizierte Nachrang bedeutet erhebliche Nachteile für die Investoren. Das Landgericht Dresden gab dem Kläger Recht und erklärte den Vertrag aufgrund dieser Nachrangklausel für unwirksam. Seedmatch bzw. OneCrown Loans wurde zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. Nach Informationen des HANDELSBLATT wird die Betreiberin Berufung gegen das Urteil einlegen.

Tausende Investoren von fehlerhaften Seedmatch-Verträgen betroffen?

Aus Sicht des HANDELBLATT könnte die Entscheidung weitreichende Konsequenzen haben. So berichtet das Magazin am 15.05.2023:

 

„Die Entscheidung könnte aber weit über den konkreten Fall hinaus bedeutsam sein: Denn eine für unwirksam befundene Klausel könnte auch in den Verträgen von Zehntausenden weiteren Investoren stehen, die die Plattform nach unternehmenseigenen Angaben genutzt haben.“

 

Und weiter:

 

„Dafür, dass viele über Seedmatch geschlossenen Verträge betroffen sein könnten, sprechen die unternehmenseigenen Werbebotschaften. Seedmatch warb explizit damit, „ausgereifte und standardisierte Verträge“ zu bieten.“

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Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Anlegern, die über die Crowdfunding-Plattform Seedmatch investiert haben, eine kostenlose Erstberatung an.

 

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

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