Beitrag: Valorum Vermögensverwaltung und Mehrwert Konzeptmanagement: Darlehensgeber sollten Verjährung beachten

Vor ca. 10 Jahren sammelten freie Finanzmakler für die Mehrwert Konzeptmanagement GmbH und die Valorum Vermögensverwaltung GmbH Anlegergelder in Millionenhöhe ein. Den Investoren wurden bei Abschluss eines sogenannten partiarischen Darlehens neben der garantierten Rückzahlung der Darlehenssumme zu einem festen Zeitpunkt auch Zinsgewinne von bis zu 18 % p.a. versprochen. Die beiden Gesellschaften gehören zu einem Firmengeflecht, welches sich jedoch als Schneeballsystem herausgestellt und zu hohen Verlusten bei den Anlegern geführt hat.

 

Da die Darlehen insbesondere in den Jahren 2011 und 2012 vermittelt wurden, könnte für viele Anleger, die das verlorene Kapital zurückholen möchten, eine Verjährung Ihrer Ansprüche drohen. Fachanwalt für Bankrecht, Dr. Johannes Bender, rät den betroffenen Darlehensgebern daher frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen und wichtige Fristen nicht verstreichen zu lassen. Aus diesem Grund hat die Kanzlei Bender & Pfitzmann eine kostenlose Erstberatung für geschädigte Anleger eingerichtet.

 

 

Valorum Vermögensverwaltung GmbH

 

Mit Bescheid vom 05.09 2018 hat die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) die Valorum Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in Mannheim aufgefordert, das als unerlaubt eingestufte Einlagengeschäft einzustellen und abzuwickeln. In der Meldung heißt es:

 

„Das Unternehmen schloss Darlehensverträge unter der Bezeichnung „partiarisches (gewinnabhängiges) Darlehen“ und versprach die unbedingte Rückzahlung der angenommenen Gelder. Hierdurch betreibt die Valorum Vermögensverwaltung GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Sie ist verpflichtet, die Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.“

 

 

Mehrwert Konzeptmanagement GmbH

 

Auch das Geschäftsmodell der Mehrwert Konzeptmanagement GmbH bestand darin, Darlehensverträge mit vornehmlich privaten Investoren abzuschließen. Das so generierte Kapital sollte sodann der Mehrheitsgesellschafterin, der Fair Pfand Deutschland GmbH, für die Durchführung von angeblichen Pfandgeschäften zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Gesellschaft ist bereits seit 2015 insolvent. Zudem ist die Geschäftstätigkeit der Mehrwert Konzeptmanagement GmbH zwischenzeitlich Gegenstand eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens vor dem Amtsgericht Mannheim.

 

 

Fair Pfand Deutschland GmbH

 

Die hohen Renditen, die den Darlehensgebern in Aussicht gestellt wurden, sollten durch Gewinne aus Pfandleihgeschäften, die die Fair Pfand Deutschland GmbH betrieb, erzielt werden. Doch bereits die Bilanzen der Jahre 2011 und 2012 zeigen, dass die Kosten der Geschäftsbesorgung wesentlich höher waren als die Erlöse, die von der Gesellschaft erwirtschaftet wurden.

 

Darüber hinaus ordnete die BaFin mit Bescheid vom 05.09.2018 die Einstellung der Kreditgeschäfte an:

 

„Das Unternehmen gewährt Darlehen gegen die Verpfändung ganzer Waren- und Maschinenlager oder von Eigentümergrundschuldbriefen. Hierdurch betreibt es das Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Auf die Ausnahmeregelung für Pfandleiher kann es sich nicht berufen. Pfandleiher dürfen das Kreditgeschäft ohne Erlaubnis der BaFin nur gegen Faustpfand an beweglichen Sachen im Rahmen ihrer eigenen Lagerkapazitäten betreiben. Hierunter fallen weder fremde Waren- und Maschinenlager noch Eigentümergrundschuldbriefe, da diese kein geeignetes Pfandobjekt sind. Die Fair Pfand Deutschland GmbH darf keine weiteren Darlehensverträge außerhalb des Pfandleihprivilegs abschließen und keine Auszahlungen auf solche bereits abgeschlossenen Verträge mehr leisten. Verlängerungen (Prolongationen) derartiger bereits bestehender Verträge hat sie zu unterlassen.“

Jetzt spezialisierte Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten

Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Darlehensgebern eine kostenlose Ersteinschätzung an.

 

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

 

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