Beitrag: Vorfälligkeitsentschädigung jetzt zurückholen oder vermeiden – BGH gibt Kreditnehmer Recht

Eine wegweisende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) ermöglicht privaten Kreditnehmern jetzt den Ausstieg aus Immobiliendarlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung.

Mit Urteil 01.07.2020 hatte das Oberlandesgericht Frankfurt die Commerzbank AG dazu verurteilt, eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von über 20.000 EUR vollständig an ihre Kunden wegen Fehlern in dem Immobiliendarlehensvertrag zurückzuzahlen (Az. 17 U 810/19). Die Commerzbank hatte daraufhin Revision beim BGH eingereicht. Diese hat der BGH nun zurückgewiesen (Az. XI ZR 320/20). Damit hat das oberste deutsche Gericht die Verurteilung der Commerzbank bestätigt. Das Urteil des OLG Frankfurt ist somit rechtskräftig.

Wer kann von der Entscheidung des BGH profitieren?

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs gibt Kunden der Commerzbank und anderen Banken oder Sparkassen die Möglichkeit, die Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden oder eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuerhalten. Profitieren können also sowohl Kunden, die bereits eine Entschädigung gezahlt haben, als auch Kreditnehmer, die einen vorzeitigen Ausstieg aus ihrem Darlehensvertrag planen.

Kostenfreie Prüfung Ihres Kreditvertrags

 

Fachanwalt für Bankrecht Henry Pfitzmann rät Darlehensnehmern, diese Chance zu nutzen und ihre Verträge rechtlich prüfen zu lassen. Die Kanzlei Bender & Pfitzmann bietet daher eine kostenfreie Prüfung Ihres Kreditvertrags an. Sie erhalten umgehend ein schriftliches Prüfungsergebnis, welches Sie über die Möglichkeit zur Rückforderung oder Vermeidung der Vorfälligkeitsentschädigung informiert.

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Warum kann die Vorfälligkeitsentschädigung vermieden oder zurückgefordert werden?

Fehlende oder fehlerhafte Pflichtangaben, die Banken und Sparkassen in ihren Darlehensverträgen machen, führen dazu, dass ein Anspruch auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung ausgeschlossen ist. Hintergrund ist, dass Kreditinstitute Darlehensnehmer und Darlehensnehmerinnen von Baufinanzierungen seit dem 21. März 2016 gemäß § 502 BGB korrekt über die Laufzeit des Vertrages, das Kündigungsrecht und die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung informieren müssen.

 

Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte festgestellt, dass die Ausführungen der Commerzbank hinsichtlich der Berechnung der Entschädigung nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. In dem Urteil heißt es: Die Angaben müssen „klar, prägnant, verständlich und genau“ sein.

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Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit private Darlehens- und Kreditnehmer und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Finanzierungsverträgen und Widerrufsmöglichkeiten. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

 

Rechtsanwalt Henry Pfitzmann von der im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf empfiehlt allen Darlehensnehmern die Angaben in ihrem Kreditvertrag und die Klausel zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung rechtlich prüfen zu lassen. Die Kanzlei bietet Betroffenen daher eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Verträge an.

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