Die sogenannte „Man-in-the-Middle“-Attacke (MITM) zählt zu den zunehmend verbreiteten Cyberangriffen. Dabei verschafft sich ein Angreifer unbemerkt Zugriff auf die Kommunikation zwischen zwei Parteien, um Daten abzufangen, mitzulesen oder gezielt zu verändern. Die Betroffenen bemerken die Manipulation in der Regel nicht – der Täter agiert im Verborgenen zwischen den Kommunikationspartnern und kann dabei hochsensible Informationen abgreifen.
Betrugsmasche: Manipulierte Rechnungen mit geänderter Kontoverbindung (IBAN)
Ein häufiger Anwendungsfall dieser Betrugsform betrifft die gezielte Veränderung von Rechnungsdaten, insbesondere der Bankverbindung. Die Originalrechnung wird dabei inhaltlich kaum verändert – lediglich die IBAN wird durch eine vom Täter kontrollierte Kontoverbindung ersetzt, oftmals mit deutschem Ländercode. Der äußere Eindruck der Nachricht bleibt authentisch: Layout, Sprache, Signatur und E-Mail-Adresse wirken echt. In vielen Fällen wurde die dazugehörige Leistung auch tatsächlich erbracht oder die Ware bereits geliefert.
Für Betroffene ist es daher besonders schwer, den Betrug rechtzeitig zu erkennen. Die Zahlung erfolgt scheinbar korrekt – doch das Geld landet bei den Tätern.
Wurden Sie Opfer eines MITM-Angriffs? Jetzt handeln!
Falls auch Sie von einem solchen Betrugsfall betroffen sind, ist es wichtig, umgehend zu reagieren. Die spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann bieten Betroffenen daher eine spezielle Erstberatung an. Hier erhalten Geschädigte Informationen, welche Möglichkeiten es gibt, ihr Kapital zurückzuerhalten. Nehmen Sie also jetzt Kontakt auf und nutzen Sie unsere Ersteinschätzung. Wir helfen Ihnen, Ihr Geld zurückzuholen.

Handlungsoptionen bei falschen Überweisungen infolge von MITM-Angriffen
Es besteht die Möglichkeit, eine umfassende Strafanzeige zu stellen. Damit wird ein höheres Verfolgungsinteresse bei den zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Cybercrime Units der Landeskriminalämter erzeugt. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens kann Einsicht in die Strafakte genommen werden, um die Täter zu überführen und gezielt auf die Sicherung von Vermögenswerten wie Bankguthaben oder Kryptowährungen hinzuwirken. Ziel ist es, diese über die staatliche Rückgewinnungshilfe an die Geschädigten zurückzuführen.
Daneben kann auch ein Rückerstattungsanspruch gegen die eigene Bank bestehen oder die Ermittlung der Transfer-Bank sinnvoll sein, um die Rückholung des Überweisungsbetrags und die Benennung des Kontoinhabers zu erreichen.
Unberechtigte Mahnung erhalten?
Betroffenen wird in manchen Fällen erst bewusst, dass Ihre Zahlung an ein Betrugs-Konto geflossen ist, wenn sie von dem Unternehmen eine weitere Zahlungsaufforderung oder Mahnung erhalten. Sollte der ursprüngliche Rechnungsaussteller erneut zur Zahlung auffordern, vertreten wir Sie auch in diesem Zusammenhang rechtlich.
Vorgehen mit einer Rechtsschutzversicherung
Für Betroffene, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, stellen wir bei dieser eine Anfrage zur Kostenübernahme. Sollten Sie aufgrund des MITM-Betrugs eine falsche Überweisung getätigt haben, handelt es sich um einen Angriff auf den privaten Zahlungsverkehr, welcher regelmäßig vom Leistungsumfang der Rechtsschutzversicherung abgedeckt ist.
Wer kann von Man-in-the-Middle-Angriffen betroffen sein?
Von Man-in-the-Middle-Angriffen (MITM) kann jeder betroffen sein, der Daten zwischen zwei Parteien austauscht, sei es ein Unternehmen, eine Organisation oder eine Einzelperson. Dabei können Angriffe sowohl im B2B-Bereich als auch zwischen Unternehmen und Privatpersonen auftreten.
Gefährdete Parteien:
- Unternehmen und Organisationen: MITM-Angriffe können sensible Daten stehlen, die für Geschäftsinteressen oder die Funktionsweise einer Organisation wichtig sind.
- Finanzinstitute und Unternehmen: Banken, Kreditkartenunternehmen und andere Finanzinstitute sind häufig Zielscheibe von MITM-Angriffen, da sie sensible Finanzdaten verarbeiten.
- Gesundheitssysteme: Auch in der Gesundheitsbranche können MITM-Angriffe zu Datenschutzverletzungen führen, da medizinische Daten sehr sensibel sind.
- Industrielle Netzwerke: Unternehmen mit IoT-Geräten in Produktions- oder industriellen Prozessen können durch MITM-Angriffe gefährdet sein, da diese Geräte häufig über ungeschützte Netzwerke kommunizieren.
- Einzelpersonen: Auch Privatpersonen können Opfer von MITM-Angriffen werden, insbesondere wenn sie ungeschützte WLAN-Netzwerke nutzen oder auf Phishing-Websites klicken.
Tipps zum Schutz vor „Man-in-the-Middle“-Attacken
Um sich vor MITM-Angriffen zu schützen, sollten folgende Sicherheitsmaßnahmen beachtet werden:
- Starke Verschlüsselung und sichere Passwörter
Nutzen Sie moderne Verschlüsselungsstandards und ändern Sie Passwörter regelmäßig. - Vorsicht bei Phishing-Versuchen
Seien Sie besonders aufmerksam bei E-Mails mit unbekannten Anhängen oder Links – viele MITM-Angriffe beginnen mit einem erfolgreichen Phishing-Versuch. - Verwendung sicherer Netzwerke
Verzichten Sie auf öffentliche WLANs bei vertraulichen Vorgängen. Falls notwendig, verwenden Sie eine gesicherte VPN-Verbindung. - Regelmäßige Software-Updates
Halten Sie Betriebssysteme, Programme und Sicherheitssoftware stets auf dem aktuellen Stand, um bekannte Schwachstellen zu schließen. - Netzwerküberwachung und Angriffserkennung
Setzen Sie auf IT-Sicherheitslösungen, die ungewöhnliche Netzwerkaktivitäten erkennen und rechtzeitig Alarm schlagen können.
Jetzt Fachanwalts-Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten
Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf hat für Opfer von Man-in-the-Middle-Angriffen eine kostenlose Erstberatung eingerichtet.
Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.
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