Beitrag: Weber Capital: BaFin untersagt das Angebot von Aktien / Interessengemeinschaft für Betroffene

Die Weber Capital Limited, nach eigenen Angaben mit Sitz in London, ist ein vermeintlicher Finanzdienstleister und Betreiberin der Homepage webercapitalltd.com. Die Gesellschaft hatte Verbraucherinnen und Verbraucher unaufgefordert telefonisch oder per E-Mail kontaktiert und die Investition in Aktien verschiedener Unternehmen angeboten. Nach mehrfachen Warnmeldungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) befürchten die Anleger, dass es sich um Betrug handeln könnte, was den Verlust des investierten Kapitals bedeuten würde.

 

Anleger sollten daher nicht zögern, fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Um die Ansprüche der geschädigten Investoren zu bündeln hat die Kanzlei Bender & Pfitzmann die Interessengemeinschaft Weber Capital gegründet. Hier erhalten Anleger Informationen, welche Möglichkeiten es gibt, ihr Kapital zurückzuerhalten. Nehmen Sie also jetzt Kontakt auf und nutzen Sie die kostenlose Erstberatung. 

Weber Capital: BaFin verbietet Angebot von Aktien der Klarna Bank AB

Die Weber Capital Ltd. hat unter anderem Aktien der Klarna Bank AB angeboten.

Am 11.01.2022 veröffentlichte die BaFin eine erste Warnmeldung bezüglich dieses Angebotes. Die Behörde habe den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Gesellschaft diese Wertpapiere in Deutschland ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich vertreibt.

 

Am 25.01.2022 untersagt die BaFin der Weber Capital das Angebot von Aktien der Klarna Bank AB. Die Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig. Sie ist aber sofort vollziehbar. In der Mitteilung heißt es: „Die Untersagung erfolgte, weil die Weber Capital keinen von der BaFin gebilligten Prospekt für das öffentliche Angebot dieses Wertpapiers veröffentlicht hat, der die nach Artikel 6 ff. der EU-Prospektverordnung erforderlichen Angaben enthält.“

Weber Capital: Warnung für das Angebot von Aktien an der „Porsche AG“

Ebenfalls telefonisch erfolgte das Angebot an vorbörslichen Aktien einer „Porsche AG“. Nach Angaben der BaFin handelt es sich dabei um ein unrechtmäßiges Angebot. Am 17.03.2022 teilt die Behörde mit: „Der Erwerb soll angeblich über Morgan Stanley, New York, USA, erfolgen. Die Identität von Morgan Stanley wird hier durch unbekannte Täter missbraucht. Sowohl die Volkswagen AG als auch die BaFin weisen darauf hin, dass vorbörsliche Kaufangebote für die Aktien der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft (kurz: Porsche AG) unrechtmäßig sind und weder von der Volkswagen AG noch von einer ihrer Tochtergesellschaften stammen.“

 

Unternehmen, die Verbrauchern Aktien anderer Unternehmen zum Kauf anbieten, benötigen hierfür eine Erlaubnis der BaFin. Die Weber Capital Limited verfügt nicht über eine solche Erlaubnis.

 

Weiter weist die BaFin darauf hin, dass sich die Meldungen von Betrugsversuchen, bei denen Aktien bekannter Gesellschaften zur Zeichnung angeboten werden, häufen. In diesen Fällen erhalten die Anleger die Aktien nach dem Kauf nicht. Zudem sind die Anbieter für die Käufer nicht mehr erreichbar.

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Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf hat für Anleger, die über die Weber Capital Limited Aktien erworben haben, eine spezielle Erstberatung eingerichtet.

 

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

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