Beitrag: Wölbern Holland 64 – Landgericht Hamburg bestätigt Prospektfehler

Bereits im letzten Jahr wurde viel berichtet über einen der größten Anlegerskandale rund um das Fondshaus Wölbern Invest und dessen ehemaligen Chef Heinrich Maria Schulte, welcher Millionen der Anlegergelder für Privatzwecke veruntreut und somit die Insolvenz vieler Holland Immobilienfonds mitverursacht hat. Herr Schulte wurde dafür rechtkräftig verurteilt. Den Anlegern ist damit jedoch nicht geholfen.

 

Betroffene Anleger des Fonds „Wölbern Holland 64 (64. IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG)“ können sich nun über das erfreuliche Urteil des Landgerichts Hamburg freuen, der zum Schadenersatzanspruch berechtigt.

Das Gericht hat die Bank aufgrund des fehlerhaften Prospektes dazu verurteilt,

 

  1. dem Anleger den finanziellen Schaden zzgl. Zinsen zu erstatten,
  2. den Anleger von allen weiteren Schäden im Zusammenhang mit der Beteiligung freizustellen und
  3. die Kosten des Rechtsstreits zu übernehmen.

 

Das Landgericht begründet die Entscheidung wie folgt:

 

Der Anleger muss sich darauf verlassen können, dass die im Werbeprospekt enthaltenen Angaben richtig und vollständig sind. Verändern sich diese, so müssen die Interessenten nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH rechtzeitig darauf hingewiesen werden. Dieser „permanenten Aktualisierungspflicht“ ist die Beklagte im Hinblick auf ein Bewertungsgutachten nicht hinreichend nachgekommen. Die eindeutige Prospektaussage, dass weitere Wertgutachten nicht existieren würden, war daher fehlerhaft.