Beitrag: Wölbern Holland 67 – Falschberatung durch die BW-Bank

Wie wir bereits in dem Artikel „Wölbern Holland 67 – Bestand der Gesellschaft bedroht“ am 04.05.2019 berichtet haben, stellt sich mit dem Wölbern Holland 67 ein weiterer Fonds des Bankhaus Wölbern als Verlustgeschäft für die Anleger heraus.

 

Unserer Kanzlei liegen inzwischen mehrere schriftliche Nachweise vor, die beweisen, dass der Fonds als sichere Investition beworben wurde. Insbesondere die damals maßgeblich am Vertrieb des Fonds beteiligte BW Bank hat den Fonds keineswegs als Risikoanlage dargestellt – im Gegenteil. So liegt unserer Kanzlei u.a. ein Webeschreiben vor, in dem die BW Bank den Fonds wie folgt angepriesen hat:

 

„TOP PRODUKTE – Ideal geeignet für sicherheitsbewusste Anleger“

 

In einem weiteren unserer Kanzlei vorliegenden Dokument vergleicht die BW Bank den Fonds sogar mit einem Festgeldkonto und behauptet bezüglich der Ausschüttungen:

„Aufgrund der Kopplung der Mietverträge an die Inflation, wird Ihnen immer in allen Fällen ein Nettowert von ca. 6 % erhalten bleiben.“

 

Tatsächlich beliefen sich die jährlichen Ausschüttungen aber bekanntlich nicht auf die „immer und in allen Fällen“ in Aussicht gestellten 6 %, sondern blieben bedauerlicherweise seit dem Jahr 2012 vollständig aus (0%). Der Zweitmarktwert lag zuletzt bei nur noch 13 %.

 

Verjährung der Ansprüche droht.

 

Da der Wölbern Holland 67 in der zweiten Jahreshälfte 2009 gezeichnet wurde, droht die absolute Verjährung jetzt jeden Tag (taggenau 10 Jahre nachdem Sie dem Fonds beigetreten sind).