Beitrag: ZUR-FG und YORKCG: Ermittlungen wegen unerlaubter Bankgeschäfte

Zahlreiche Investoren haben die Finanzdienstleistungen der Firmen ZUR-FG Holdings Ltd. (Zurich Financial Group) und YORKCG wahrgenommen. Beide Unternehmen haben ihren Sitz in St. Vincent und die Grenadinen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen beide Dienstleister Ermittlungen eingeleitet.

ZUR-FG Holdings Ltd: BaFin Meldung

Am 03.05.2021 veröffentlichte die BaFin die folgende Meldung:

 

„Die BaFin ermittelt gegen die ZUR-FG Holdings Ltd., mit angegebenem Sitz St. Vincent und die Grenadinen, da Inhalte der Handelsplattform zurichfinancialgroup.co die Annahme rechtfertigen, dass die Gesellschaft unerlaubte Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland betreibt.“

YORKCG: BaFin Meldung

Ebenfalls am 03.05.2021 erschien die folgende Mittelung:

 

„Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die YORKCG, St. Vincent und die Grenadinen, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

 

Die Inhalte der von der YORKCG betriebenen Webseite yorkcg.com rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.“

Anmeldung zur Interessengemeinschaft „ZUR-FG und YORKCG“ jetzt möglich

Vor dem Hintergrund der BaFin-Meldung rät Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht Dr. Johannes Bender den Investoren, frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Um die Ansprüche der geschädigten Investoren zu bündeln hat die Kanzlei Bender & Pfitzmann die Interessengemeinschaft „ZUR-FG und YORKCG“ gegründet. Hier erhalten Anleger Informationen, welche Möglichkeiten es gibt, ihr Kapital zurückzuerhalten. Nehmen Sie also jetzt Kontakt auf und nutzen Sie die kostenlose Erstberatung.

ZUR-FG und YORKCG: Ansprüche gegenüber verschiedenen Anspruchsgegnern prüfen lassen

Um das investierte Kapital zurückzuerhalten, besteht für Anleger die Möglichkeit zur Geltendmachung der Schadenersatzansprüche gegenüber unterschiedlichen Anspruchsgegnern. So können u.a. die Geschäftsführer sowie der Vorstand der Gesellschaft haften.

 

Auch gegenüber dem Anlagevermittler können Schadenersatzansprüche bestehen. Ein Anlagevermittler ist dazu verpflichtet, das jeweilige Produkt auf Plausibilität zu überprüfen. Denn nur so kann der Vermittler beurteilen, ob die Wirtschaftlichkeit und die Sicherheit der Kapitalanlage gegeben sind. Sollte dies nicht der Fall sind, muss der Vermittler den Anleger bei dem Beratungsgespräch auf diesen Umstand hinweisen. Ansonsten stehen dem Anleger Ansprüche auf Schadenersatz zu.

 

Die Kanzlei Bender & Pfitzmann bietet eine umfassende Prüfung und Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche an, ohne dabei nur auf einen möglichen Anspruchsgegner begrenzt zu sein.

Jetzt Fachanwalts-Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten

 

Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Anlegern, die bei der ZUR-FG oder der YORKCG investiert haben, eine kostenlose Erstberatung an.

 

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

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