Beitrag: Mehrwert24 eG (Sparfreunde): OLG Hamm verurteilt Genossenschaft zur Rückzahlung von Anlegergeldern

Die Kanzlei Bender & Pfitzmann hat vor dem Oberlandesgerichts Hamm ein wegweisendes Urteil gegen die Mehrwert24 eG (vormals Help24 eG, vormals Sparfreunde Deutschland eG) erstritten. Das Gericht hat die Genossenschaft zur Rückzahlung des von dem Anleger investierten Betrages verurteilt und damit die vorausgegangene Entscheidung des Landgerichts Essen (siehe unten) bestätigt.

 

Der Tenor des Urteils lautet:

 

„Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %- Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.03.2020 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen die Erklärung des Klägers zum Ausscheiden aus der Genossenschaft.“

Verfahren vor dem Landgericht Essen gegen die Mehrwert24 eG

Der Kläger hatte im Jahr 2015 1000 Genossenschaftsanteile zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 50.000 EUR erworben und eine Einmalzahlung über 2.500 EUR geleistet. Zwischen 2016 und 2018 wurden Teilbeträge an den Anleger zurückgezahlt. Dem Kläger ist aber ein Schaden in Höhe von 12.500 EUR verblieben. Diesen hat er mit der Klage durch die Kanzlei Bender & Pfitzmann geltend gemacht.

 

Das Landgericht Essen verurteilte die Beklagte mit Entscheidung vom 24.09.2020 zur Zahlung des gesamten Schadens.

 

Wie wir bereits berichtet haben (Artikel vom 04.11.2019), läuft gegen die Genossenschaft und deren Organe ein Strafermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Köln. Die Kanzlei Bender & Pfitzmann hat bereits auch Klagen gegen die verantwortlichen Organe erhoben und teilweise bereits Vergleiche zur Rückzahlung der Einlage für ihre Mandanten abschließen können.

Wegweisendes Urteil für alle Anleger der Sparfreunde Deutschland eG

Bei dem Urteil des OLG Hamm geht es nicht um eine Falschberatung, sondern um objektiv vorhandene Fehler, die in der Konstruktion der Geldanlage selbst liegen.

 

Das Urteil gibt daher nun allen Anlegern die Möglichkeit, ihre Ansprüche gegenüber der Genossenschaft durchzusetzen.

 

Die Kanzlei Bender & Pfitzmann hat daher für Mitglieder der Genossenschaft die Interessengemeinschaft „Sparfreunde“ gegründet. Hier erhalten Anleger Informationen, welche Möglichkeiten es gibt, ihr Kapital zurückzuerhalten.

Genossenschaftsmitglied wird von Ratenzahlungen freigestellt

Das Urteil hat auch zur Folge, dass die von der Genossenschaft geforderten weiteren Ratenzahlungen nicht mehr verlangt werden können. Dies hilft insbesondere Anlegern, die monatliche Raten vereinbart und zwischenzeitlich zur Einzahlung aufgefordert wurden oder bereits Zahlungsaufforderungen der WISA Collect erhalten haben.

 

Fachanwalt Dr. Johannes Bender rät daher allen Anlegern, den Zahlungsaufforderungen nicht ohne vorherige anwaltliche Prüfung nachzukommen.

Urteil mit Signalwirkung für andere Genossenschaften

Das Urteil des Oberlandesgerichts ist auch für Mitglieder anderer Genossenschaften von großer Bedeutung. Denn es findet Anwendung bei allen kapitalsuchenden Genossenschaften, die ihre Anteile seit Mitte 2015 ohne Verkaufsprospekt vertrieben haben.

 

Sowohl die VERBRAUCHERZENTRALE HAMBURG als auch FINANZTEST warnen bereits seit langem vor dem Missbrauch durch sogenannten „Anlagegenossenschaften“ des grauen (nicht überwachten) Kapitalmarktes. (Lesen Sie hierzu unseren Artikel vom 03.04.2019)

Jetzt Fachanwalts-Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten

 

Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Genossenschaftsmitgliedern der Mehrwert24 eG (Help 24 eG, Sparfreunde Deutschland eG) eine kostenlose Ersteinschätzung an.

 

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger mit geschlossenen Fonds und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

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