Beitrag: PIM Gold: Klage gegen Vermittler gewonnen – Rückzahlung des gesamten Anlagebetrags

Etwa 150 Millionen Euro wurden von Vermittlern für die Pim Gold- und Scheideanstalt GmbH eingesammelt. Zahlreichen Anlegern wurden Produkte wie Bonus-Gold-Spot, Bonusgoldkauf-Plus (BGK+), Goldis Schatztruhe oder Kinder Gold-Konto als sehr sicher, insbesondere insolvenzsicher, empfohlen. Es hatte jedoch bereits seit 2016 Hinweise gegeben, dass die erforderlichen Goldmengen nicht vorhanden seien. Gleichwohl wurden die Gold-Produkte bis weit in das Jahr 2019 hinein vermittelt.

 

Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens der PIM Gold Ende 2019, gibt das von der Kanzlei Bender & Pfitzmann erstrittene Urteil Anlegern nun neue Hoffnung.

 

Urteil gegen Vermittler von Produkten der PIM Gold auf Rückzahlung des gesamten Anlagebetrags

 

Mit Urteil vom 15.04.2021 hat die Kanzlei Bender & Pfitzmann vor dem Landgericht Krefeld eine Klage gegen einen Vermittler von PIM Gold Produkten gewonnen. Der Vermittler wurde zur Rückzahlung des gesamten Anlagebetrags nebst Zinsen, abzüglich einer vom Insolvenzverwalter über das Vermögen der Pim Gold erhaltenen Auszahlung, verurteilt.

 

Im Ergebnis konnte somit für den von uns vertretenen Anleger erreicht werden, dass ihm kein Schaden

aus der getätigten Anlage entstanden ist, und das verloren geglaubte Kapital zurückgeholt werden konnte.

 

Schadenersatzansprüche gegen Vermittler

 

Ein Anlagevermittler ist dazu verpflichtet, den Interessenten über alle Umstände, die für den Anlageentschluss von besonderer Bedeutung sind, richtig und vollständig zu informieren. Er muss das Anlagekonzept, bezüglich dessen er Auskunft erteilt, auf Plausibilität, insbesondere hinsichtlich der wirtschaftlichen Tragfähigkeit, überprüfen und über die mit der Anlage verbunden Risiken aufklären.

 

Kommt ein Vermittler diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen dem geschädigten Anleger Ansprüche auf Schadenersatz zu. Ansprüche können sich u.a. aus den folgenden Ansatzpunkten ergeben:

 

  1. Täuschung über den Besitz von physischem Gold

Verträge und Werbematerialien der PIM Gold suggerierten den potenziellen Käufern, dass das investierte Geld in Gold eingetauscht werde. Bei den Anlegern wurde der Eindruck erweckt, dass es sich um ein Direkt-Investment in Feingold handelt. Tatsächlich erwarben die Kunden lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch auf Übereignung einer nicht näher bezeichneten Menge an Gold. Wurden die Interessenten nicht über diesen Umstand aufgeklärt, stellt dies eine Pflichtverletzung des Vermittlers dar.

 

  1. Unrealistische Renditeversprechen

Zudem wurde damit geworben, dass der Kunde monatlich 0,6 % Bonusgold erhält, was einer jährlichen Rendite von 7,2 % entspricht. Eine Rendite in dieser Höhe bei einer Goldanlage erscheint jedoch höchst unrealistisch. Auch diesbezüglich hätten Vermittlern bei der Plausibilitätsprüfung des Geschäftsmodells Zweifel kommen müssen.

 

  1. Zu hoher Goldpreis

Das Landgericht Krefeld kommt zu dem Schluss, dass dem Vermittler bei einer Plausibilitätsprüfung hätte auffallen müssen, dass es für keinen Kunden von Vorteil sein konnte, bei der PIM Gold zu investieren. „Denn unstreitig hat die PIM einen 30%igen Aufschlag gemacht und die Umrechnung nach ihrem eigenen Kurs vorgenommen. (…) Der Kläger hätte bei jeder Bank zu einem besseren Kurs Gold kaufen können“, heißt es in dem Urteil.

 

Jetzt spezialisierte Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten

 

Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Anlegern, die in Produkte der PIM Gold investiert haben, eine kostenlose Ersteinschätzung an.

 

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht Dr. Johannes Bender rät den betroffenen Anlegern frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, welche Möglichkeiten es für Anleger gibt, ihr Kapital zurückzuerhalten. Nehmen Sie daher jetzt Kontakt auf und nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung der Kanzlei Bender & Pfitzmann.

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