Langjährige Erfahrung. Kompetente Beratung. Bundesweite Tätigkeit.
Ihre Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Fachanwaltskanzlei Bender & Pfitzmann PartG mbB ist spezialisiert auf das Bank- und Kapitalmarktrecht. Mit unserem Engagement und unserer langjährigen Erfahrung setzen wir uns bundesweit für die Durchsetzung Ihrer Rechte ein. Informieren Sie sich hier über unsere Kanzlei, unsere Tätigkeitsschwerpunkte und über aktuelle Informationen rund um das Thema Bank- und Kapitalmarktrecht.
Bender & Pfitzmann in den Medien:
Das ZDF Magazin „Frontal 21“ berichtet in Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei über den Fall Wirecard. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Henry Pfitzmann informiert, welche Handlungsmöglichkeiten es für betroffene Aktionäre gibt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
In der Dokumentation „Die Kryptoqueen. Der große OneCoin Betrug“ berichtet Arte über den Fall OneCoin. Im Interview: Fachanwalt Dr. Johannes Bender.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Geschlossene Fonds
Sie besitzen eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds und sind mit dem Verlauf unzufrieden? Bei Falschberatung oder Prospektfehlern haben Sie Anspruch auf Schadenersatz.
Gescheiterte Kapitalanlagen
Sie haben in eine Kapitalanlage investiert, die Ihnen als rentabel empfohlen wurde? Die versprochenen Gewinne bleiben jedoch aus? Wir setzen Ihre Ansprüche durch.
Widerrufsjoker 2.0
Mit einem Paukenschlag hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 26.03.2020 den sogenannten Widerrufsjoker wiederaufleben lassen. Profitieren auch Sie von den Vorteilen eines Kreditwiderrufs.
LegalTalk aus Düsseldorf #6: Schadenersatz bei geschlossenen Fonds
Prof. Dr. Joerg Andres und Herr RA Henry Pfitzmann im Rahmen des LegalTalk im Gespräch über Schadenersatzansprüche bei gescheiterten Fonds.

Aktuelles

Wohnwelt Invest GmbH: BaFin untersagt das Angebot– Soforthilfe für Anleger
Für das Angebot der Wohnwelt Invest GmbH mit Sitz in Dreieich hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im März 2025 ein Verbot ausgesprochen. Zahlreiche Anleger befürchten daher

Thomas Lloyd Zweite Cleantech verklagt Anleger – Soforthilfe
Cleantech: Mahnbescheide und Klageandrohungen Anleger der Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG erreichten in der letzten Zeit vermehrt Schreiben bezüglich ihrer Anlage. Zunächst wurden sie von

Convivo: Haftung für unerlaubte Darlehensverträge
Anleger, denen Darlehensverträge mit der Convivo angeboten wurden, haben Aussicht auf Schadensersatz außerhalb des Insolvenzverfahrens Die Bremer Convivo-Gruppe, ein bedeutender Betreiber von Pflegeeinrichtungen in Deutschland, geriet
Kundenstimmen




Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Was wird für eine Beauftragung benötigt?
Um unsere Kanzlei mit der Durchsetzung Ihrer Rechte zu beauftragen, benötigen wir die von Ihnen unterzeichnete formelle Vollmacht. Bitte tragen Sie in die Vollmacht Ihren Vor- und Nachnamen, den Namen und die Anschrift des Anspruchsgegners sowie die Bezeichnung der Kapitalanlage(n) ein.
Soweit im Zuge der kostenfreien Erstprüfung noch nicht geschehen, bitten wir zudem um Übersendung entsprechender Dokumente, z.B. Zeichnungsschein, Darlehensvertrag oder KFZ-Finanzierungsvertrag. Falls eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, benötigen wir für die Deckungsanfrage den Namen der Rechtsschutzversicherung sowie die Versicherungsnummer.
Die Unterlagen zur Beauftragung können Sie uns gerne per E-Mail, per Post oder per Fax zukommen lassen. Oder Sie nutzen unser Kontaktformular.
2. Wer kümmert sich um die Deckungszusage meiner Rechtsschutzversicherung?
3. Welche Kosten können anfallen?
Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, zahlt diese die Vergütung des Rechtsanwalts regelmäßig auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes für Sie – abzüglich einer etwaigen Selbstbeteiligung.
Mandanten ohne Rechtsschutzversicherung können wir die Übernahme der außergerichtlichen Tätigkeit in vielen Angelegenheiten im Rahmen einer reduzierten Pauschalgebühr anbieten. Die Höhe der Gebühr teilen wir Ihnen selbstverständlich vor der Beauftragung mit.
4. Wann habe ich einen Anspruch auf Schadenersatz?
Schadenersatzansprüche bei geschlossenen Fonds oder anderen Kapitalanlagen können aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung oder/und Prospekthaftung bestehen:
Ein Anlageberater muss den Kunden über die wesentlichen Fakten und Risiken des geschlossenen Fonds aufklären und prüfen, ob die Anlage den persönlichen Bedürfnissen des Interessenten entspricht. Viele Anleger wurden jedoch nicht über das Risiko, dass Ausschüttungen zurückgefordert werden können, aufgeklärt. Auch muss der Anlageberater den Kunden ungefragt über eventuelle Provisionen und deren Höhe aufklären, die er für die Vermittlung des geschlossenen Fonds erhalten hat. Denn bei diesen verdeckten Rückvergütungen handelt es sich um einen Interessenskonflikt, über den der Anleger informiert werden muss. Wurde bei der Beratung die Aufklärungspflicht verletzt, kann der Anleger die Rückabwicklung der Beteiligung verlangen.
Insbesondere geschlossene Fonds gehören zu den Kapitalanlagen, die in Deutschland verpflichtet sind, einen Prospekt mit umfangreichen Angaben zur Struktur und Risiko- bzw. Erfolgseinschätzung der Anlage herauszugeben. Werden die Erfolgsprognosen darin zu positiv dargestellt oder bestehende Risiken nicht erläutert, können aufgrund dieser Prospektfehler Schadenersatzansprüche bestehen.
Haben Sie als Anleger Ausschüttungen erhalten, die nicht durch Gewinne erwirtschaftet wurden, lebt die Haftung gegenüber Dritten in dieser Höhe wieder auf. Wurden Ausschüttungen nur als Rückzahlung der Anlagesumme geleistet, so kann sich der Anleger auch Jahre nach der Auszahlung nicht sicher sein, ob er diese nicht irgendwann wieder zurückzahlen bzw. in dieser Höhe gegenüber Gläubigern haften muss. Über dieses Risiko waren sich viele Anleger nicht bewusst. Auch in dem Fondsprospekt darf nicht mit Auszahlungen geworben werden, ohne deutlich darauf hinzuweisen, wenn es sich bei diesen um die Rückzahlung der Anlagesumme handelt. So hat das Oberlandesgericht München am 30.09.2019 entschieden, dass ein Prospektfehler vorliegt, wenn der prognostizierte Erfolg eines Fonds mit „Auszahlungen“ begründet wird, obwohl es sich dabei gar nicht um Gewinne handelt.
5. Was kann die Kanzlei Bender & Pfitzmann für mich tun?
Seit nunmehr fast 20 Jahren setzen wir uns engagiert und erfolgreich für die Ziele unserer Mandanten ein. Im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechtes sind wir aufgrund der langjährigen Erfahrung unserer Fachanwälte Ihr kompetenter und durchsetzungsstarker Ansprechpartner.
Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten wir bundesweit Anleger mit geschlossenen Fonds und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.
6. Worauf ist die Kanzlei Bender & Pfitzmann spezialisiert?
Die Fachanwaltskanzlei Bender & Pfitzmann PartG mbB ist spezialisiert auf das Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten Privatpersonen, die in geschlossene Fonds oder andere gescheiterte Kapitalanlagen investiert haben. Darüber hinaus sind wir im Bereich Kreditwiderruf / Darlehenswiderruf tätig und vertreten zahlreiche Mandanten im sogenannten Dieselskandal.
Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten u.a. über unsere Tätigkeitsbereiche:
7. Wann sollte ich mich an die Anwälte von Bender & Pfitzmann wenden?
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf raten Anlegern frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, da im Falle einer Verjährung, Schadenersatzansprüche nicht mehr durchgesetzt werden können. Im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung prüfen wir auch die Verjährungsfristen Ihrer Kapitalanlagen.
8. Was umfasst der Bereich Kapitalanlagen?
Die Kanzlei Bender & Pfitzmann vertritt die Interessen von Anlegern bei gescheiterten Kapitalanlagen gegen Vermittler, Geschäftsführung und sonstige Hintermänner.
Der Bereich Kapitalanlagen umfasst u.a. Verträge mit Genossenschaften, Darlehensverträge und Vermögensanlageverträge, Verträge mit (qualifiziertem) Nachrang, Direktinvestments (Gold, Container) und Schneeballsysteme.
Informieren Sie sich hier über die verschiedenen Kapitalanlagen und die jeweils möglichen Ansatzpunkte zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
9. Welche Risiken sind mit geschlossenen Fonds verbunden?
Geschlossene Fonds gehörten lange zu den beliebtesten Kapitalanlagen. Für viele Anleger ist die Investition in eine solche Beteiligung inzwischen allerdings mit hohen Verlusten – wenn nicht sogar einem Totalverlust – verbunden. Über die mit geschlossenen Beteiligungen einhergehenden enormen Risiken wurden die Anleger in vielen Fällen nicht aufklärt.
Hinter geschlossenen Beteiligungen verbergen sich unterschiedliche Anlagemodelle mit unterschiedlichsten Konzepten, die sich durch spezifische Risiken und strukturelle Besonderheiten auszeichnen.
Die wichtigsten Risiken geschlossener Fonds:
- langfristige Kapitalbindung
- hohe Verwaltungskosten
- mögliches Wiederaufleben der Haftung durch Einlagenrückgewähr
- Risiko des Totalverlustes, Anleger haftet in Höhe der Einlage
10. Welche Vorteile bringt der Widerruf eines Darlehens?
Mit einem Paukenschlag hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 26. März 2020 (AZ: C-66/19) den sogenannten Widerrufsjoker für Millionen Verbraucherkredite wiederaufleben lassen.
Der Widerruf eines Vertrags bedeutet für Kreditnehmer einen klaren finanziellen Vorteil gegenüber einer Kündigung. Für Verbraucher heißt das konkret, dass sie das Darlehen ohne den Anfall einer Vorfälligkeitsentschädigung ablösen und über eine andere Bank zu nunmehr deutlich niedrigeren Zinsen neufinanzieren können. Gleichzeitig muss die Bank dem Kunden eine Nutzungsentschädigung für die abgebuchten Darlehensraten zahlen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Newsticker
Maßnahmen der BaFin
- Biofrontera AG: Prüfungseinleitung der BaFin für den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 und den zugehörigen zusammengefassten Lagebericht 16. September 2025Der Finanzaufsicht BaFin liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die Biofrontera Aktiengesellschaft gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat. Daher hat sie am 11. September 2025 eine Prüfung des Konzernabschlusses der Biofrontera Aktiengesellschaft zum Stichtag 31. Dezember 2024 und des zugehörigen zusammengefassten Lageberichts eingeleitet.
- Varengold Bank AG: BaFin ordnet umfassende Mängelbeseitigung in der Geldwäscheprävention an und setzt Geldbuße fest 16. September 2025Die Finanzaufsicht BaFin hat bei der Varengold Bank AG erhebliche Mängel bei der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung festgestellt. Die BaFin hat deshalb angeordnet, dass das Institut angemessene und geeignete Maßnahmen ergreifen muss, um diese Mängel zu beseitigen. Darüber hinaus hat die BaFin gegen die Varengold Bank AG ein Bußgeld in Höhe von 3,3 Millionen […]
- Oldenburgische Landesbank AG: BaFin ordnet Umsetzung angemessener organisatorischer Maßnahmen zur Erteilung von Jahressteuerbescheinigungen an 15. September 2025Die Finanzaufsicht BaFin hat am 12. September 2025 angeordnet, dass die Oldenburgische Landesbank AG angemessene organisatorische Maßnahmen ergreift, um Jahressteuerbescheinigungen künftig rechtzeitig zu erteilen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Jahressteuerbescheinigungen den Kundinnen und Kunden spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres ausgestellt werden (erstmalig ab dem Jahr 2026 für das Jahr 2025). Die Verzögerungen […]